Es gibt viel zu tun........ für die neue Bundesregierung.

Zahnmedizinische Versorgung von Kleinkindern.... | Foto: Initiative proDEnte e.V. Köln
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Lesen Sie hier, was sich die Zahnärzte im Sinne ihrer Patienten von den Regierenden wünschen.

Die Kanzlerin bleibt uns zwar erhalten – aber wohin die gesundheitspolitische Reise geht, ist noch ziemlich ungewiss. Politische Mehrheiten haben sich geändert, doch viele Aufgaben sind geblieben. Die Regierenden stehen auch in den nächsten vier Jahren vor großen Herausforderungen.

Frühkindliche Karies

So haben die Zahnärzte schon lange vor der Bundestagswahl auf das Problem der frühkindlichen Karies aufmerksam gemacht. Nahezu die Hälfte aller Kariesschäden an den Zähnen von Erstklässlern ist bereits in den ersten drei Lebensjahren entstanden. Eine effektive Vorsorge sieht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jedoch erst ab dem 30. Lebensmonat vor. Dabei ist ein gesundes Milchgebiss wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des Kiefers, der bleibenden Zähne und der Mundgesundheit im Erwachsenenalter. Mit einem speziellen Versorgungskonzept setzen sich die Zahnärzte deshalb für zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen ein, um so eine bessere Betreuung der Kleinkinder sicherzustellen.

Alters- und Behindertenzahnmedizin

Auch für die älteren Patienten gibt es noch viel zu tun, denn die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist deutlich schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Unter dem zahnärztlichen Motto „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ wurden im vergangenen Jahr die Voraussetzungen für die zahnmedizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen oder zuhause verbessert. Eine systematische Lösung, die angesichts der zunehmenden Überalterung unserer Gesellschaft immer wichtiger wird, steht allerdings noch aus. Ein besonderer Schwerpunkt wird hier auf der Zusammenarbeit der Zahnärzte mit anderen Arztgruppen und dem Pflegepersonal liegen, das einer besonderen Schulung bedarf. Grundsätzlich sollte zahnärztliche Vorsorge den gesamten Lebensbogen umfassen.

Freie Arztwahl erhalten

Das Recht auf freie Arztwahl ist Ausdruck einer eigenverantwortlichen, selbstbestimmten und freiheitlichen Gesellschaft. Die freie Arztwahl ist ein hohes Gut und zugleich Voraussetzung für ein freies Gesundheitswesen. Das gilt ganz besonders auch für die Wahl des Zahnarztes: Wer sich für seinen persönlichen Behandler entschieden hat, bleibt diesem in der Regel viele Jahre treu. Das so entstehende Vertrauensverhältnis trägt zum Therapieerfolg maßgeblich bei. Mit den zunehmenden Wahlmöglichkeiten erhöht sich auch die Beteiligung der Patienten an Therapieentscheidungen. Basis dafür ist das vertrauensvolle Miteinander von Zahnarzt und Patient.

Freiberuflichkeit unterstützen

Die Freiberuflichkeit von Ärzten und Zahnärzten ermöglicht es, die notwendigen Diagnose- und Therapieentscheidungen unabhängig von Interessen und Vorgaben Dritter zum Wohl der Patienten zu treffen. Eine Niederlassung in freiberuflicher Praxis, die hohe Investitionen erfordert, setzt verlässliche und planbare Rahmenbedingungen voraus. Diese sollten im Sinne einer wohnortnahen Versorgung so gestaltet werden, dass die Niederlassung wieder attraktiver wird. Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen ermutigt werden, den Schritt in die Freiberuflichkeit zu wagen und somit das Ideal der (zahn-)ärztlichen Unabhängigkeit zu verwirklichen. Nur so lässt sich langfristig eine Unterversorgung vermeiden. Darüber hinaus ermöglicht die Freiberuflichkeit auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade dieser Aspekt wird immer bedeutsamer, weil die Zahl der Zahnärztinnen in den nächsten Jahren deutlich wachsen wird.

Bürokratie abbauen

Zahnarztpraxen wurden in der Vergangenheit zunehmend mit Bürokratie durch neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien belastet, über deren Sinn man trefflich streiten kann. Den Zahnärztinnen und Zahnärzten muss wieder mehr Zeit für die Patientenbehandlung bleiben. Regulierung, Reglementierung und Bürokratisierung dürfen das eigenverantwortliche Handeln nicht beeinträchtigen.

Duales Versicherungssystem bewahren

Die Zahnärzte stehen zum dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV). Der Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV für eine gute Versorgung der Patienten hat sich bewährt. Er ist ein Innovationsmotor zum Vorteil aller Versicherten. Behandlung auf der Grundlage der privaten Gebührenordnung ermöglicht Ärzten und Zahnärzten, ein hohes Niveau der Ausstattung und Behandlung in den Praxen zu sichern. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte: Ohne PKV müsste die GKV sich nicht mehr an deren Leistungen messen lassen. Gerade in der Zahnmedizin gibt es viele Therapiealternativen, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Jörg Pompetzki
c/o Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH)
Lyoner Strasse 21
60528 Frankfurt/Main
Tel. 069/6607421
jpompetzki@kzvh.de

Bürgerreporter:in:

Herbert Köller aus Stadtallendorf

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