"Positivgutachten"

Planung eines Erholungsgebietes schon im
Positivgutachten von 1988
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, in den neuerlichen
Stellungnahmen zum offenen Brief der Bürgermeister
vom 6.2.2010 werden in der Ausgabe vom
13.02.2010 wieder Dinge zu Papier gebracht, die sehr
weit hergeholt sind und bei einer objektiven und realistischen
Betrachtung so nicht stehen bleiben können.
Am 10.02.2010 wurde bei der öffentlichen, vorgezogenen
Bürgerbeteiligung der Gemeinde Eching, der es obliegt,
die öffentliche Bauleitplanung zu betreiben, eine umfassende
Information über den derzeitigen Stand der Flächennutzungsplanänderung
für den Hollerner See dargelegt.
Die bisherigen Planungen, die bis Ende der 80er-
Jahre zurückreichen, haben für dieses Gelände immer ein
intensives Erholungsgebiet zum Inhalt gehabt. Damals
wurde für das Thema Erholung am Hollerner See ein groß
angelegtes Raumordnungsverfahren durchgeführt. Weitere
öffentliche Planungen und Überlegungen aus dieser
Zeit haben die besondere Stellung des Hollerner Sees
in dem Gesamtkonzept einer überörtlichen Erholung
besonders hervorgehoben. Insbesondere das Gutachten
für den Münchner Norden vom März 1988, das als Positivgutachten
für diesen Raum unter besonderer Beteiligung
der damaligen Nordallianzkommunen auf den Weg
gebracht wurde, beinhaltete entsprechende Kernaus -
sagen. Darin heißt es unter anderem:
• Als positiv empfundene Einrichtungen mit überörtlicher
Bedeutung können über ihren eigenen Wert hinaus
Impulse auslösen und weitere ähnliche Initiativen nach
sich ziehen.
• Die Landschaft des Münchner Nordens bedarf einer
umfassenden Neuordnung. Die funktionalen Verbesserungen
müssen ergänzt werden durch den Aufbau eines
ästhetischen Ordnungssystems, das großräumig ablesbare
Konturen und kleinräumige Vielfalt und Identität
schafft.
Das Gutachten Münchner Norden gab den Anstoß zu
einem interkommunalen Bebauungsplan (Garching,
Oberschleißheim und Eching) über die Vorbehaltsfläche
B (Truppenübungsplatz der Bundeswehr) und den Hollerner
See.
Davon ausgehend, dass hier eine sehr sorgfältige und
abgewogene Zukunftsplanung in einer interkommunalen
Zusammenarbeit zum Wohl beider Kommunen auf den
Weg gebracht werden soll und diese dann mit dem völlig
unsubstantiierten Argument von Heuschrecken unter Verweis
auf die Finanzkrise in Zusammenhang gebracht
wird, zeigt, wie sehr die Gegner des Projekts überhaupt
nicht wahrhaben wollen, dass hier solide geführte Kommunen
gemeinsam eine Zukunftschance planerisch bearbeiten,
deren Umsetzung ein deutlicher Gewinn für die
beiden Kommunen und das gesamte Umland des Hollerner
Sees sein wird.
Einzigartige Chance eines vielseitigen, naturnahen
Erholungsgebietes mit Therme
Herr Professor Rudolf Wienands hat bei der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung in Eching dies genau auf den
Punkt gebracht. Die bei dieser öffentlichen Veranstaltung
getroffenen Aussagen und die gezeigten Bilder konnten
klar darlegen, welche einmalige Möglichkeiten an Machbarem
bestehen, was den öffentlichen Planungsprozess
zwar noch zu durchlaufen hat, was aber an dessen Ende
als Konzeption stehen kann, die für viele Bürgerinnen und
Bürger eine deutliche Aufwertung im Gesundheits-, Präventions-
und Freizeitbereich sein wird. Auch die Argumente
einer naturnahen Erholung werden sehr wohl
berücksichtigt und auf großen Flächen um den Hollerner
See umgesetzt. Bei einer Gesamtbetrachtung ist festzuhalten,
dass die Aufteilungen und Zuordnung der Nutzungen,
wie sie der Flächennutzungsplan der Gemeinde
Eching vorsieht, für die Teilbereiche Natur und Naherholung
sehr große Flächen ausweisen. In sehr großen Bereichen
wird genau das umgesetzt, was bei vielen Diskussionen
kritisch eingefordert wird. Damit ist festzustellen,
dass zwar nicht an jeder Stelle des 3,7 km langen Seeufers
künftig das Gleiche getan und gemacht werden
kann, aber zu einem Großteil der Uferbereiche Flächen
für die individuelle Erholung und Nutzung dieses großen
Geländes frei zugänglich bleiben werden.
Was letztlich über den Zweckverband für die Umsetzung
des Projekts noch getan wird, ist bis heute in keinster
Weise endgültig definiert und insbesondere der Verweis
auf die Infrastruktur ist sehr nebulös. Für das gewerbliche
Erholungsprojekt werden entsprechende Abrechnungen
an die Investoren sowohl seitens der Gemeinde Eching
als auch der Stadt Unterschleißheim vorgenommen. Für
die Infrastruktur der vom Erholungsflächenverein
geschaffenen Erholungs- und Freizeitbereiche ist vertragsmäßig
seit Ende der 80er Jahre verbindlich festgelegt,
dass diese bis zum Jahr 2004 die Gemeinde Eching
