Audi? BMW? Mercedes? VW? Nix Dooring-Innovation. Nix: Pkw-Insassen töten fahrlässig Radfahrende durch plötzliches Tür öffnen. Geht: Einfachste Reduzierung tödlicher ††† / schwerer Radfahrer-Unfälle

"Dooring" heißt die Verletzung / Tötung von Radfahrenden durch das plötzliche und vorschriftwidrige Öffnen von Kfz-Türen. Tipp: Hier auf dem (gestellten) Foto fährt der Radfahrer zu dicht am Pkw vorbei. Gerichte sehen den erforderlichen Abstand Radlenker-Ende / Pkw-Spiegelkante bei MINDESTENS 80 bis 90 cm, Skizze siehe z.B. im letzten Bild, Nummer 7.
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  • "Dooring" heißt die Verletzung / Tötung von Radfahrenden durch das plötzliche und vorschriftwidrige Öffnen von Kfz-Türen. Tipp: Hier auf dem (gestellten) Foto fährt der Radfahrer zu dicht am Pkw vorbei. Gerichte sehen den erforderlichen Abstand Radlenker-Ende / Pkw-Spiegelkante bei MINDESTENS 80 bis 90 cm, Skizze siehe z.B. im letzten Bild, Nummer 7.
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Keine Ideen = keine Sicherheit.

Dooring tödlich,
Gegenmittel kostenfrei. 

Ein erster - elektronischer -  Schritt, s.u.!

Dieser zweite, unbedingt erforderliche, damit verbundene Parallel-Schritt ist in der Darstellung weiter unten - noch - nicht enthalten, aber so UNBEDINGT GLEICHZEITIG zu installieren:
Warnung des/der Kfz-Insassen (als potentielle Unfallverursacher!) vor einer Annäherung von hinten durch akustische, sensorische und optische Signale. Denkbar/erforderlich sind weitere Maßnahmen bis zum kurzfristigen Blockieren der Türöffnung. 

Diese Kfz-Hersteller (und die anderen) nutzen den intelligenten Anti-Dooring-Vorschlag - bisher - nicht, obwohl er ihnen vorgestellt wurde:
- Audi,
- BMW,
- Mercedes,
- VW,
- ...

Pressekontakt: 0151 240 799 75

Das unvermutete Öffnen von Türen an Pkw (Dooring), besonders häufig durch  nachlässige / fahrlässige Personen auf dem Fahrersitz, führt(e) zu oft zu tödlichen / schweren Unfällen.
Gerichtsurteile für die beteiligten Pkw-Insassen meistens: Fahrlässige Tötung bzw. fahrlässige Körperverletzung, da die Pflicht besteht, sich durch Schulter- und Spiegelblick VOR dem Öffnen der Türen von der ungefährlichen Situation hinter dem Fahrzeug zu überzeugen..

Denn die Radfahrenden können bei der sich plötzlich öffnenden Tür:
- entweder nicht mehr bremsen,
- oder sie können nicht plötzlichen Ausweichen, um nicht von nachfolgenden Kfz angefahren / totgefahren zu werden.

Die Erfindung

Einen einfachen und kostenfreien Weg zur deutlichen Verminderung solcher Unfälle ersann  der Taxifahrer Zülfikar Celik aus Wesel, und ließ sich diese Idee patentieren:
Tür öffnen = Bremslicht UND Blinker an!
Beim Öffnen der Pkw-Türen wird bereits stets jetzt die Innenbeleuchtung eingeschaltet: Zülfikars Celiks Idee ist, dass beim Öffnen der Tür AUCH Blinker und Bremslicht eingeschaltet werden: SO wird die Aufmerksamkeit der von hinten kommenden Radfahrenden erreicht, und sie können in vielen Fällen rechtzeitig abbremsen:
Seitlich ausweichen ist - wegen nachfolgender Kfz oft nicht möglich/tödlich.

Null Aufwand,
Autoindustrie aber weiter untätig

Celik machte sich auf einen Werbefeldzug für sein Patent mit der Nummer: 10 2008 007 424. Die Automobilindustrie zeigte sich zwar interessiert, aber erst einmal solle Celik einen Prototypen bauen.

Nachdem Celik bei Daimler & Co. abgeblitzt war, setzt er auf die Medien und auf die Politik. So hat Zülfikar Celik diese einfache/wirksame Idee bereits der Zeitung DIE WELT und bei STERN-TV vorgestellt: Bisher ohne Ergebnis - obwohl das System kostenfrei - mit einer einmaligen Umprogrammierung der sowieso vorhandenen Auto-Elektronik.

