Wir wehren uns: Demo gegen die „Energiewende“ in Berlin

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Die sogenannte „Energiewende“, volkswirtschaftlich ein Fehler historischen Ausmaßes, kommt immer mehr unter Druck: Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ruft ihre Mitglieder am 25. April 2015 zu einer Großdemonstration gegen diese „falsche Weichenstellung“ in Berlin (mehr Informationen auf igbce.de). Diese Demo wird vom Deutscher Arbeitgeber Verband e.V. unterstützt.

Es gehört heute viel Mut dazu, sich öffentlich kritisch zur Energiewende zu äußern. Besonders, wenn man die Gründe, die zu ihr führten, anzweifelt. Auch in Freundeskreisen wird man scheel angeguckt, wenn man nicht mit dem Mainstream Kohlekraft oder Kernenergie verteufelt und den Klimawandel beklagt. Viel zu tief sitzt schon die Angst vor drohenden hypothetischen Katastrophen, die wie ein steter Tropfen ins Bewusstsein getröpfelt worden sind. Wes Worte muss man bezweifeln, wes Worten darf man glauben? Wohin ist unser Selbstvertrauen, wohin unsere kritische Distanz zur Realität entschwunden?

Die Energiewende sollte alles zum Guten wenden. Da muss doch die Frage erlaubt sein, was hat sich denn gewendet. Das Hin und Her um die Kernenergie – Ausstieg, Wiedereinstieg, schrittweiser Ausstieg bis 2023 – hat uns in der Sache nicht weitergebracht. Politisch ist der Größte anzunehmende Unfall (GaU) eines Kernkraftwerks in Deutschland in das Jahr 2023 verbannt worden. Bis dahin wird die Kernkraft zur Sicherung des Grundbedarfs an Strom dringend gebraucht. Der Zweck heiligt also die Mittel – erklärt aber nicht die Doppelmoral der Politiker.

Dass die bisher stattgefundene leichte Erwärmung des Klimas alleine mit natürlichen Zyklen erklärt werden kann, wird ignoriert. Das CO2-Gespenst spukt weiter durch die Regierungsschlösser. Ungeachtet dieser ungeklärten Sachverhalte wird die Solar- und Windenergie mit gewaltigem finanziellen Schwung vorangetriebenen. Wer es wagt, das zu kritisieren, hat schlechte Karten. Es wird weggehört wenn begründet gesagt wird, dass der Ausbau der Solar- und Windenergie bis heute kein einziges Kilowatt an konventioneller Kraftwerkskapazität überflüssig gemacht hat.

Die Ideologie der Energiewende: Sie soll Menschen und Umwelt schützen. Aber eher das Gegenteil hat sich eingestellt: Kulturlandschaften werden systematisch zerstört. Menschen kommen ins Räderwerk eigenwirtschaftlicher Interessen. Die Eingriffe in das menschliche Dasein gehen mittlerweile an die Grenze der Erträglichkeit.

Fakten, Fakten, Fakten …

Die Bürger im Landkreis Hameln-Pyrmont können zur Zeit miterleben, wie die Kulturlandschaft des Weserberglands brutal zerstört wird. Ohne Rücksicht auf mögliche Konsequenzen für unsere Gesellschaft, für die Menschen und für die Natur. Aber der „Wind-Gold-Rausch“ ist so lange nicht zu bremsen, solange der gesetzliche Freifahrtschein für den Wind-Wildwuchs Gültigkeit hat. Sollen uns die Hände weiterhin gebunden bleiben? Es wird gesagt, „Der Fisch stinke vom Kopfe her“. Da müssen wir ansetzen.

1. Kommunen können Bau von Windenergieanlagen kaum ablehnen bzw. behindern

• Windenergieanlagen sind im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert.

• Es besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen.

• Die Genehmigung für Windenergieanlagen richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der TA-Lärm von 1998, die als völlig unzureichend gewertet werden muss.

