Germering: Mehrgenerationen Haus | Rechtsberatung des Mieterverein München e.V. für Mitglieder. (Telef. Terminvereinbarung. 089/5521430)
Grundsätzlich gilt auch im Mietrecht der Satz „pakta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten, und zwar zwischen den Parteien, die sie ursprünglich geschlossen haben. Ausnahmsweise kann es jedoch zum Wechsel der Vertragsparteien kommen, wobei dann verschiedene Rechtsprobleme zu lösen sind.
1. Mieterwechsel
Ein Mieterwechsel kann auf Vertrag oder Gesetz beruhen. Will ein neuer Mieter den Mietvertrag „übernehmen“, geht...
Der BGH hat erneut zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen entschieden.