Das Aufblinken der Warnblinkleuchten als „Schließrückmeldung“ ist bereits seit längerem üblich, wenn das Auto per Fernbedienung verschlossen wird. Das wurde amtlich genehmigt, obwohl diese Funktion allein nur dem Komfort dient, und könnte auch für die Sicherheit gegen das Dooring benutzt werden werden..

ADFC Langenhagen dafür, auch,
weil alles machbar bzw. 
bereits in den Pkw vorhanden

Celiks Patent deckt sich mit den Forderungen des ADFC. Im Abschnitt Überlebenstechnik der ADFC-Homepage hieß es bei der Veröffentlichung der Erfindung: „Schon heute lassen sich Türkontakte und Rückleuchten oder Blinker von Pkw über den Bordcomputer so miteinander verknüpfen, dass sie beim Öffnen der Tür ein für Radfahrer sichtbares Warnsignal erzeugen. Sensoren an den Türgriffen können der Elektronik bereits die Absicht des Türöffnens anzeigen.
An modernen Pkw verwendete Abstandssensoren lassen sich ebenfalls einbeziehen und würden den Insassen z. B. durch ein fühlbares Signal melden, dass Radfahrer in den Gefahrenbereich kommen. Eine automatische Türverriegelung im Notfall ist ebenfalls möglich.“

Dieser Beitrag wurde geschrieben,

1.
um
eine kostenfreie Maßnahme gegen das unnötige Töten  / schwer Verletzen von Radfahrenden wieder mehr in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen
2.
um
für ihren baldigen verpflichtenden Einsatz in allen Pkw zu werben.
3. 
um
aktuell alle Pkw-Insassen um erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber von hinten
kommenden Radfahrenden beim Öffnen der Türen zu bitten.
4. 
um
auf die gravierenden juristischen Folgen für Pkw-Insassen beim fahrlässigen Töten / Verletzen hinzuweisen: Plötzlich öffnet sich die Autotür (ADFC).

Zwei generelle Hinweis:
Vorsicht Radfahrende,
genug Abstand zu parkenden Autos halten, denn:

1.
SO weit öffnen Pkw-Türen!

So breit sind Türen von einigen zufällig ausgewählten Pkw, auch beim beim Öffnen:
- 1,07 m Seat Alhambra
- 1,10 m BMW X3
- 1,10 m Daihatsu Cuore
- 1,14 m Audi A8
- 1,27 m Smart
- 1,30 m VW Golf Cabrio
- 1,38 m BMW 6 Coupe
- 1,44 m Renault Avantime
- 1,52 m Lincoln Continental

2.
Die Rechtsprechung

Gerichte schreiben den Radfahrenden zur Vermeidung von solchen Dooring-Unfällen einen Abstand von mindestens 80 bis 90 cm und auch bis zu 100 cm / 1 m ab Lenkerende vor, sonst trifft die Radfahrenden eine Mitschuld am Unfall, siehe HIER.
Aber das ist ja auch angesichts der oben stehenden Türbreiten das Mindeste!
Und:
Bloß nicht durch hupende Autos von hinten aus der Ruhe bringen lassen, und bloß nicht doch dichter an den (sich plötzlich öffnenden) Pkw-Türen vorbeifahren ...!

Querverweis
1.
Der bundesweite ADFC e.V. sowie die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen setzen sich seit langem gegen diese "Dooring" genannten Unfälle ein, siehe z.B. HIER: .
2.
Auch werden weitere Schritte zur Propagierung der Erfindung von Herrn Zülfikar Celik folgen. 

Anlass
Auslöser für diesen beitrag war u.a.

1.
Dieser tödliche Dooring-Unfall in Duisburg:
https://www.waz.de/staedte/duisburg/62-jaehriger-f...

2.
Diese beiden tödlichen Dooring-Unfälle in Hannover:
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersich...

- - - - 

Verhandlung vor der UNO:
https://undocs.org/ECE/TRANS/WP.29/GRE/2019/8

Im Detail:

GE.19-01560(E)

Economic Commission for Europe
Inland Transport Committee
World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations
Working Party on Lighting and Light-Signalling
Eighty-first session
Geneva, 15-18 April 2019
Item 6 (a) of the provisional agenda
UN Regulation No. 48 (Installation of lighting and light-signalling devices):

Proposals for amendments to the 05 and 06 series of amendments
Proposal for a Supplement to the 06 series of amendments to
UN Regulation No. 48 (Installation of lighting and lightsignalling devices)

Submitted by the expert from Germany*

The text reproduced below was prepared by the expert from Germany. It contains two proposals:
(a)
For vehicles intended for use by the armed services and forces responsible for
maintaining public order: the manual switching off of all lighting devices in all
circumstances;
(b)
In the absence of a “vehicle door assistance and warning system”: the mandatory application of the hazard warning lights to reduce the safety risks in the case a door is opened to the traffic side.

