Fluglärm: Fragen Sie Ihren Landtags-Kandidaten!

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Aktuell 18.01.2012:
Auswertung der Umfrage und Wahlempfehlung
(für Leser die sich nicht durch gesamten Beitrag kämpfen wollen!)
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Auf dem Portal "abgeordnetenwatch.de" ist es möglich die Kandidaten für die Landtagswahl öffentlich zu befragen. Meine Frage an die Bewerber für den Wahlkreis Langenhagen (mit Isernhagen und Burgwedel):

Sind Sie bereit sich in Ihrer Partei bzw. ggfs. im Niedersächsischen Landtag für ein Nachtflugverbot einzusetzen und auch eine Petition zum Schutz der Anwohner zu unterzeichnen?

Die erste Antwort kam von Stefan Baufeld (die Linke)

26.12.2012
Lieber ,

ich werde mich im Landtag und außerhalb des Landtags dafür einsetzen, dass für den Flughafen Langenhagen ein Nachtflugverbot erlassen wird. Etwas anderes kann ich mit meinem Gewissen gar nicht vereinbaren. Für mich sind Menschen wichtiger als wirtschaftliche Interessen. Gesunder Nachtschlaf ist ein Grundrecht, das nicht um des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens - und nichts anderes ist der Flughafen - eingeschränkt werden darf.

Beste Grüße
von Stefan Baufeld

Nachtrag 27.12.12:
Der Grüne Kandidat Michael Stobbe hat gerade unserePetition online unterzeichnet!

Die FDP-Kandidatin Christiane Hinze antwortet:
Lieber Herr !

Wie Sie wissen ist der Flughafen einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Region Hannover, natürlich besonders in Langenhagen. Auf diese Arbeitsplätze sind wir dringend angewiesen. Nur durch diese Steuereinnahmen können wir uns vor Ort zum Beispiel hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote leisten. Ihre Frage würde ich gern mit einer Gegenfrage beantworten: In der "Einflugschneise" Isernhagen HB wurde ein neues Baugebiet ausgewiesen (ab 2015 hätte man nicht mehr bauen dürfen). Dort haben 80 Familien neue Häuser gebaut. Können Sie mir das erklären?

Liebe Grüße

Christiane Hinze

Auch Wolf Liebetrau von der Piratenpartei hat geantwortet:

Sehr geehrter Herr ,

auch, wenn der Flughafen Hannover einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region darstellt und eine sehr große Anzahl tarifgebundener Arbeitsplätze dauerhaft sichert, halte ich, in Abwägung der unterschiedlichen Interessen, ein Nachtflugverbot für notwendig und angezeigt. Selbstverständlich wären "echte" Notfälle, die allerdings einer deutlichen Definition bedürfen, von einem solchen Verbot ausgenommen. Wirtschaftliche Interessen von Luftverkehrsgesellschaften und anderen Beteiligten haben dabei keinen Platz.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolf Liebetrau

PS. Die eingefügte Petition werde ich unterzeichnen

Nachtrag 29.12.12:
Antwort von Rainer Fredermann CDU

Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Die CDU in Niedersachsen nimmt Fragen des Lärmschutzes sehr ernst. Daher prüfen wir bei Infrastrukturvorhaben ausführlich, welche Maßnahmen unternommen werden können, um die Lärmbelastung der Anwohner zu reduzieren bzw. auf ein akzeptables Maß zu begrenzen.

Zum Thema Fluglärm am Flughafen Langenhagen hat die CDU Langenhagen folgendes in ihrem Kommunalwahlprogramm fixiert:
Die Stadt Langenhagen und der Flughafen Hannover gehören zusammen. Viele profitieren vom Flughafen indirekt oder direkt. Zugleich steht die Stadt im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Flughafens an einer möglichst vollständigen Auslastung und der Bewohner/innen des Überfluggebietes an Immissionsvermeidung. Hier gibt es keine Patentlösungen. Die CDU setzt sich dafür ein, dass die durch die Flugverkehrsbelastung gegebenen Probleme sachlich und in einem offenen Dialog abgearbeitet werden. Maximalpositionen sind dabei kontraproduktiv. In diesem Prozess, der im Idealfall ein fruchtbar nachbarschaftlicher Dialog zwischen Einwohnern und Flughafen ist, fällt der Stadt eine Moderatorenrolle zu. Das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) ermittelt und dokumentiert seit 1978 kontinuierlich die Luftqualität in Niedersachsen. Die Beurteilung der Luftqualität erfolgt durch eine Kombination von Messung und Modellierung. Wir setzen uns dafür ein, dass Langenhagen und damit das Flughafenumfeld in das LÜN aufgenommen wird.

