Ermutigende Töne?

Die Todesstrafe ist abgeschafft


EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker (60) warnt Ungarn eindringlich davor, die Todesstrafe einzuführen. Das Land müsste aus der Europäischen Union austreten, sollte Ministerpräsident Viktor Orbán darauf bestehen, sagte Juncker der „Süddeutschen Zeitung“. „Wer die Todesstrafe einführt, hat keinen Platz in der Europäischen Union.” Dies wäre „ein Scheidungsgrund”.*

Ermutigende Töne, die da aus Brüssel kommen. Die Todesstrafe ist in Deutschland aus besten Gründen abgeschafft worden, das Grundgesetz erklärt im Art. 102:
„Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Die Verhängung der Todesstrafe wird in der Europäischen Union berechtigt als archaisch, anarchisch bewertet, in anderen Worten ist sie gesetzlos und inhuman, sinnlos. Daher die klare Aussage: EU-Staaten, die einen solchen Rückfall ins Mittelalter auch nur erwägen, muss klar sein, dass sie in unserer Gemeinschaft nichts zu suchen haben …
Das drohende Freihandelsabkommen TTIP sehe ich auch als Grundlage einer Gemeinschaft an. Eher auf frei-entfesselten Handel ausgerichtet, aber auch als eine Wertegemeinschaft.
Nun ist in vielen Staaten der USA weiterhin die vielfach grausame Vollstreckung der Todesstrafe erlaubt. Zynisch formuliert, könnte der Hersteller von elektrischen Stühlen nach Inkrafttreten von TTIP die Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU verlangen, da deren Abschaffung ein Handelshindernis darstellt.
Aber, so könnte man beruhigt meinen, davor schützt uns ja das Grundgesetz und auch die EU, wenn man Juncker Glauben schenken darf … die EU?
Im Artikel 2 der Grundrechtecharta der EU steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Passt irgendwie nicht zu den sogenannten Erläuterungen zur Charta. Danach darf die Todesstrafe verhängt werden für „Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“. Einem Juristen müsste sich schon allein ob der schwammigen Formulierung der Magen umdrehen, mir wird angst und bange.
Nach den Erläuterungen (!) zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) darf ein von den Regierungen, also der Exekutive der EU-Staaten ausgehandeltes Vertragswerk, wenngleich von allen Parteien des Bundestages gebilligt, Linke ausgenommen, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland brechen?

Ähnlich Gewichtiges findet sich im Grundgesetz:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden….
Ich sehe diesen Kanzler-Eid gebrochen, wenn TTIP kommt, ich sehe ihn gebrochen durch den Vertrag von Lissabon, der die Wiedereinführung der Todesstrafe ausdrücklich billigt.

Mir fallen die Worte von Stéphane Hessel „Empört Euch“ ein ….

Empörung dürfte nicht genügen, um dieser fatalen Politik ein Ende zu setzen. Das Mindeste, was geboten ist, ist dieser Regierung klarzumachen, dass sie bei der nächsten Wahl den Denkzettel bekommt, den sie verdient, dass sie abgewählt wird.

Ökologisch-Demokratische Partei – Kreisgruppe Uelzen

*http://www.bild.de/politik/ausland/europaeische-un...

Bürgerreporter:in:

Michael Falke aus Uelzen

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