The modifications to the current text of the Regulation are marked in bold for new or
strikethrough for deleted characters.

*
In accordance with the programme of work of the Inland Transport Committee for 2018–2019 
(ECE/TRANS/274, para. 123 and ECE/TRANS/2018/21/Add.1, cluster 3.1),
the World Forum will develop, harmonize and update UN Regulations in order to enhance the performance of vehicles. The present document is submitted in conformity with that mandate.

United Nations ECE/TRANS/WP.29/ GRE/2019/8
Economic and Social Council Distr.: General
1 February 2019
Original: English
ECE/TRANS/WP.29/GRE/2019/8

I. Proposal

Insert a new paragraph 5.30. to read:

"5.30. The requirements of paragraphs 5.1. to 5.20. do not apply to vehicles intended for use by the armed services and forces responsible for maintaining public order, with regard to the manual switch off of all lighting devices which should be possible under all circumstances for such vehicles.

In that case, detailed instructions with a reference to the use shall be provided by the vehicle manufacturer with the vehicle.”

Paragraph 6.5.7., amend to read:

“6.5.7. Electrical connections
6.5.7.1. Direction-indicator lamps shall switch on independently of the other lamps. All 
direction-indicator lamps on one side of a vehicle shall be switched on and off by means of one control and shall flash in phase.

On M1 and N1 vehicles less than 6 m in length, with an arrangement complying with paragraph 6.5.5.2. above, the amber side-marker lamps, when mounted, shall also flash at the same frequency (in phase) with the direction-indicator lamps.”

Add a new paragraph 6.5.7.2. to read:

“6.5.7.2. If a motor vehicle is not equipped with a “vehicle door assistance and warning system” and the vehicle is in the parking position, the hazard warning lamp shall be activated for not more than three flash cycles if a door is opened (to the left for a vehicle for right hand traffic and to the right for left hand traffic).”

II. Justification

Paragraph 5.30. (proposal (a))
1.
Currently, UN Regulation No. 48 does not allow the manual switching off of all
lighting devices under all circumstances. This feature is necessary for armed services and
forces responsible for maintaining public order and is requested by them. It is limited only tovehicles intended for use by the armed services and forces responsible for maintaining public order. This proposal aims to reduce disadvantages and can increase safety. Additional behavioral regulations are in the responsibility of the Contracting Parties.

Paragraph 6.5.7. (proposal (b))
2.
“In Berlin, an average of nearly two accidents per day are registered by the police, in
which car drivers or passengers bring bicyclists to the ground by opening the car door. The
cyclists are often seriously injured. In 2017, three cyclists in Berlin have been killed by theseaccidents. Dooring accidents - these are the names of traffic accidents in which car drivers bring bicyclists to a halt by opening the door. In 2016, there were almost 7,500 bicycle accidents in Berlin, of which about 1,500 were road accidents and almost 600 were Doors accidents. The proportion of dooring accidents is less than 10% of all bicycle accidents, but ECE/TRANS/WP.29/GRE/2019/8

3
very often leads to serious and sometimes fatal injuries. The responsibility for the specific
accident is in almost all cases alone with the driver (or his vehicle occupants).”1

3. In order to prevent dooring accidents, motor vehicles must be equipped with a short
automatic activation of the hazard warning signal or alternatively automatic stop systems forcar doors that prevent them from opening just before and while a cyclist is passing by.

4. In the future, a “vehicle door assistance and warning system” should with high
efficiency reduce the above-mentioned endangerment factors in the low-speed range or in
stop position, possibly in conjunction with a parking assistance system (in which the driver
is already informed about distances of nearby objects during the parking process). Until suchsystems are available at low cost, safety can be enhanced by activating the hazard warning signal, which in principle can also be retrofitted.

1
https://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/massn...

Hier der Originaltext der Quelle des ADFC Berlin e.V.:

Dooring-Unfälle verhindern!

In Berlin werden pro Tag im Durchschnitt knapp zwei Unfälle polizeilich registriert, bei denen Autofahrende oder Mitfahrende durch das Öffnen der Autotür Radfahrende zum Sturz bringen. Die Radfahrenden werden dadurch häufig schwer verletzt. Im Jahr 2017 sind in Berlin bereits drei Radfahrende durch diese Unfälle ums Leben gekommen.