Dieser Auffassung schließe ich mich an und werde mich auch im Falle meiner Wahl in den Niedersächsischen Landtag für eine konstruktive Lösung im offenen Dialog einsetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Rainer Fredermann

Antwort von Michael Günther (Freie Wähler):
Sehr geehrter Herr Lembcke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich setzen wir uns für alle Belange ein, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in unserer schönen Stadt und unserem Land zu vertreten.
Leider habe ich mich persönlich mit diesem Thema noch nicht eingehend genug beschäftigt, sodass ich dadurch auch keine fundierte Aussage machen kann. Ich bin aber gerne bereit, mich dieses Themas anzunehmen. Daher möchte ich Sie bitten, mich über die Historie und insbesondere über die derzeitige Belastung aufzuklären. Gerne können Sie mich auch direkt über 0160-96 888 664 kontaktieren.
Ansonsten können Sie sich auch jederzeit mit unserem Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl (Herrn Torsten Jung) zu diesem Thema abstimmen, der im Übrigen auch im Verkehrsausschuss sitzt und sich solcher Thematik immer gerne annimmt.

Herzliche Grüße

Michael Günther

Nachtrag 30.12.12
Marco Brunotte (SPD) hat geantwortet:
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe mich im besonders im Rahmen meiner kommunalen Tätigkeit intensiv mit dem Thema "Fluglärm und Nachtflugverbot" befasst. An der eigentlichen Entscheidung wird der Niedersächsische Landtag nicht beteiligt, da die Betriebsgenehmigung bzw. Nachtflugerlaubnis innermisteriell entschieden wird. Dies ist aus meiner Sicht problematisch, da das Land sowohl Anteilseigner als auch Genehmigungsbehörde ist. Auch halte ich den Genehmigungszeitraum von diesmal zehn Jahren zu lang. Bislang wurde die Genehmigung für fünf Jahre erteilt, was einem deutlich überschaubarerem Zeitraum entspricht.

Zur Einschätzung meiner Position füge ich drei grundlegende Entscheidungen bei, an denen ich in den letzten Jahren beteiligt war.

1.) Folgende Stellungnahme hat der Rat der Stadt Langenhagen im Juni 2009 zur Nachtflugregelung an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit großer Mehrheit - auch meiner Stimme - abgegeben:

"Sehr geehrter Herr Schmidt,

mit Schreiben vom 15.04.2009 wurde die Stadt Langenhagen um Stellungnahme zur künftigen Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover - Langenhagen gebeten. Ich bedanke mich für die Beteiligung an diesem Verfahren und möchte zu dem vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung nehmen:

Die Stadt Langenhagen sieht im Flughafen Hannover-Langenhagen eine öffentliche Infrastruktureinrichtung, die eine Bedeutung über die Region Hannover hinaus für das gesamte Land Niedersachsen hat. Für den Wirtschafts- und Messestandort Niedersachsen und die Region Hannover mit direkten Auswirkungen auf die Stadt Langenhagen hat der internationale Flughafen eine herausgehobene Bedeutung. Dazu gehört auch die Drehscheibenfunktion für den Fracht- und Logistikbereich.

Der mit Schreiben vom 15.04.2009 übersandte Vorschlag zur künftigen Nachtflugregelung ist aus Sicht der Stadt Langenhagen unzureichend, weil damit wesentliche Ziele der nachhaltigen Verringerung von Umweltbelastungen - speziell Lärmminderung - nicht erreicht werden oder deren Verfolgung zumindest stark verzögert würde.

Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Kommunen verpflichtet sind, auf der Grundlage erstellter Lärmkarten kommunale Lärmaktionspläne auszuarbeiten. Auf eine Minderung des Fluglärms hat die Kommune bekanntlich keinen direkten Einfluss, weshalb das Umweltbundesamt u.a. auf das ordnungsrechtliche Instrument der Betriebsbeschränkung zur Minderung der Umweltbelastungen durch den Flugverkehr hingewiesen hat. Das Ministerium wird aufgefordert, von den Möglichkeiten der Betriebsbeschränkung entsprechend Gebrauch zu machen.

Die Zielsetzung für die Stadt Langenhagen ist, den nächtlichen Fluglärm über bewohntem Gebiet wirksam zu verringern. Die Messwerte der 9 Mess-Stationen rund um den Flughafen sollen im Durchschnitt der Nachtzeit im Jahr 2010 die Durchschnittswerte des Jahres 2008 nicht überschreiten und in den darauf folgenden Jahre 2011 bis 2014 um jährlich 0,5 dB(A) niedriger werden als im Jahr davor.

Um dieses Ziel zu erreichen, können Starts und Landungen in der Nachtzeit nur für erheblich leisere Maschinen mit Strahlturbinenantrieb zugelassen werden. Als Maßstab sollte die Zulassung auf Grundlage entsprechender Lärmzeugnisse nur solche Flugzeuge vorsehen, die die im Anhang 16, Band 1, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen enthaltenen Grenzwerte um eine kumulative Marge von 10 EPNdB unterschreiten bzw. über ein Lärmzeugnis nach Kapitel 4 des ICAO Annex 16 verfügen. Die Regelungen für Luftfahrzeuge mit anderer Antriebsart sind entsprechend anzupassen.

Die Festlegung auf einen Mindeststandard nach Kapitel 3 und einer Unterschreitung des kumulativen Wertes um 10 EPNdB stellt aus Sicht der Stadt Langenhagen kein Problem dar, da viele der heute nach Chapter 3 zugelassenen Flugzeuge diese Grenzwerte bereits erfüllen. Da der Grenzwert des "Kapitel 4" seit 2006 für die Neuzulassung von Flugzeugen gilt, ist den Fluggesellschaften zuzumuten, ihren bei Nachtflügen eingesetzten Maschinenpark entsprechend zu optimieren bzw. zu disponieren.

Die Regelung 3. sollte eine Übergangsregelung sein, ihr Fortbestand ist daher in Frage zu stellen (sofern die in der Anlage genannten Maschinentypen die vorgenannten Grenzwerte überhaupt einhalten). Die Reduzierung des Nachtfluglärms muss vorrangig die bisher überproportionale Belastung der Nordbahnanwohner verringern. In diesem Zusammenhang wird eine Überprüfung der Schallschutzsituation an der Nordbahn auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage als dringend erforderlich angemahnt.

Die Regelungen in den Gliederungspunkten 6.4 und 6.5 (Ausbildungs- und Übungsflüge) des Entwurfs des Ministeriums müssen sich wie im Gliederungspunkt 6.2 auf Werktage beziehen, da es nicht notwendig ist, z.B. auch sonntags solche Flugbewegungen zuzulassen. Demgegenüber ist das Ruhebedürfnis der Anwohner/-innen auch in der Tageszeit das höhere Gut, zumal werktags hinreichende Kapazitäten des Flughafens angeboten werden, um Ausbildungs- und Übungsflüge durchzuführen.

Um das Ziel der Lärmminderung zu erreichen, sollte zusätzlich der Vorschlag der Fluglärmschutzkommission {1 siehe Kommentar SL} aufgegriffen werden, die Anzahl der planmäßigen Starts und Landungen jeweils zwischen 01:00 und 05:00 Uhr auf 5 bis 6 Flugbewegungen zu kontingentieren. Die "Homecarrier" sollten dabei bevorzugt berücksichtigt werden.

Darüber hinaus muss mit geeigneten Maßnahmen auf die Reduzierung der Spitzenpegel hingewirkt werden, da Einzelereignisse mit starker Referenzpegelüberschreitung - wie im Bericht des Fluglärmschutzbeauftragten ersichtlich - in erheblichem Maße die Lärmwerte beeinflussen und einen der Hauptgründe für das Aufwachen in der Nacht darstellen. Das Einhalten der Werte des neuen Fluglärmgesetzes (nachts max. 6 mal 57 dB(A) "innen" bzw. 6 mal 72 dB(A) "außen") muss abgesichert werden. In der Umsetzung heißt dies, dass pro Nacht maximal 6 geplante Flugbewegungen von solchen Maschinen zugelassen werden dürften, von denen die Überschreitung dieses Grenzwertes bekannt ist.

