Datenschutz sollte eingehalten werden

Weder Behoerden noch andere dürfen  Einblick in alte Krankenakten oder Name und Adresse von früheren Personen erfragen und erheben. Das ist Schnee von gestern. Nur bei der Beantragung eines Behindertenausweises sollte ein neuer Befund dann vorliegen.
Es ist schon nicht unbedingt erwünscht, weil solche Dinge Zeit von Behoerden verbrauchen, Sie wollen und gehen ja meist früh nach hause zu ihrer Familie.
Daten dürfen nicht zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs verwendet werden. Es geht um triebhaften Missbrauch und Sexualverhalten. Es soll in heutiger Zeit kein Missbrauch und Zwangsprostitution stattfinden. Sex kann zur Krebserkrankung führen. Behoerden oder andere wären dann Selbstgefährder, die sich verkrebsen wollen.
Falls gefragt wird sollte jemand darauf gar nicht reagieren eigentlich, weil es kann sich um falsch erlerntes Verhalten halten. Angestellte der Behoerden  sind zu ungebildet dann, kennen sich nicht aus, haben keine rechtlichen Kenntnisse.

Bürgerreporter:in:

Beate Harlenberg aus Alertshausen

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