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Ratgeber Finanzen

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Info für alle Steuerzahler

( Steuervergünstigungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen") Achtung bei Bezahlung von "haushaltsnahen Dienstleistungen" in bar. Überweisung statt Rechnung Sonst gibt es keine Steuerermäßigung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dieser Woche entschieden, das nur Steuervergünstigungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen" angerechnet werden, wo das Geld (Bezahlung) überwiesen wird. Eine Rechnung reicht nicht. Damit ist das Einspruchsverfahren gescheitert. Nachzulesen unter: AZ.: VI R 14/08

  • Niedersachsen
  • Seelze
  • 14.02.09
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