Die Stadt Langenhagen kann sich dem Vorschlag des Ministeriums im Übrigen nicht anschließen, die vorgesehene Betriebsbeschränkung mit einer Geltungsdauer von 10 Jahren zu versehen. Das Ministerium hat bei der letzten Verlängerung der Betriebserlaubnis ausgeführt, dass die Beschränkung nur fünf Jahre Gültigkeit haben sollte, um flexibel auf Veränderungen in der Verkehrsprognose reagieren zu können. Dieser Umstand hat auch heute noch seine Gültigkeit. In Anbetracht der fortgesetzten Forschung im Interesse des Gesundheits- und des Klimaschutzes wird eine Festschreibung der Nachtflugregelung für maximal 5 Jahre gefordert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten schon bald Anlass geben, die Betriebsbeschränkungen schärfer zu formulieren.

Ferner wird das Ministerium aufgefordert zu prüfen, ob neben Regelungen zur Lärmemission, auf die der Vorschlag abgestellt ist, auch Regelungen gegen die Belastung der lokalen Luftqualitätssituation, vor allem durch den Ausstoß von Stickoxiden und unverbrannten Kohlenwasserstoffen, möglich sind.

Zudem fordert die Stadt Langenhagen die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH nachdrücklich auf, in einen moderierten Nachbarschaftsdialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern einzusteigen. Ziel soll ein Interessenausgleich auf Augenhöhe zwischen allen Beteiligten sein, der zugleich eine größtmögliche Transparenz über die zukünftigen Entwicklungsprozesse am Flughafen gibt.

Die Einhaltung der Vorgaben aus der Betriebserlaubnis ist kontinuierlich zu überprüfen. Über die Ergebnisse sollte der Stadt Langenhagen berichtet werden.

Begründung:

Die Verpflichtung der Kommunen zum Ziel der Lärmminderung ist hinreichend bekannt und soll erfüllt werden, um den Schutz der Gesundheit und der Lebensqualität sowie der Immobilienwerte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Eine wesentliche Lärmquelle in der Stadt Langenhagen ist der Flugverkehr. Auch wenn die Lärmaktionspläne erst zu späterem Zeitpunkt erstellt werden, ist unzweifelhaft erkennbar, dass eine Verminderung des Fluglärms als Beitrag zur Lärmminderung in Langenhagen unverzichtbar ist. Daher muss die Möglichkeit genutzt werden, die das Beteiligungsverfahren zur künftigen Regelung der Betriebsbeschränkung des Flughafens Hannover-Langenhagen aktuell bietet.

Der vorliegende Vorschlag des Ministeriums schließt nur sehr wenige der aktuell verkehrenden Flugzeuge aus und würde daher die Fluglärmbelastung nicht ausreichend verringern. Ferner ist eine 10-jährige Gültigkeitsdauer vorgesehen, was bedeuten würde, dass der mit der Regelung erreichte Lärm in den 10 Jahren gleich bleibt.

In den Lärmkarten wird die rechnerisch ermittelte Lärmbelastung dargestellt. Realitätsnäher ist jedoch der Bezug auf den tatsächlich in den Nachtstunden gemessenen Lärm, zumal die Mess- Stationen rund um den Flughafen die benötigten Daten zur Verfügung stellen, die u.W. auch seitens des Flughafens unumstritten sind.

Zur Zielsetzung, den nächtlichen Fluglärm schrittweise - jährlich um 0,5 dB(A) - zu verringern, sind Vorschläge zur Umsetzung in die Regelungsmöglichkeiten der Betriebsbeschränkung erforderlich. Mit der Forderung der Beschränkung der Nachtflüge auf Maschinen, die die im Anhang 16, Band 1, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen enthaltenen Grenzwerte um eine kumulative Marge von 10 EPNdB unterschreiten bzw. über ein Lärmzeugnis nach Kapitel 4 des ICAO Annex 16 verfügen, wird eine Forderung der Fluglärmschutzkommission aufgegriffen, die diese bereits für die Betriebsbeschränkung ab dem 01.01.2005 aufgestellt hat.

