Längere Gültigkeit vom Hessenticket?

Hessenticket aus dem Fahrkartenautomaten am Bahnhof. Die Angabe der Gültigkeit ist nicht korrekt. "Betriebsschluß" entspricht seit 1996 nicht mehr den aktuell gültigen Rechtschreibregeln. Ob man damit einen InterRegio nutzen darf, ist auch egal - schon über zehn Jahre gibt es keinen mehr in Hessen.
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  • Hessenticket aus dem Fahrkartenautomaten am Bahnhof. Die Angabe der Gültigkeit ist nicht korrekt. "Betriebsschluß" entspricht seit 1996 nicht mehr den aktuell gültigen Rechtschreibregeln. Ob man damit einen InterRegio nutzen darf, ist auch egal - schon über zehn Jahre gibt es keinen mehr in Hessen.
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Das Hessenticket ist eine günstige Möglichkeit für Gruppenausflüge innerhalb von Hessen. An Werktagen außer Samstag darf man es allerdings erst ab 9 Uhr nutzen.

Bei der Einführung hat man jedoch eines nicht bedacht: Was ist eigentlich mit Heiligabend und Silvester? Wenn diese Tage nicht aufs Wochenende fallen, sind es Werktage, aber es wird wie am Samstag nur eingeschränkt gearbeitet, und so gibt es im öffentlichen Personennahverkehr maximal das Samstagsangebot. Darf man dann mit dem Hessenticket wie am Samstag den ganzen Tag fahren?
Offensichtlich durfte man das nicht, denn der RMV hat am 16.11.2016 beschlossen, dass das Hessenticket nun an Heiligabend und Silvester ganztägig gilt.

Natürlich möchte der RMV sich gerne bei seinen Kunden als Wohltäter präsentieren und deswegen auch auf die Neuregelung beim Hessenticket hinweisen. Leider lässt sich diese nicht ganz so werbewirksam verwerten. Denn blöderweise wird die Änderung erst Weihnachten 2018 wirksam, da 2016 und 2017 die betroffenen Tage auf ein Wochenende fallen. Und wer interessiert sich schon für ein kleines Geschenk, dass es erst in zwei Jahren gibt?

"Scheiß drauf", hat man sich wohl in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit beim RMV gesagt, und fleißig für das "länger" geltende Hessenticket geworben.

Pressemitteilung des RMV vom 16.11.2016: Aufsichtsrat macht Weg frei für Verbesserungen für Fahrgäste
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Die dritte wichtige Neuerung betrifft das HessenTicket, das bislang werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen jedoch ganztags in ganz Hessen galt. Ab diesem Jahr wird es auch am 24. und 31. Dezember ungeachtet des Wochentages bereits vor 9 Uhr gelten. Diese Neuerung tritt bereits mit dem Fahrplanwechsel in Kraft, damit die Fahrgäste noch in diesem Jahr von der Regelung profitieren.
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Mail an die RMV-Pressestelle (17.11.2016)
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in der Pressemittlung des RMV vom 16.11.2016 steht:
"Ab diesem Jahr wird es auch am 24. und 31. Dezember ungeachtet des Wochentages bereits vor 9 Uhr gelten. Diese Neuerung tritt bereits mit dem Fahrplanwechsel in Kraft, damit die Fahrgäste noch in diesem Jahr von der Regelung profitieren."

Wollen Sie damit den Lesern eine nicht vorhandene Vergünstigung vortäuschen? Diese Regelung bringt vor dem 24.12.2018 keine Änderung, da - wie auch dem RMV bekannt sein sollte - beide Tage 2016 und 2017 auf ein Wochenende fallen.
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[keine Antwort vom RMV]

Anfrage übder Kundendialog vom 21.12.2016
Unter der Rubrik "An Weihnachten unterwegs" schreibt der RMV: "Hessenticket länger gültig Schon am 24. Dezember gilt für das Hessenticket die Sonn- und Feiertagsregelung. Somit können Sie an allen drei Weihnachtstagen ohne zeitliche Beschränkung mit dem Hessenticket unterwegs sein."
Wieso soll das Hessenticket länger gültig sein?
- Das Hessenticket gilt an Samstagen den ganzen Tag.
- Heiligabend ist am Samstag.

Antwort vom RMV:
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Für Tages- und Gruppentageskarten, die am 24. oder 25. Dezember 2016 gekauft werden, verlängert sich die zeitliche Gültigkeit bis 26. Dezember einschließlich. Beim RMV-HandyTicket verlängert sich die Gültigkeit automatisch.

Sie gelten in allen Nahverkehrsmitteln (U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse, S-Bahnen und Regionalbahnen) nur im RMV-Gebiet, nicht in den Übergangstarifgebieten.