alleine, ab dem Jahr 2004 mit Gründung des Zweckverbandes
in einer Gemeinschaftsaktion die Stadt Unterschleißheim
und Gemeinde Eching bis zum See schaffen
werden.
Vorwurf der Informationsvorenthaltung ist substanzlos
Es ist eine ungeheuere Anmaßung zu behaupten, dass
beim Thermenprojekt der Öffentlichkeit nähere Informationen
über Investoren und Finanzierung vorenthalten werden.
Für den derzeitigen Vorsitzenden des Zweckverbandes
Erholungsgebiet Hollerner See Eching/Unterschleißheim
Josef Riemensberger ist es sehr bedauerlich,
dass eine geordnete Abhandlung all der Überlegungen
und Vorgespräche, soweit sie bisher gelaufen sind, als
grundsätzliches Misstrauen gegen eine seriöse Vorgehensweise
umgemünzt wird und tatsächlich von Seiten
der Kritiker keine konstruktiven Vorschläge kommen.
Es ist halt einfach, polemisch zu schreiben, dass bislang
der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten werden. In
der Gemeindeordnung, die auch für den Zweckverband
gilt, ist eindeutig geregelt, was im öffentlichen und im
nichtöffentlichen Teil einer Sitzung zu behandeln ist. Dies
sollte bei Stadträten aus Unterschleißheim grundsätzlich
vorausgesetzt werden können und wurde in der Sitzung
des dortigen Stadtrates am 28.01.2010 ausführlich unter
Einschaltung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt München
behandelt und ausgeführt.
Insofern verwundert es, dass Verfasser dieser Aussagen
zum Kreis der Unterschleißheimer Stadtratsmitglieder
zählen.
Festzuhalten ist dabei auch, dass, solange die öffentlichen
Planungsverfahren nicht in ein Stadium gekommen
sind, die Grundlagen der Umsetzung eindeutig darstellen,
insbesondere eine genehmigungsfähige Vorlage des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Eching zum
Gegenstand haben, weitergehende Gespräche keinen
großen Sinn machen. Nach positivem Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens
können Gespräche mit
möglichen Investoren intensiviert werden und diese die
Planungsüberlegungen begleiten.
Auch die künftige Funktion der beiden Kommunen als
Grundstückseigentümer am Hollerner See wurde öffentlich
behandelt. Der Vorschlag der beiden Bürgermeister,
der nach ausführlicher interner Beratung und Abstimmung
mit dem Steuerberater entstand ist, die Grundstücke
und das Teileigentum an den Grundstücken am
Hollerner See von Unterschleißheim und Eching in ein zu
gründendes gemeinsames Kommunalunternehmen einzubringen,
an dem die beiden Kommunen beteiligt sind,
ist in öffentlicher Sitzung in Eching und Unterschleißheim
beraten worden.
Mit diesem Unternehmen können die gesamten Grundstücke
am Hollerner See gemeinsam verwaltet und
genutzt werden. Die Gründungsformalitäten und die Satzung
eines solchen Kommunalunternehmens sind öffentlich.
Auch dies zeigt, wie absurd der Vorwurf ist, dass der
Öffentlichkeit keine Informationen zugänglich sind.
Genauso ist es absurd, nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
in Eching, in der alle maßgeblichen öffentlichen
Planungsthemen dargelegt wurden, von einer Vorenthaltung
von Informationen der Öffentlichkeit zu
sprechen. Auch die Tatsache, dass die Grundstücke in
ein Kommunalunternehmen ohne Vorbedingungen eingebracht
werden sollen und dieses Unternehmen über
die Verwendung der gesamten Grundstücke und Grundstücksteile
am Hollerner See, die im Eigentum von Unterschleißheim
und Eching sind, bestimmen soll, widerlegt
die vorgebrachten Unterstellungen.
Sogar Projektgegner erkennen positive Wirkung
Es ist auch sehr interessant, wie sich die Kritiker bereits
über eine mögliche Aufteilung der Gewerbesteuer
Gedanken machen und sie Angst haben, dass Eching
einen zu großen Teil des Kuchens erhalten könnte, da der
Hollerner See auf dem Gebiet der Gemeinde Eching liegt.
Diese Gedanken zeigen überraschend sehr deutlich,
dass auch die Kritiker insgeheim von einer positiven Wirkung
des geplanten Projekts ausgehen. Auch hier ist zu
sagen, dass Überschüsse aus diesem Projekt zu allererst
dem gemeinsamen Kommunalunternehmen, das die
Grundstücke verwaltet, zugute kommen. Es würden
beide Kommunen daran beteiligt werden, wenn es zu dieser
gemeinsamen Unternehmensgründung durch Eching
und Unterschleißheim kommt. Ein solches gemeinsames
Unternehmen braucht zwei verlässliche Partner, Eching
und Unterschleißheim.
Bitte berücksichtigen Sie diese persönlichen Bewertungen
bei Ihrer Entscheidung und unterstützen Sie deshalb
am 7. März das Ratsbegehren mit Ihren Stimmen. Vielen
Dank.
Josef Riemensberger und Rolf Zeitler, Bürgermeister
in Eching und Unterschleißheim

Bürgerreporter:in:

Robert Lutz aus Unterschleißheim

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