Eine Gefährdung der Wirtschaftlichkeit des Flughafens und damit der davon abhängenden Arbeitsplätze ist nicht zu befürchten, da die betroffenen Fluggesellschaften entweder Nachtflüge mit entsprechend leisen Maschinen durchführen können oder lautere Maschinen zusätzlich in der T ageszeit zum Einsatz kommen können. Es ist im Gegenteil möglicher Schaden abzuwenden, der dem Flughafen Hannover dadurch droht, das Nachtflüge bei Urlaubsreisenden zunehmend unbeliebt sind. Sachkundige Beratung in den Reisebüros - aber auch verbesserte Informationsmöglichkeiten im Internet - werden die Nachbarflughäfen Bremen, Paderborn, Hamburg oder künftig auch Kassel mit interessanten Direktflügen am Tage attraktiver machen. Diese sollten von den Airlines auch in Hannover bedarfsgerecht angeboten werden. Eine Verlagerung möglichst vieler Nachtflüge in die T ageszeit wird die Angebotsattraktivität und damit den Umsatz unseres Flughafens erhöhen."

2.) Folgende Aussage stand im Programm der SPD Langenhagen zur Kommunalwahl 2011:

"Der Flughafen Langenhagen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Langenhagen. Zwischen den Anliegern und dem Flughafen ist ein Interessenausgleich zu den Bereichen Lärm, Emissionen, und Wirtschaftlichkeit im Rahmen eines Nachbarschaftsdialogs und der rechtlichen Möglichkeiten zu erreichen. Die Belastungen der Menschen in Langenhagen durch den Nachtflug müssen deutlich verringert werden. Mit dem Lärmaktionsplan sollen Maßnahmen gegen Lärm von Straßenverkehr, Bahn und Flughafen ergriffen werden."

3.) Auf Initiative von SPD und Grünen wurde folgender Antrag im Verwaltungsausschuss der Stadt Langenhagen im Jahr 2012 beschlossen:

"Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten eine Veranstaltung zum Thema " Verringerung der Fluglärmbelastung in Langenhagen" zu organisieren und dazu öffentlich einzuladen. Die Veranstaltung soll vom Bürgermeister moderiert werden.

Teilnehmende sollen sein:

VertreterIn der Geschäftsführung des Flughafens
der Fluglärmschutzbeauftragte
die DFS
Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
VertreterIn der Airlines mit Nachtaktivität, bevorzugt TuiFly
Vertreter der Bauverwaltung (passiver Lärmschutz)
mindestens ein Mediziner mit Spezialwissen über Gesundheitsschäden durch Fluglärm - VertreterIn der IG Lärmschutz Südbahn

Die Veranstaltung soll den Auftakt zu einem Nachbarschaftsdialog mit dem Flughafen bilden. Dabei wird zugleich das Ziel verfolgt, die Belastungen der Menschen in Langenhagen durch den Fluglärm, speziell durch Nachtflüge, deutlich zu verringern. In der Veranstaltung sollen daher auch die diesbezüglichen Möglichkeiten herausgearbeitet werden.

Erläuterung:

Die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Nachtflugverbot, eine Veranstaltung dazu in Garbsen, in der Seitens des Flughafens lärmgeplagten Anwohnern der Wegzug empfohlen sein soll, geben Anlass das Thema Fluglärm und seine Folgen auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren."

Unter Berücksichtigung dieser drei Vorbemerkungen muss sich eine neue Landesregierung auch mit den veränderten Rahmenbedingungen durch Entscheidungen zu den Flughäfen in Frankfurt, Berlin, etc. befassen. Da mittlerweile selbst die Lufthansa in Frankfurt sich mit dem Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr arrangiert hat, strahlt diese Entscheidung auch auf andere Flughäfen in Deutschland ab

. Hier wirkt natürlich für den Flughafen Hannover-Langenhagen erschwerend, dass die aktuelle Nachtflugerlaubnis über einen so langen Zeitraum gegeben wurde, dass sich theoretisch erst die übernächste Landesregierung wieder mit einer Genehmigung befassen müsste. Im Zusammenspiel von technischen Veränderungen (direkte Reduktion von Lärm durch neues Fluggerät und Turbinen), grundsätzlichen Veränderungen (z. B. durch Bundesgesetze und EU-Regelungen) und Selbstbeschränkungen wird es zu einer Entlastung der Anwohner bei einer gleichzeitigen Zukunftsfähigkeit des Flughafens Hannover-Langenhagen kommen müssen.