Bitte beachten Sie: Das Weihnachtsangebot gilt nicht für Fahrten in die Übergangstarifgebiete und nicht für das Hessenticket.

Anbei der Link: https://www.rmv.de/de/Verschiedenes/Informationen_...
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Anfrage übder Kundendialog vom 22.12.2016
Unter der Rubrik "An Weihnachten unterwegs" schreibt der RMV: "Hessenticket länger gültig Schon am 24. Dezember gilt für das Hessenticket die Sonn- und Feiertagsregelung. Somit können Sie an allen drei Weihnachtstagen ohne zeitliche Beschränkung mit dem Hessenticket unterwegs sein."
Wieso soll das Hessenticket länger gültig sein?
- Das Hessenticket gilt an Samstagen den ganzen Tag.
- Heiligabend ist am Samstag.

Diese Anfrage wurde unter der Nr. 11106740 nicht beantwortet.
Wichtiger Hinweis: Sie bezieht sich auf den Inhalt der Seite
https://www.rmv.de/de/Verschiedenes/Informationen_...
Wieso ist das HESSENTICKET am 24.12.2016 LÄNGER gültig?

Anwort vom RMV:
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vielen Dank für Ihre Mitteilung. Folgende Erlärung bzw. Information können wir Ihnen geben:

Grundsätzlich gibt es im RMV-Fahrkartenangebot das HessenTicket, dass wie Sie richtig feststellen am Wochenende den ganzen Tag gilt. Dies ist ein sog. "Standardangebot". Zusätzlich bitte der RMV für die Kunden das sog. "Weihnachtsangebot" an, dass an den Feiertagen an Weihnachten gilt. Dies bedeut, dass wenn Sie bspw. am 24.12.2016 eine "normale Tageskarte", die von Abgangs-bis Empfangssort gilt, kaufen, gilt diese automatisch auch an den anderen beiden Feiertagen (sozusagen für einen Tag kaufen, Gültigkeit 3 Tage an den Feiertagen, also bis einschließlich dem 26.12.2016). Die Formulierung auf der Homepage ist ein wenig unglücklic, da in diesem Jahr Weihnachten auf das Wochende fällt, und folglich eine Missverhältnis zum HessenTicket entstehen kann. Dies ist nicht beabsichtigt.

Wir sind Ihnen daher dankbar für den Hinweis; nur so können wir unseren Service stetig verbessern.
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Anfrage übder Kundendialog vom 28.12.2016

Auf https://www.rmv.de/de/Verschiedenes/Informationen_... steht, dass das Hessenticket länger gültig sei.
Das stimmt doch nicht, sowohl am 31.12.2016 als auch am 1.1.2017 gilt das Hessenticket wie an jedem Wochenende einen Tag lang.

Anwort vom RMV:
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Das Hessenticket gilt für bis zu fünf Personen ohne Kilometerbegrenzung für beliebig viele Fahrten.
Es gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsende, samstags sowie an Sonn- und Feiertagen in Hessen auch ganztägig.

Es gilt in allen Verkehrsmitteln im Bundesland Hessen, soweit diese in die Angebote der Verkehrsverbünde einbezogen sind. Zu den zugelassenen Nahverkehrsmitteln zählen Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzüge (RE, RB, SE). Das Hessenticket gilt nicht in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC oder ICE).

Informationen zum Hessenticket finden Sie auf www.rmv.de unter Fahrkarten > Alle Fahrkarten im Überblick > Tageskarten > Hessenticket.

Dies bedeutet, dass dass Hessenticket am 31.12. sowie am 01.01.2017 ganztags gültig ist, bis zum Betriebsschluss. Die Formulierung auf der Homepage ist etwas verwirrend, denn eigentlich möchte man ausdrücken, dass an diesen Tagen die sog. "Feiertagsregelung" gilt. Ihr Hinweis ist daher berechtigt. Wir werden dies der zuständigen Fachabteilung weiterleiten.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis; nur so können wir unseren Service stetig verbessern.
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Anmerkung: Ankündigungen des RMV zu Hessentagsverkehren sollte man grundsätzlich immer am Fahrplan überprüfen - hier werden sehr gerne Taktverdichtungen und Verbindungen präsentiert, die es im Fahrplan gar nicht gibt.

Hessenticket aus dem Fahrkartenautomaten am Bahnhof. Die Angabe der Gültigkeit ist nicht korrekt. "Betriebsschluß" entspricht seit 1996 nicht mehr den aktuell gültigen Rechtschreibregeln. Ob man damit einen InterRegio nutzen darf, ist auch egal - schon über zehn Jahre gibt es keinen mehr in Hessen.
Hessenticket von 2009 mit korrekt geschriebenem Aufdruck
Bürgerreporter:in:

Sören-Helge Zaschke aus Stadtallendorf

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