Podiumsdiskussion zum Thema Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit

24. Mai 2013
10:00 Uhr
Mehrzweckhalle, 86911 Dießen am Ammersee

Freitag, den 24. Mai 2013 - 10:00 Uhr
Eintritt: 5 Euro; Getränke frei

in 86911 Dießen am Ammersee, Mehrzweckhalle, Baumschulweg

Sehr geehrte politisch interessierte Mitbürger,

am 24.05. 2013 verantstalten die Bertiebsrenter e.V. eine Podiumsdiskussion zum Thema Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit.

Eingeladen und ihr kommen zugesagt haben die auf dem Plakat aufgeführten Politiker.

Den ebenfalls beigefügten Fragenkatalog haben die Politiker im Vorfeld bekommen und haben zur Beantwortung der Fragen jeweils zwei Minuten Zeit.

Bei der letzten Veranstaltung im September 2012 besuchten ca, 600 Zuschauer die Veranstaltung, bei der diesjährigen Verantstaltung werden 800 bis 1000 Besucher erwartet.

Falls Sie die Gelegenheit haben die Veranstaltung zu besuchen sind Sie herzlich willkommen.

Die Bertriebsrentner e.V. sind Kooperationspartner der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. dem Bündnis für Rentenbeitragszahler e.V. sowie dem Büro gegen Altersdiskriminierung.
Die Kooperation besteht zur Zeit aus ca. 3000 Mitglieder.

Die Kooperationspartner haben ein Positionspapier Soziale Sicherung in Deutschland erarbeitet, dass ich Ihnen gerne nach Anfrage per E-Mail übermittle.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Lampl

Mitglied in der Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V.
http://www.adg-ev.de/

Fragenkatalog
Anlässlich der Podiumsdiskussion
Am Freitag, dem 24. Mai 2013
in Diessen am Ammersee

Fragen zum Thema: Altersvorsorge – ohne Rechtssicherheit

1. Themenkomplex

Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.

In den letzten 50 Jahren wurden 22 gesetzliche Änderungen zum Nachteil der Versicherten an der Rentenformel vorgenommen.

Unter der rot-grünen Bundesregierung wurde – beginnend mit der „Riester-Reform“ zu Beginn des Jahrhunderts – ein folgenschwerer Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik eingeführt. An die Stelle des Ziels der Lebensstandardsicherung ist seither das Ziel der Beitragssatz-Deckelung getreten. Gemäß § 154 Abs. 3 SGB VI darf der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung (2013: 18,9 %) bis 2020 nicht über 20 % und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Erreicht werden soll dies im Wege der Abkoppelung der Rentenentwicklung von der Lohnentwicklung, was gleichbedeutend ist mit einer drastischen Senkung des Rentenniveaus. Dessen Wert, das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern sinkt rund ein Fünftel von etwa 53 % im Jahr 2000 in Richtung 43 % in den 2030er Jahren.

Durch die Entnahme von ca. 700 Milliarden Euro wurden seit 1957 unter Berücksichtigung der jährlichen Zuzahlungen des Bundes für versicherungsfremde Leistungen Mittel aus der Rentenkasse zweckentfremdet und damit die Beitragszahler und Versicherten um Werte ihrer Altersvorsorge beraubt. Das größte Versicherungsunternehmen hat offensichtlich keine in der Industrie übliche Buchführung. Dies entspringt dem Willen und der Weisung des Arbeitsministeriums. Das Empörende dabei ist, dass weder Beamte noch Politiker auch nur einen Cent für die Kosten der versicherungsfremden Leistungen beigetragen haben.
In den letzten 10 Jahren hat die Inflation zudem den Kaufwert der Rente um 12 Prozent vermindert.
Ohne hier alle Faktoren aufgeführt zu haben, kommt diese Art von gewollter Rentenkürzung einer kalten Enteignung gleich und hat das Vertrauen der Bürger tief erschüttert. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem es ein soziales Zweiklassensystem gibt. Während Rentner lediglich einen Anspruch – aber keine verbindliche Zusage erhalten, bekommen Beamte eine feststehende Versorgungszusage. In seiner heutigen Ausprägung empfinden wir Rentner den Umgang mit den Werten unserer Altersvorsorge bei der Rente daher als Zweiklassenrecht. Wer auf ein Arbeitsleben mit mehr als 45 Jahren zurückblickt, stellt fest, dass die Rahmenbedingungen zum Eintritt ins Arbeitsleben am Ende keinen ausreichenden Wert mehr haben. Dieses nennen wir 20 Millionen Rentner rückwirkendes Recht. Wir gönnen den Beamten ihre auskömmliche Altersvorsorge, wissen aber auch, dass der zunehmend verschuldete und mit massiven Risiken belastete Staat bald nicht mehr in der Lage sein wird, seinen eingegangenen Verpflichtungen gegenüber den Beamten nachzukommen.
Wir stellen fest:
Die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist durch die heutige Art der Berechnung und Finanzierung und durch die Zweckentfremdung von Beiträgen nicht mehr zukunftssicher.

