Bootsausflügler gefährden Wasservögel in der Wismarbucht

Für das Befahren der Wismarbucht (in der Bildmitte ist die Insel Walfisch zu erkennen) gibt es Regeln zum Schutz der Wasservögel. Foto: Helmut Kuzina
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Die gesamte Wismarbucht wurde 1992 als Europäisches Vogelschutzgebiet (45 Vogelarten) ausgewiesen.

Außerdem wurde der überwiegende Teil der Bucht, die nach dem Stettiner Haff der südlichste Ausläufer der Ostsee ist, als Europäisches Schutzgebiet für seltene maritime und Küstenlebensraumtypen sowie für europaweit gefährdete Meeressäuger (Schweinswal, Seehund, Kegelrobbe) und Fischarten (Meerneunauge, Flussneunauge, Lachs) herausgestellt.

Die „Regionalvereinigung Segeln Wismarbucht“ hat Regeln zum Natur- und Vogelschutzschutz beim Befahren der Wismarbucht vorgeschrieben. Ihre Beachtung wird von einem Ranger durch Kontrollfahrten und Überfliegen geprüft.

Immer wieder wurde dabei festgestellt, dass es in einigen Bereichen Verstöße durch Freizeitsportler und Bootsausflügler gibt. Manchmal kommt es vor, dass Boote an Sandinseln, auf denen sich Wasservögel aufhalten, anlegen und Insassen ihre Hunde ausführen.

Dezember 2015, Helmut Kuzina

Bürgerreporter:in:

Helmut Kuzina aus Wismar

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