• Welchen Gestaltungsspielraum haben Kommunen? Um Wind-Wildwuchs zu verhindern, können sie einen Flächennutzungsplan aufstellen und die Öffentlichkeit daran beteiligen.

• Was bleibt, sind Einsprüche bei den Genehmigungsbehörden zu erheben, die in der Regeln erfolglos bleiben.

2. Windkraft zerstört unser Land mehr als jede Industrie (Die Welt 5.3.2015)

• Naturschutz galt den Grünen der ersten Stunde als das Höchste. Jetzt sind es dieselben Aktivisten, die uns die Verschandelung der Landschaft im Namen der Energiewende schönreden.

• Gesetze unterstützen die Zerstörungswelle (BauGB). Hinderliches wird aus dem Weg geräumt - siehe Wenzels Windkrafterlass.

• Reformbedürftige Vorschriften und Regelwerke – TA-Lärm und Bundes-Immissionsschutz-Gesetz – bleiben unangetastet auf altem Stand.

• Zu fragen ist: Haben die Bürger ihr „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit …“ gemäß Artikel 2 Satz 2 GG verwirkt?

3. Windkraft beeinträchtigt die Gesundheit der Anrainer von Windenergieanlagen (etwa durch Infraschall)

• Infraschall von Windenergieanlagen (WEA), beispielsweise, wirkt auf das Innenohr und stellt ein mögliches Gesundheitsrisiko dar für Personen mit Migräne oder einer anderen Art von zentraler Sensitivierung.

• Konkret bedeutet das: Die möglichen Auswirkungen des Infraschalls auf den menschlichen Organismus bedürfen schleunigst einer unabhängigen wissenschaftlichen Abklärung. Solange das nicht zweifelsfrei geklärt ist, muss die Vorsorge das Handeln bestimmen und die Mindestabstände zu Besiedelungen müssen deutlich mehr als die 10H-Regelung es vorsieht, vergrößert werden.

4. Schutz der Natur wird höher als der Schutz der Menschen bewertet

• Begründung zum Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV), A. Allgemeiner Teil, I. Zielsetzung der Verordnung einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV):

„Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist ein grundlegendes Instrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Ihr kommt eine erhebliche Bedeutung bei der dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts von Natur und Landschaft zu. Die Verpflichtung zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft stellt als eine Ausprägung des Vorsorgeprinzips im weiteren Sinne und des Verursacherprinzips zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Verfassungsgebots zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aus Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) dar.“

• Menschen sind dagegen quasi wehrlos. Sie müssen, ohne Verursacher zu sein, mögliche gesundheitliche Folgen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen erdulden und die sozialen Folgen wie etwa den Werteverfall von Immobilien selber tragen.

5. Zusammenfassende Gewichtung

• Der Beitrag von Windkraft zum Klimaschutz ist nicht so groß wie er werbewirksam oft dargestellt wird.

• Deutschland ist ein Industrieland. Industrie braucht eine verlässliche und preiswerte Stromversorgung.

• Deutschland ist ein Gemeinwesen mit rund achtzig Millionen Menschen. Auch sie brauchen eine sichere und preiswerte Stromversorgung rund um die Uhr. Ohne thermische Kraftwerke funktioniert das nicht.

• Der Preis, den unser Gemeinwesen heute für die sogenannte „Energiewende“ zahlt, ist zu hoch. Geht das so weiter, verbauen wir die Zukunft unserer Kinder.

• Es ist Zeit, „nein“ zur Energiewende zu sagen.

Meine Empfehlung: Bleiben Sie nicht länger mehr stimmlos. Schauen Sie sich genau an, welche Politiker den „Energiewendeplattitüden“ das Wort reden. Schließen Sie sich einer örtlichen BI gegen Windkraft an. Erheben Sie Ihre Stimme gegen die Energieunvernunft. Jede Stimme mehr bringt auch mehr Gewicht auf der politischen Waagschale.

... der Anfang vom Ende einer Kulturlandschaft bei Coppenbrügge ...
Bürgerreporter:in:

Friedrich Schröder aus Springe

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