Datenschutz in der Praxis. - Jenaer Vodafone-Shop gibt bei Vorlage der Rufnummer trotz gesperrter SIM-Karte Adressdaten eines Teilnehmers bekannt.

Wenn Eltern den Handyvertrag der Kinder bezahlen...
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  • hochgeladen von Kornelia Lück

Manche Geschichten sind so unglaublich, dass sie schon fast als Fantasiegeschichten durchgehen könnten. So erging es mir, als ich von dem nachfolgend geschilderten Ereignis erfuhr. Aber bevor ich einen Beitrag veröffentliche, überprüfe ich die mir zur Verfügung gestellten Angaben. Das bedeutet, ich recherchiere und überprüfe die Informationen auf Richtigkeit.

So wurde mir berichtet, dass es einer Privatperson gelang, ich nenne sie "Mr. X", in einem Jenaer Vodafone-Shop, lediglich allein durch die Nennung einer Handynummer den Eigentümer eines Handyvertragspartners zu ermitteln. Dieser hatte sogar die SIM-Karte des Vertrages sperren lassen.

Da ich ebenfalls Kundin dieses Mobilfunkanbieters bin weiß ich, dass ich bei Anrufen im Kundenservice-Center oder in einer Verkaufsstelle immer nach meinem persönlichen Passwort gefragt werde. Erst wenn ich dieses richtig benenne, erhalte ich Auskunft zu meinem eigenen Vertrag.

Im obigen Falle war es jedoch wohl so, dass MR. X allein die Rufnummer des Handys benennen musste, um zumindest Namen und Geschlecht des Vertragsinhabers zu erfahren.

Wie war es möglich, dass MR. X ohne Benennung des "Passwortes" informiert wurde? Zudem noch bei einem Vertrag dessen SIM-Karte gesperrt war.

Aus dieser Geschichte ließe sich jetzt ein kleiner Krimi entwickeln.

MR. X geht in einen Vodafone-Shop, legt eine Handynummer vor und erhält Hinweise auf unter Datenschutz stehende Kundeninformationen, ohne Nennung des Passwortes.

Die andere Version wäre, Mr. X kannte das Passwort. Da wäre die Frage zu stellen, wie gelangte er an dieses?

Aber möglich wäre es auch, dass die Daten ohne Passwort herausgegeben wurden. Da ich Zweifel an dieser Geschichte hegte fragte ich nach, ob mein Gesprächspartner dem Mr. X das zur Telefonnummer gehörige Passwort preisgegeben hätte. Diese Frage wurde von ihm verneint. Da ich es genau wissen wollte bohrte ich etwas nach und mein Gesprächspartner erzählte, Mr. X habe ihm erklärt, besondere connections zu Vodafone zu besitzen. Deshalb habe er auch den Namen des Vertragsinhabers erfahren können. Glaubhaft erscheint diese Aussage schon etwas. Denn MR. X stellte meinem Gesprächspartner auch zwei gleich zwei verschiedene Vodafone-Mobilfunkverträge samt Preis-Leistungsverhältnis vor. Nun gut, der Hinweis auf die Verträge ließe sich unter Umständen bestreiten. Ebenso könnte Mr. X behaupten, mein Gesprächspartner habe ihm doch das Passwort mitgeteilt.

Dennoch könnte dieser Krimi noch spannender werden, spinnt man den Faden weiter. Welche Informationen konnte Mr. X sonst noch erlangen? Wurde ihm eventuell mehr als nur der Name des Vertragsinhabers mitgeteilt. Erhielt er vielleicht sogar die Möglichkeit, auf dem Rechner des Vodafone-Ladens Adresse, Bankverbindung und Kontonummer des Vertragsinhabers einzusehen?

Aus welchem Grunde wollte er überhaupt die Kundendaten der Handynummer erfahren? Reicht es nicht aus zu wissen, dass die Karte gesperrt war?

Ich zumindest bekomme bei dieser Geschichte eine Gänsehaut. Denn wenn ich meine SIM-Karte sperre erwarte ich, dass bei jedem Vodafonmitarbeiter die roten Lampen angehen wenn er meine gesperrte Handynummer sieht. Da kann er doch nicht einfach sagen: „Die Telefonnummer gehört einer Kornelia Lück. Oder doch?

Ich werde den nächsten Tatort noch einmal richtig verfolgen. Wenn die Filme sich an der Realität orientieren, könnte wohl nur die Polizei bei berechtigtem Interesse die Daten eines Handyteilnehmers erfahren.

Die Namen und Adressen der betroffenen Personen sind mir bekannt. Mr. X ist mit Namen und Adresse bekannt. Ebeno der Eigentümer des Handyvertrages.

Bürgerreporter:in:

Kornelia Lück aus Zeitz

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