Fragestellung:
Wie will Ihre Partei wieder Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit bei der gesetzlichen Rente herstellen und mit welchem System will Ihre Partei das Problem lösen, um der schleichenden kalten Enteignung zulasten der Versicherten ein Ende zu setzen?

2. Themenkomplex

Private Altersvorsorge – Objekt zwischen Förderung und Ausbeutung

Die Förderung der privaten Altersvorsorge stellt sich bei genauer Betrachtung als Mogelpackung heraus, die eher und treffender als gigantisches Förderungs-programm der Versicherungswirtschaft bezeichnet werden könnte. Es gibt inzwischen genügend ernst zu nehmende, fachlich nicht zu beanstandende Berechnungen, nach denen sich das „Riestern“ nur in ganz wenigen Ausnahmefällen lohnt.
Wenn nach Aussage alle namhaften Ökonomen der Welt der Ansicht sind, eine Inflation von 2-3 % sei normal, dann fragt man sich schon, ob es eine zu vertretende Politik ist, den durchschnittlich verdienenden Bürger zur Ergänzung der nicht mehr ausreichend gewährten gesetzlichen Altersversorgung in eine private Vorsorge zu empfehlen und dies mit Steuergeldern zu fördern, wenn die garantierte Verzinsung bei maximal 1,75 % liegt. Wir betrachten solche Empfehlungen als verantwortungslose Zumutung den Bürgern gegenüber. Der Staat bekommt vom BSG und BVerfG regelmäßig bestätigt, er habe die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, um die Sozialsysteme leistungsfähig zu halten. Die besonders schutzwürdige Arbeitnehmerschaft der abhängig Beschäftigten wird aber nicht besonders geschützt, wenn man die im Rahmen einer Zwangsversicherung gewährten Leistungen kürzt und Förderungsmittel nicht in das System, sondern zweckentfremdet zu einer Konjunkturspritze für die private Versicherungswirtschaft verwendet.

Es gibt ernstzunehmende Berechnungen, dass die Versicherungswirtschaft bereits die gesamte Förderung des Staates als Provisionen und Gebühren verbraucht. Vor Rentenbezug Verstorbene hinterlassen von ihren Sparleistungen nichts. Die Verteilung dessen, was die Versicherungswirtschaft als Gewinn behalten darf und was sie im Topf der Überschüsse ansammeln, bleibt im Dunkeln. Dies wird sich nie voll aufhellen lassen, weil erfahrungsgemäß die Versicherungsaufsicht nicht ernsthaft durchgreift, oder wie letztlich versucht, derartiges Handeln durch Gesetzes-änderungen der schwarz-gelben Regierung gedeckt werden.
Die Beiträge in der Ansparphase sind zwar im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerfrei, alle Auszahlungen als Kapital oder Rente sind jedoch voll zu versteuern. Es hängt weiterhin von der Einhaltung der 12-Jahresfrist ab, ob bei der Auszahlung auch noch die Förderungsbeträge zurückzuzahlen sind. Zu versteuern sind die Förderbeträge allemal. Uns kommen schon erhebliche Zweifel, ob der Staat später seine Förderung besteuern darf. Sozialbeiträge (für GKV und Pflege) sind zwar nach der bisherigen Regelung für Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht zu zahlen. Für in der GKV freiwillig Versicherte gilt aber die Beitragsfreistellung nicht, weil diese Versicherten „auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze“ Beiträge zu entrichten haben. Gerade für diesen Personenkreis dürfte sich also ein Riester-Vertrag überhaupt nicht lohnen, weil die Auszahlungsbeträge durch den Beitrag schon mit über 17 % belastet werden. Dies ist eine besonders grausame Folge der gesetzlichen Regelung, die den heutigen eher prekären „Scheinselbständigen“ in keiner Weise entgegenkommt und für sie die Riester-Vorsorge von vornherein zum Verlustgeschäft macht. Wie soll also dieser Personenkreis unter diesen Gegebenheiten private Altersvorsorge betreiben?

