ISUV-Vortragsveranstaltung: Erbrecht - in der Familie!

24. April 2014
19:00 - 21:00 Uhr
Zeughaus, 86153 Augsburg

Augsburg Die Bezirksstelle Augsburg des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.) hält am Donnerstag, 24.04.2014 ab 19.00 Uhr im Bildungs- und Begegnungszentrum Zeughaus, Zeugplatz 4, 86150 Augsburg ihre öffentliche Vortragsreihe zu dem Thema: „Erbrecht – in der Familie!“ mit dem Referenten Rechtsanwalt Jürgen Strampp (Fachanwalt für Familienrecht) aus Augsburg, Völkstraße 28, Tel.: 0821/ 79 61 60 71 / Königsbrunn, Haunstetter Straße 62, Tel 08231/ 60 58 00. Der Eintritt ist frei.

Wie wird innerhalb der Familie vererbt? Es erstaunt immer wieder, so Rechtsanwalt Strampp, der sich mit weiterem Schwerpunkt mit dem Erbrecht beschäftigt, welche Fehlvorstellungen hier vorherrschen.

Wie oft, wird von kinderlosen Ehegatten angenommen, dass sie sich wechselseitig alleine beerben und verzichten deshalb auf ein Testament. Die Überraschung ist dann groß, wenn der überlebende Ehegatte, sich plötzlich in einer Erbengemeinschaft mit den Verwandten des Vorverstobenen, sei es mit der ungeliebten Schwägerin oder dem missgünstigen Schwager, befindet. Die Folge: Über jeden Nachlassgegenstand muss eine Verständigung mit dem Miterben erfolgen. Kann diese nicht erfolgen, bleibt am Ende nur die Teilungsversteigerung.

Das Ehegattentestament, das allseits große Beliebtheit genießt, hat seine Fallstricke – die, sobald die EU – Verordnung (Nr. 650/2012) zum Erbrecht in Kraft seit dem 16. August 2012 zum 17. August 2015 in vollem Umfang zur Anwendung kommt, weitere Fallstricke hinzubekommt, sobald ein Auslandsbezug vorhanden ist.

Oft möchte ein Erblasser seine Kinder gleichmäßig bedenken und verursacht eine Ungleichbehandlung, weil er Schenkungen und Ausstattungen, die er seinen Kindern lebzeitig zukommen lassen hat, falsch einschätzt. Um wieviel komplizierter wird es, wenn Eheleute mit ihren in die Ehe mitgebrachten Kindern und gemeinsamen Kindern in einer sogenannten Patchworkfamilie zusammen leben.

Rechtsanwalt Strampp wird sich in seinem Vortrag mit diesen Fragen beschäftigen, die gesetzliche Erbfolge erklären, Ansätze der Erb- bzw. Nachfolgeplanung aufzeigen und an einigen ausgewählten Beispielen darstellen.

Der Interessensverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.) bietet Interessenten unter dem Titel „Erbrecht und Scheidung“ eine übersichtliche und auch für Laien verständliche Broschüre (Merkblatt 70) an.
Das Merkblatt Nr. 70 beinhaltet eine Darstellung über das gesetzliche Erbrecht im Allgemeinen und die familienrechtlichen Einzelheiten im Besonderen. Insbesondere werden die erbrechtlichen Besonderheiten bei Zugewinngemeinschaft / Gütertrennung / Gütergemeinschaft dargestellt. Auch wird erläutert, ab wann im Falle einer Scheidung das Ehegattenerbrecht wegfällt. Auch das Pflichtteilsrecht ist Gegenstand des Merkblattes.
Das Merkblatt über Internet unter www.isuv.de bezogen werden. Weitere Information über den Interessenverband erhalten Sie durch Christian Elsner, Leiter der ISUV-Bezirksstelle Augsburg, Tel.: 0821/4309657 (augsburg@isuv.de) oder direkt bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg Tel.: 0911 / 550478 (info@isuv.de).

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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