Vorsicht beim Böllern

Knaller führen zu Verletzungen, die umgehend versorgt werden müssen

Verbrennungen und andere schwere Verletzungen: Der leichtsinnige oder unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern führt zum Jahreswechsel erfahrungsgemäß zu vielen Hilferufen.

„Besonders häufig sind Verletzungen an Augen, Ohren und Händen“, sagt Dr. Hans-Peter Reiffen, stellvertretender Landesarzt der Johanniter im Landesverband Niedersachsen/Bremen. „Sie werden zum Beispiel verursacht, wenn die Feuerwerkskörper zu lange in der Hand gehalten werden oder zu früh explodieren.“ Kommt es zu einem solchen Unfall, ist es wichtig, schnell Erste Hilfe zu leisten. Der Johanniter-Arzt rät: „Brandwunden sollen aufgrund der daraus resultierenden Gefahr der Unterkühlung grundsätzlich nicht mehr gekühlt werden. Aber: Zur Schmerzlinderung können kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sofort etwa zwei Minuten lang mit handwarmen Wasser abgekühlt werden. Das ,Kühlen‘ ist auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen, größere verbrannte Körperoberflächen sollen nicht mehr gekühlt werden. Anschließend erfolgt die Wundversorgung durch keimarmes Bedecken der Brandwunde, beispielsweise mit einem Verbandtuch, um damit auch einem weiteren Wärmeverlust vorzubeugen.“

Alle Verbrennungen mit Blasenbildung mit einer Größe von einem Prozent der Körperoberfläche – das entspricht einer Handfläche – müssen umgehend von einem Arzt untersucht werden. „Alarmieren Sie sofort der Rettungsdienst über die Rufnummer 112“, betont Hans-Peter Reiffen. Darüber hinaus auch sollte immer ein Arzt hinzu gezogen werden, wenn Gesicht, Genitalbereich oder Gelenke betroffen sind oder der Verdacht einer Infektion besteht. Eine solche erkennt man an Rötungen rund um die verbrannte Stelle oder daran, dass sich die Wunde entzündet.

Obwohl in der Regel Erwachsene böllern, gehören Kinder im Alter von acht bis 15 Jahren zur Hauptrisikogruppe. Sie sollten deshalb nicht unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden dürfen und keinesfalls Blindgänger aufheben. Auch sogenannte Kinderknaller und Wunderkerzen sollten möglichst nur unter Anleitung verwendet werden. Grundsätzlich gilt für alle Feuerwerk-Zünder: Anwendungsvorschriften auf den Verbpackungen sind einzuhalten, und es sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die ein Prüfsiegel tagen.

Bürgerreporter:in:

Timo Brüning aus Wunstorf

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