Jobcenter muss bei drohender Stromsperre Darlehen gewähren

Bürger die auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, haben Anspruch auf ein Darlehn bei Stromschulden vom Jobcenter, um eine Stromsperre abzuwenden.

Die Energiekosten steigen ins bodenlose, ganz besonders die Stromkosten. So sind gerade die ärmsten der Armen (Hartz IV-Empfänger) besonders von der kontinuierlichen Preissteigerung betroffen. Weil der finanzielle Anteil im Hartz IV Regelsatz für die Stromkosten bei Weitem nicht ausreicht um die tatsächlichen Stromkosten zu decken, sehen sich immer mehr leistungsberechtigte Bürger in kürzester Zeit in der Stromschuldenfalle gefangen.
mehr dazu
http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/12/jobcenter-muss-bei-drohender.html

Bürgerreporter:in:

Michael Mahler aus Velbert

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