...darüber scheinen sich wohl diverse Hausbesitzer nicht im Klaren zu sein.
Fakt ist, das Hausbesitzer den Fußweg im Winter bei Schneefall ab 7:00 Uhr zu räumen haben und auch ggf. abstreuen müssen.
Wenn auch die Stadt ihrer Räum- und Streupflicht in vielen Straße nicht nachkommt, ist das deren Problem.
Das entbindet aber nicht den Hausbesitzer oder den Mieter, der sehr oft per Mietvertrag dazu verpflichtet wird, sich der Räum- und Streupflicht zu entziehen.
Ich habe heute mal die Probe aufs Exempel gemacht und bin nur eine Straße, bei uns in Springe die Rennstrecke in der Altstadt; entlang gegangen. Es war der reinste Slalomlauf auf ca. 250 Metern.
Von sehr gut geräumt bis zur "leck mich am A....version" war alles vertreten.
Ich kann nur betonen: Eigentum verpflichtet und das hört nicht an der Haustür auf...
Bürgerreporter:in:Reinhold Krause aus Springe |
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