A2/A7 neue Verkehrsleitsysteme in der Region Hannover

A2/A7 neue Verkehrsleitsysteme
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Seit einiger Zeit sind rund um Hannover auf den Autobahnen neue Verkehrsleitsysteme in Betrieb. Wenn sie funktionieren. Auf Grund von Salz und anderer Mängel hat man nun die dritte Spur nicht mehr vom Schnee geräumt. Die Sparmaßnahmen des Bundes führen dazu, dass jetzt die dritten Spuren nicht mehr befahren werden dürfen. Das wird mit rot gekreuzten Schrägbalken angezeigt. Zunächst hatte ich vergeblich in der StVO nach diesem Kreuz als Bilddarstellung gesucht. Nach juristischem Beistand hat man mich dann auf §37 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen.
Nun habe ich festgestellt, dass sich kaum jemand an diese Regelung hält, weil sie vielleicht einfach zu wenig bekannt ist. Es fehlt wohl auch die Einsicht, wenn bei scheinbar freier Autobahn plötzlich die dritte Spur nicht mehr benutzt werden darf, und man sich bei 60 oder 80 Sachen von den LKW-Fahrern jagen lassen soll. Und statt im Stau zu stehen fährt man da wohl auch lieber links am Verkehr vorbei. Bei den wohl vielfach vorkommenden Verkehrsverstößen kann dann auch die wenige Polizei nicht eingreifen. Vielleicht sollte aber auch die Verkehrsleitzentrale die Beschilderungsmaßnahmen etwas sinnvoller einsetzen.
Über Bußgelder habe ich bis jetzt noch keine Informationen gefunden außer in der Wochenendausgabe unserer Zeitung, wo etwas von 1 Monat Fahrverbot und Bußgeld bis zu 440 € stand.
Aus:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_37.php
habe ich folgende Informationen:

II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
"Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden".
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
"Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben".
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
"Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln".
(4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.
(5) Fahrzeugführer dürfen auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen nicht halten.

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Mücke aus Pattensen

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