Im Abgleich der Interessen von Anwohnern auf Schutz ihrer Gesundheit und Ruhe (besonders zu Nachtzeiten) und dem allgemeinen Interesse an dieser Infrastruktureinrichtung sowie den vorhandenen Arbeitsplätzen muss ein angemessener Ausgleich gefunden werden. Dieser Aufgabe wird sich die neue Landesregierung stellen müssen. Ich gehe persönlich davon aus, dass sich eine grundsätzliche Erlaubnis für Nachtflüge weder juristisch noch politisch auf Dauer halten wird. Der Weg zu dieser Lösung wird sicherlich herausfordernd.

Eine neue Landesregierung wird sich auch ihrer Rolle als Anteilseigner bewusst werden und diese aktiver ausfüllen müssen.

Den Grundzügen der Eingabe stehe ich positiv gegenüber. Trotzdem werde ich sie aus grundsätzlichen Überlegungen nicht unterzeichnen, da sie auch an den Niedersächsischen Landtag gerichtet ist. Als Abgeordneter des Landtags unterzeichne ich keine Petitionen, die dann vom Parlament abschließend zu entscheiden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Brunotte

Nachtrag 31.12.2012:
Antwort von Michael Stobbe (Grüne):
Lieber ,

ihre Petition habe ich umgehend unterzeichnet, weil ich der Auffassung bin, dass ein Nachtflugverbot längst überfällig ist!

Das betrifft nicht nur die Anwohner, sondern auch Fluggäste und Beschäftigte,
denn niemand will nachts freiwillig fliegen oder arbeiten.

Die Grünen beschäftigen sich schon seit längerem mit dem Problem der Gesundheitsschädigung durch die überflüssigen Nachtflüge. So auf kommunaler und regionaler Ebene in einer Fluglärm-AG. Im aktuellen Landtagswahlprogramm heißt es: "Die besonders schädlichen Klimagase aus dem wachsenden Flugverkehr wollen wir GRÜNE ebenso vermindern, wie die Lärmbelastung der Flughafen-AnwohnerInnen. Dazu wollen wir deutlich stärker nach Lärm- und Abgaswerten gestaffelte Landegebühren für Flugzeuge und ein konsequentes Nachtflugverbot durchsetzen. ... Flugverkehr muss verursachergemäß besteuert werden. Hierfür streben wir eine Bundesratsinitiative an. Die öffentliche Förderung von Flughäfen muss aufhören." näheres unter: Flugverkehr vermindern

Auch die Bundesregierung muss zugeben, dass zahlreiche Studien bestätigen: Dauerhaft hohe Belastung durch Fluglärm führt zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Nachtflugverkehr und der Lärmbelastung in den Nachtrandzeiten zu.

Die Studien zeigen bereits ab 35 db einen deutlichen Anstieg der Bluthochdruckwerte. Die Grenzwerte für neue Flughäfen liegen bei 60 db, für bestehende bei 65 db. Bei Frauen zeigt sich ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Zudem konnte in allen untersuchten Regionen ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Höhe der Fluglärmbelastung und der Einnahme ärztlich verordneter Schlaf- und Beruhigungsmittel festgestellt werden.

Es ist unverantwortlich, dass sich die Bundesregierung trotz dieser
Erkenntnisse einem generellen Nachtflugverbot verschließt.

Quelle:Pressemitteilung MdB Maria Klein-Schmeink

Da auch die schwarz-gelbe Landesregierung nicht entsprechend handelt, ist ein Regierungswechsel überfällig. Sie können mit Ihrem Wahlverhalten dazu beitragen. Eine starke GRÜNE Regierungsbeteiligung, ist der Garant dafür, dass auch in dieser Frage gehandelt wird.

Mit freundlichem Gruß
Michael Stobbe

Bürgerreporter:in:

Siegfried Lemke aus Isernhagen

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