Wir stellen fest:
Wir betrachten die bisher vorliegenden Modelle zur privaten Altersvorsorge nicht als wegweisende Lösungen. Niedrige Verzinsung, drohende massive Geldentwertung und hohe Belastungen durch die Versicherer machen die Riester-Verträge trotz ihrer staatlichen Förderung uninteressant.

Ist Ihre Partei unter Kenntnisnahme der vorherigen Ausführungen immer noch der Auffassung, den gesetzlich Versicherten mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester und Rürup) als eine wirksame Ergänzung empfehlen zu können?
Reift in Ihrer Partei die Einsicht, dass diese Art privater Altersvorsorge nach dem Urteil der überwiegenden Anzahl der Fachleute und Aktuare eine sinnlose Verschwendung von Fördermitteln ist und Sparleistungen der Bürger nachweislich in keiner Weise belohnt?
Welche Schlüsse gedenkt Ihre Partei, aus den nachweisbaren Schwächen dieser Art der privaten Vorsorge zu ziehen?

3. Themenkomplex

Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge

Wie bei der gesetzlichen Rente wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Betriebsrente seit deren Einführung ständig geändert und sie zeigen chaotische Zustände. Inzwischen ist es selbst dem Experten kaum mehr möglich, den Dschungel der Durchführungswege und den ständigen Wechsel der gesetzlichen Änderungen zu durchdringen. Der Arbeitnehmer ist kaum mehr in der Lage sich selber ein verlässliches Bild über die Entwicklung seiner persönlichen betrieblichen Altersvorsorge zu machen.

Inzwischen hat sich die betriebliche Altersversorgung vom reinen Fürsorgegedanken des Arbeitgebers zur Eigenfinanzierung des Arbeitnehmers entwickelt. Obwohl die Mittel vom Arbeitnehmer kommen, bestimmt der Arbeitgeber alleine über die Art der Anlage der Vorsorgebeträge. Die damit verbundenen Risiken trägt aber alleine der Arbeitnehmer. Erst kürzlich wurde aufgezeigt, dass sich die Entgeltsumwandlung nicht lohnt. Ein gesetzlich krankenversicherter, alleinstehender Arbeitnehmer mit 3400 Euro brutto im Monat, der Anfang 2012 eine Direktversicherung abgeschlossen hat und 44 Jahre lang 100 Euro monatlich bis zur Rente mit 67 einzahlt, kommt netto auf eine garantierte Monatsrente von gerade einmal 150 Euro. Davon müssen noch 40 Euro abgezogen werden, die der Durchschnittsverdiener weniger an gesetzlicher Rente erhält.

Selbst wenn sich der Arbeitgeber noch an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligt, ist diese bei einem Wechsel in Gefahr. Wechselt der Arbeitnehmer, bevor er fünf Jahre im Betrieb tätig war und/oder das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verfallen in der Regel die Beiträge des Arbeitgebers. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der neue Betrieb dazu verpflichtet, die bereits bestehende Altersvorsorge zu übernehmen. Dies gilt aber nur für Pensionskassen und Direktversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden.

Bei der Auslagerung der Betriebsrente ist es zur Regel geworden, nach denen der Arbeitgeber alleine entscheidet, ob, wann und wie viel der einzelne Arbeitnehmer jährlich auf sein persönliches Kapitalkonto zum Aufbau einer betrieblichen Altersrente erhält. Stirbt er kurz nach Eintritt ins Rentnerdasein, verfallen alle angesparten Beträge. Eine Witwenversorgung sieht diese Art von Altersvorsorge nicht vor.

Die Rückstellungen für die Sicherung der Betriebsrenten betragen bei den Dax-Firmen derzeit nur noch 62 % bezogen auf die volle Deckungssumme. Von ausreichender Sicherheit im Zeitalter der Finanzkrise ist hier längst nicht mehr die Rede.

Rückstellungen der Betriebe für zugesagte Altersvorsorge müssen gemäß gesetzlicher Bestimmungen mit 6 % abgezinst werden, damit Herr Schäuble genügend Steuereinnahmen erhält. Damit werden Rückstellungen, die für Neuinvestitionen der Betriebe dringend benötigt werden verhindert.

Fragestellung:
Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zu einer grund-legenden Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit für den Lebensabend gibt?

4. Themenkomplex

Das GKV-Modernisierungsgesetz - ein Paradebeispiel vollendeter Rechtsbeugung?

