Die Abteilung Fußball des TSV Königsbrunn veranstaltet
am 9.Oktober 2015 die Jugend- und Abteilungs-Jahreshauptversammlung.
Ab 18:00 Uhr findet die Wahl des Jugendleiters statt.
§ 7 Jugendversammlung der Abteilungen
Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendversammlungen der Abteilungen. Sie sind das oberste Organ der Jugend jeder Abteilung des Vereins. Sie bestehen aus den jugendlichen Mitgliedern der Abteilung ab dem 10. Lebensjahr und allen Mitarbeitern der Abteilungsjugend.
Ab 19:30 beginnt die Abteilungs-Jahreshauptversammlung
Top 1: Kassenbericht
Top 2: Entlastung Kassenwart
Top 3: Allgemeiner Bericht der Abteilungsleitung
Top 4: Wahl der Abteilungsleitung – Abtgeilungsleiter und stellv. Abteilungsleiter
Top 5: Wahl des Kassenwart / Kassenwärtin
Top 6: Allgemeine Fragen und Anträge
§ 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
a) Mitglieder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können das aktive, ab dem vollendeten 17. Lebens-jahr das passive Wahlrecht ausüben.
b) Kinder und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben kein Stimmrecht.
c) Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Abteilungsversammlung und Delegier-tenversammlung als Gäste teilnehmen.
d) Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.
Bürgerreporter:in:Fussball TSV Königsbrunn aus Königsbrunn |
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