Verwaltung stellt richtig: Kein Goldener Handschlag 24.08.2015: Äußerungen der CDU in der WAZ - Ausgabe vom 24.8.2015

Hans - Sachs - Haus Gelsenkirchen, Ebertstr. | Foto: Heinz Kolb
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Heinberg.

Gelsenkirchen. Die Formulierung von Wolfgang Heinberg auf dem CDU-Kreisparteitag (WAZ - Bericht vom 24.8.2015), der Aufhebungsvertrag mit dem früheren Jugendamtsleiter Alfons Wissmann sei ein „Goldener Handschlag“, führt in die Irre. „Im Unterschied zu einem Goldenen Handschlag beinhaltet die Vereinbarung mit Alfons Wissmann keine Abfindung oder sonstige Vergünstigungen als Ausgleich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“ erläutert Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt und fügt hinzu: „Dies wurde in verschiedenen Gremiensitzungen auch im Beisein von Herrn Heinberg ausführlich erörtert.“

Es entspricht außerdem der Natur der Sache, dass ein Mitarbeiter, der vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet, finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Generell trifft das auch auf Rentenansprüche zu.

Ein anderes Handeln hätte die Stadt Gelsenkirchen - und damit dem Steuerzahler - vermutlich wesentlich mehr kosten können. Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wäre ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang sehr wahrscheinlich gewesen. Erfahrungsgemäß wäre unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen eine Abfindungssumme im sechsstelligen Bereich nicht unüblich.

Leserbrief eines CDU - Bezirksverordneten

Auch der Leserbrief des CDU-Bezirksverordneten Henning Voß stellt eine sachlich falsche Behauptung auf. Ein Blick in die NRW-Gemeindeordnung zeigt (§ 73 Absatz 2 und 3): Nicht der Rat, sondern der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Von einer Missachtung des Rates kann also nicht die Rede sein.

Bürgerreporter:in:

Heinz Kolb aus Gelsenkirchen

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