Dooring-Unfälle – so werden Verkehrsunfälle genannt, bei denen Autofahrende durch das Öffnen der Autotür (englisch “door”) Radfahrende zum Sturz bringen. Im Jahr 2016 gab es in Berlin knapp 7.500 Fahrradunfälle, wovon etwa 1.500 Abbiegeunfälle und knapp 600 Dooring-Unfälle waren. Der Anteil der Dooring-Unfälle liegt bei weniger als 10 % aller Fahrradunfälle, führt aber sehr häufig zu schweren und mitunter auch tödlichen Verletzungen.

Die Verantwortung für den konkreten Unfall liegt in fast allen Fällen allein beim Autofahrenden (oder seinen Fahrzeuginsassen). Aber zur Vermeidung von Dooring-Unfällen gibt es auch wichtige Tipps für Radfahrende und Forderungen an Politik, Autohersteller und Verbände.

Radfahrende sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter, besser 1,50 m zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten. Das Rechtsfahrgebot der StVO gilt selbstverständlich auch für Radfahrende. Aber Radfahrende müssen nicht so weit rechts fahren, dass sie sich selbst in Gefahr bringen. Eine gute Regel zur Orientierung ist dabei, dass Radfahrende auf der Fahrbahn dort fahren, wo sonst die rechten Räder der Kraftfahrzeuge ihre Spur haben. Der Bereich ist auf der Fahrbahn durch die leichte Vertiefung oder eine etwas andere Oberfläche des Asphalts erkennbar.

Forderung an Autofahrende

Autofahrende müssen sich vor dem Öffnen der Autotür immer und ohne Ausnahme davon überzeugen, dass sich kein Radfahrender dem Auto nähert. Vor dem Aussteigen sollten Autofahrende nicht nur in den Außenspiegel, sondern auch über die linke Schulter nach hinten schauen. Durch die konsequente Anwendung des “holländischen Griffs” (Öffnen der Fahrertür grundsätzlich mit der rechten Hand) können Autofahrende diese Sicherheitsmaßnahme in ihre Abläufe integrieren und damit Schaden abwenden. Bei dem Öffnen der Tür mit der rechten Hand wird der Oberkörper gedreht und der Blick wandert automatisch seitlich nach hinten – also auf die Fahrbahn. Kraftfahrende sollten auch aussteigende Insassen und den Schwenkbereich ihrer Türen (beidseitig) im Blick haben und verhindern, dass diese ihrerseits Türöffnungsunfälle verursachen.

Der “holländische Griff” wird in diesemVideoanschaulich erklärt.

Radfahrende, die den notwendigen Sicherheitsabstand von 1 bis 1,50 m zu den parkenden und haltenden Kraftfahrzeugen einhalten, dürfen nicht von nachfolgenden Kraftfahrenden bedrängt werden. Zu dichtes Auffahren und zu dichtes Überholen mit weniger als 1,5 m Abstand sind unzulässig und stellen eine Gefährdung dar. Kraftfahrende müssen diese Abstände respektieren und dürfen in keinem Fall Radfahrende „maßregeln“, weil sie fälschlicher Weise glauben, Radfahrende, die den Mindestabstand einhalten, führen “mitten auf der Straße”.

Forderung an die Verbände der Berufskraftfahrenden und Fahrschulen

Der “holländische Griff” wird in den Niederlanden routinemäßig mit großem Erfolg angewandt. Um dies auch in Deutschland zu erreichen, bedarf es einer deutlichen Verhaltensänderung. Berufskraftfahrende (zum Beispiel in Taxi, Lieferwagen und Lkw) sollten hierzu über ihre Arbeitgeber verpflichtet werden und können durch ihre Multiplikatorwirkung aktiv zu der notwendigen Verhaltensänderung beitragen. Fahrschulen sollten einen stärkeren Fokus in der Fahrausbildung auf diese Praxis und die nachhaltige Anwendung des “holländischen Griffs” legen.

Forderung an die Autohersteller

Um Dooring-Unfälle zu verhindern, müssen Kraftfahrzeuge mit automatischem Stopp-System für Autotüren ausgestattet werden, die das Öffnen kurz vor und während des Vorbeifahrens eines Radfahrenden verhindern.

Forderungen an die Politik des Landes Berlin

Es müssen endlich Radverkehrsanlagen gebaut werden, bei denen Radfahrende außerhalb des Türöffnungsbereiches sicher fahren können. Dazu müssen Sicherheitstrennstreifen von mind. 80 cm Breite vorgesehen werden. Langfristig sollten mehr Parkflächen vom öffentlichen Raum in Parkhäuser verlegt werden. Das Land Berlin sollte eine Bundesratsinitiative erarbeiten und vorlegen, mit der eine gesetzliche Vorschrift zum verpflichtenden Einbau von automatischen Stopp-Systemen für Autotüren geschaffen wird.

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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