Stellungnahme der SPD-Abteilung Hänigsen – Obershagen - Altmerdingsen zur geplanten Sperrung der Gemeindestr. Hänigsen-Weferlingsen

Stellungnahme der SPD-Abteilung Hänigsen – Obershagen - Altmerdingsen zur Beschlussvorlage Nr. 2016 0078 der Stadt Burgdorf zur Umwidmung der Gemeindestraße zwischen den OT Weferlingsen ( Stadt Burgdorf ) und OT Hänigsen ( Gemeinde Uetze )

Die Entwidmung der Straße und Umwandlung in einen nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassenen Weg wird von der SPD-Abteilung Hänigsen, Obershagen, Altmerdingsen abgelehnt.
Die Ortsräte der Ortschaften Hänigsen Obershagen werden aufgefordert, über den Rat der Gemeinde Uetze sich dafür einzusetzen, dass der Verbindungsweg zwischen den Ortschaften Hänigsen/Obershagen und Weferlingsen für den öffentlichen Verkehr gewidmet bleibt.

Begründung:
Zu den einzelnen Punkten der Beschlussvorlage der Stadt Burgdorf Nr. 2016 0078 wird wie folgt Stellung genommen:

Sachstand:
Die Bezeichnung als Ausweichstrecke ist sachlich falsch. Es handelt sich dabei um eine normale Ortsverbindungsstraße, die u.a. der Anbindung des Haltepunktes Otze an den öffentlichen Nahverkehr, hier: S-Bahn dient. Schon in den Gemeindeverzeichnissen der 70iger Jahre wird der Haltepunkt Otze als nächstgelegene Bahnstation für Hänigsen erwähnt.

Auch die Bezeichnung als „landwirtschaftlicher Weg“ trifft nicht zu, es sei denn, man unterstellt, dass landwirtschaftliche Wege sich grundsätzlich in einem desolaten, mit Schlaglöchern übersäten Zustand befinden.
Die Zählung von 757 Fahrzeugen im Februar 2015 ist somit fast 2 Jahre alt und nicht mehr aktuell.
Allein durch das Baugebiet „Am See“ in Obershagen dürfte die Frequenz der Nutzung merkbar steigen.
Die erwähnten Neubaugebiete in Hänigsen sind für die Nutzung der Straße nicht relevant , da sie sich in einem ganz anderen Ortsteil befinden und über die Landesstraße Richtung Burgdorf erschlossen werden.
Die Beschreibung der Straße auf Hänigser Gebiet entspricht nur teilweise den Gegebenheiten. Sie ist grundsätzlich schon (asphaltierter Bereich) breiter als auf Burgdorfer Gebiet, ungefähr dem Brückenprofil entsprechend angelegt worden. Zusätzlich wurden Rasengittersteine an beiden Seiten angebracht, um ein Abbröckeln der Bankette zu verhindern.
Der daneben verlaufende Fußweg ist keinesfalls für Radfahrer gesperrt, sondern für die Mitbenutzung von Zweirädern freigegeben. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass dieser Radweg extra angelegt wurde, nachdem es dort zu einem tödlichen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer gekommen ist. Das Fahrradfahrer beim Ausweichen auf die Betongrasplatten
zu Fall kommen könnten, erscheint doch stark konstruiert. Die Seitenstreifen der gesamten Strecke zwischen dem Schwüblingser Kreisel und Schwüblingsen sind mit diesen Platten ausgelegt. Von gestürzten Fahrradfahrern oder anderen Zweiradfahrern ist hier nichts bekannt.

Widmung
Den dort gemachten Bemerkungen zum rechtlichen Status ist nichts hinzuzufügen.
Besondere Beachtung verdient aber der Satz indem auf die „ Verpflichtung zur Abstimmung zwischen den beiden beteiligten Gemeinden und auf die planerischen Belange der Nachbargemeinde und deren damit möglicherweise damit verbundene unverhältnismäßige Zurücksetzung hingewiesen wird.“

Zumindest dürfte unstrittig sein, dass einigen hundert Einwohnern des Siedlungsgebietes Hänigsen/ Obershagen bei einer Sperrung der direkte Zugang zum Bahnhof ( Haltepunkt) Otze erheblich erschwert wird. Dies auch besonders in Hinblick auf das neue Baugebiet „Am See“ mit 60 Bauplätzen und 80 Wohneinheiten.

Brückenbauwerk
Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, dass die Straße – einschließlich des Brückenbauwerks (!) - für den landwirtschaftlichen Verkehr zumindest in einem befahrbaren Zustand erhalten werden muss.
Gerade landwirtschaftliche Fahrzeuge erreichen auf Grund ihrer Komplexität ein immer höheres Gewicht. Eine Beschränkung auf 12 t erscheint in diesem Zusammenhang an der Realität vorbei zu gehen. Wir wissen aber aus dem Zustandsbericht der Bundesfernstraßen, dass gerade die schweren Fahrzeuge für die Hauptlast der Schäden an Brücken und Straßen verantwortlich sind und nicht der PKW-Verkehr.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h klingt zwar plausibel, müsste aber ständig überwacht werden. Wie es mit der Überwachung aussieht kann man gut am LKW Fahrverbot für den in Rede stehenden Straßenabschnitt beobachten. Die schweren Müllfahrzeuge von Aha und auch diverse andere LKW missachten es ständig, da mangels Überwachung auch keine Sanktionierung droht. Schäden an Straße und Brücke sind daher vorprogrammiert.

Schlussbemerkung
Hätten die Verfasser der Vorlage der Stadt Burgdorf tatsächlich eine Abwägung aller Punkte vorgenommen, so hätten sie zu einem anderen Schluss kommen müssen: Die Straße ist weiterhin dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen und in einen baulicherseits verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Dies auch unter dem Aspekt, dass eine Erschwerung des Zugangs zum ÖPNV/ S-Bahn nicht zeitgemäß ist.
Bei den Ortsterminen am 07.04. und 14.12.2016 mit dem zuständigen Vertretern der Gemeinde Uetze wurde offensichtlich deutlich gemacht, dass eine Änderung des Status quo hinsichtlich der Widmung der Straße nicht im Interesse der Gemeinde Uetze liegt.

Manfred Scheller
(Vorsitzender)

Bürgerreporter:in:

Michael Miethe aus Uetze

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