Gewalt in der Ehe - Opferschutz!

28. Juli 2016
19:00 - 21:00 Uhr
Zeughaus, 86150 Augsburg

Das Aktiventeam der Bezirksstelle des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V. führt eine öffentliche und kostenfreie Vortragsveranstaltung zum Thema Gewalt in der Ehe - Opferschutz! durch. Referent ist Rechtsanwalt Christian Kwiauka, aus der Kanzlei Rechtsanwälte Strampp & Kwiauka, Völkstraße 28, 86150 Augsburg. Rechtsanwalt Kwiauka wird sich in seinem Vortrag mit den Regelungen des Gewaltschutzgesetzes, der Möglichkeit zur Nebenklage in einem möglichen Strafprozess und weitere zivilrechtliche Abwehr-/ aber auch Schadenersatzansprüche beschäftigen.

Häusliche Gewalt!

Leider allzu oft finden Krisen und Konflikte in der Ehe ihren traurigen Höhepunkt, in physischer Gewalt. Immer öfters müssen, meist zur abendlichen oder nächtlichen Stunde Einsatzkräfte der Polizei Privatwohnungen aufsuchen, um Frauen und Männer vor ihren gewalttätigen Partnern zu schützen.

Die erste polizeiliche Maßnahme der Polizei zum Zweck der Gefahrenabwehr, besteht dann zumeist darin, den Aggressor entweder für die nächsten Stunden in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen oder zumindest einen zeitlich begrenzten Platzverweis auszusprechen.

Die geschlagenen und geschundenen Familienmitglieder werden ärztlich notversorgt, minderjährige Kinder nach Möglichkeit zumindest für die Nacht in einer Pflegefamilie untergebracht.

Was aber passiert danach? Wie kann ich mich dagegen wehren, dass der gewalttätige Ehepartner in die Wohnung zurückkehrt und von Neuem mit seinem Terror, seinen Gewaltakten mich und meine Familie terrorisiert? Welche Hilfestellungen kann ich staatlicherseits in Anspruch nehmen, dass ich endlich in meinen vier Wänden in Frieden leben kann, dass ich keine Angst mehr haben muss vor Gewalt und Demütigung, vor Nachstellungen und Belästigungen.

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Institutionen geschaffen, die dem Zweck dienen Familienmitglieder, die in ihrer Person von häuslicher Gewalt betroffen sind, gegen ihre Übeltäter und Peiniger zu schützen. Der Schutz von Gewaltopfern erhält natürlich in diesen besonderen Fällen eine hohe Brisanz, weil es sich bei den Tätern nicht um fremde Personen handelt, sondern um nächste Angehörige. Um Ehepartner, Väter, Mütter, Brüder und Schwester und um Lebenspartner im Allgemeinen. Täter und Opfer kennen sich seit Jahren, waren zumindest einmal in emotionaler Hinsicht sehr eng miteinander verbunden und stehen sich nun in Angst und Furcht einander gegenüber. Gerade dann, wenn unter den Opfer der häuslichen Gewalt auch minderjährige Kinder sich befinden, können langwierige familienrechtliche Verfahren nicht abgewartet werden, Dann müssen richterliche Entscheidungen herbeigeführt werden, die es dem Gewalttäter sofort und unverzüglich verbieten, sich seinen Opfern wieder zu nähern und somit neuen Schaden anzurichten. Gerade für solche Situationen hat der Gesetzgeber im Jahre 2001 das sogenannt Gewaltschutzgesetz (GewSchG) verabschiedet, welches dem Familienrichter, die Mittel und Möglichkeiten in die Hand drückt, den Opfern häuslicher Gewalt umfassend und insbesondere sofort wirkenden Schutz gegen ihre Übeltäter zu gewährleisten.

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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