Die Werte unserer Gesellschaft, wie Moral, Ethik, Gerechtigkeit oder Solidarität, haben heute eine kürzere Halbwertszeit als Wahlversprechen in der Zeitspanne vor und nach einer Wahl. Die offenbar für rentenpolitische Entscheidungen differenziert geltenden Wertemaßstäbe erschließen sich wohl auch nur denen, die dann die politische Verantwortung tragen, da sich ansonsten die Beliebigkeit nicht erklären ließe, mit der sie dabei außer Acht gelassen werden.
Die gesetzliche Rente ist sicher, so hat man uns lange Jahre beruhigt, gleichzeitig aber auch im Bewusstsein der vollzogenen und noch geplanten „Rentenreformen“ darauf hingewiesen, dass es zur Sicherung des eigenen Alterseinkommens ratsam sei, auch noch privat vorzusorgen. Ähnlich der sich heute für viele Gutgläubige als Flop entwickelnde Riester-Rente, wurde uns von den damals politisch Verantwortlichen die Direktversicherung als lukrative und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge empfohlen.
2004 enttarnte die rot/grüne Regierung per GKV-Modernisierungsgesetz die einst Gepriesene als Etikettenschwindel. Die Rückflüsse aus den ausschließlich mit Arbeitnehmerbeiträgen finanzierten Versicherungen wurden einfach den Betriebs-renten gleichgestellt und rückwirkend der vollen KV- und PV-Beitragspflicht unterworfen. Dies wurde damit gerechtfertigt, dass ja der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer gewesen sei. Bewusst ignoriert wurde auch, dass die gezahlten Beiträge aus Entgelt oberhalb der BB-Grenze entrichtet wurden. Indem man alle Rückflüsse beitragspflichtig machte, war auch dieses Problem gelöst. Gekrönt hat der Gesetzgeber dies noch mit der dazu diametralen Festlegung für Einkünfte aus einer nur vom Arbeitgeber finanzierten, schon aber zugunsten und im Namen des Arbeitnehmers abgeschlossen Lebensversicherung. Diese seien nicht als Betriebsrente einzustufen und somit auch nicht der Beitragspflicht des GMG zu unterwerfen.
Die hier oft bemühte Rechtsgrundlage billigt den politisch Handelnden - im Vertrauen auf ihre Redlichkeit - Gestaltungsfreiheit zu, auch in Fragen des Rentenrechts. Wenn dabei jedoch die Grundrechte, wie der Gleichheitssatz oder der Eigentums- und Vertrauensschutz als nachrangig betrachtet werden, wundert es wenig, wenn auch das „rückwirkende Eingriffsverbot“ in rechtmäßig erworbene Besitzstände beliebig wird und die Gestaltungsfreiheit sehr nahe an Willkür zu grenzen, bzw. Ethik, Moral oder Gerechtigkeit außer Kraft gesetzt scheinen.

Für berufsständische Altersversorgungen gilt das Vertragsrecht mit einem strikten Verbot des Rückgriffs in erworbene Ansprüche. Versicherte erhalten daher die zugesagte Altersversorgung ungekürzt. Beamte und Richter begründen ihre Ansprüche auf Artikel 33 GG, Absatz 5, der den Pensionären seit Anbeginn eine Altersversorgung zusichert, die sich an der Entwicklung ihres Einkommens orientiert. Für Rentner gilt dies nach den beliebig vielen „Rentenreformen“ der letzten 30 Jahre schon lange nicht mehr. Das gesetzliche Rentenniveau hat sich seither halbiert. Pensionäre erhalten heute ca. das 2 ½ -fache und die berufständisch Versicherten das Doppelte des durchschnittlichen gesetzlichen Alterseinkommens eines Rentners.
Da die Rente heute nur noch eine Grundversorgung darstellt, sind die Rentner, wenn sie denn privat vorsorgen konnten oder eine Betriebsrente haben, zunehmend auf diese Altersbezüge angewiesen. Die ihnen per GKV-Modernisierungsgesetz auferlegte Beitragslast zur KV und PV, sowie die nachträgliche Versteuerung reduzieren diese Bezüge um mehr als 30 %. Hinzu kommt, dass seit 2005 auch die gesetzliche Rente zu anfänglich zu 50 %, heute zu 64 % und ab 2040 zu 100 % der Steuer unterliegt und die Altersentlastung gegen null geht.

FRAGE:
Wenn Richter und Beamte sich auf das Grundgesetz und Berufsständische auf das Vertragsrecht berufen und verlassen können, wie beantwortet Ihre Partei die Frage nach der Geltung zumindest der Grundechte für alle anderen Bürger, also auch derjenigen Rentner, denen die Grundrechte durch das GKV-Modernisierungsgesetzes, d.h. durch die Legalisierung des rückwirkenden Eingriffs in ihre Besitzstände de facto aberkannt wurden?

.

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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