Ist denn der Landwirtschaft nichts mehr heilig - Teil 2, oder: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

In der Nacht zum 3. Advent, ohne Rücksichtnahme donnern sie durch das Alte Land in Springe.
  • In der Nacht zum 3. Advent, ohne Rücksichtnahme donnern sie durch das Alte Land in Springe.
  • hochgeladen von Mathias Lange-Gandyra

Adventszeit in Springe. Die Nacht vom 15. auf den 16. Dezember 2012.
Der dritte Advent.
22:15, 23:13, 00:29 und 01:10 Uhr
mit ohrenbetäubendem Lärm rollen Sie durch das Alte Land und die Harmsmühlenstraße,
Zugmaschinen mit großen Tankanhängern voller Gülle, oder mit anderen Stoffen für die Biogasanlage.
Diese Transporte waren eindeutig ein Verstoß gegen die Vorschriften des Städtebaulichen Vertrags, der das Verkehrsaufkommen von und zur Biogasanlage regelt. Im städtebaulichen Vertrag ist geregelt, daß der Anlieferverkehr nur an 15 Tagen, während der Erntezeit, rund um die Uhr zulässig ist.
Für die übrige Zeit gilt ein Nachtfahrverbot von 22.00 – 06.00 Uhr zum Schutz der Anwohner.
Das ist Grundlage des Bebauungsplan-Nr. 81.
Im Vertrag wird auch Bußgeld angedroht. Doch kümmert das die Betreiber der Biogasanlage?
Respekt, Rücksichtnahme, verderbliche Güter, die unbedingt transportiert werden müssen? Wohl nicht. Hätte man nicht bis Montag Zeit gehabt, um mit dem Anwohnerschutz in Einklang zu bleiben?
Dass sie den Verstoß gegen die Vorschriften des Städtebaulichen Vertrags einfach so in Kauf nehmen, mag an ihrer Vermessenheit liegen, anzunehmen, dass ja ohnehin nichts passieren würde. Was sind denn schon Bußgelder von nur 500 € pro Verstoß? Eine abschreckende Wirkung haben diese Beträge offensichtlich nicht.

Dass die illegalen nächtlichen Transporte angezeigt worden sind, war nur folgerichtig.
Es ist das Recht eines jeden Bürgers, diesen Vertragsbruch zu beanstanden. Die Anzeige wurde bei der Polizei sowie beim Ordnungsamt der Stadt Springe hinterlegt.
Darauf reagierte der 1. Stadtrat Hermann Aden. Er schrieb, dass den Betreibern für die vier bezeugten Verstöße 4 x 500 Euro Vertragsstrafe auferlegt würden.
Immerhin, der dritte Störfall nun,
dabei ist die Anlage noch nicht einmal vollständig in Betrieb.
Wir erinnern uns, - die Verschmutzung der Gewässer durch das Feldsilo,
die Verschmutzung der Gewässer durch auslaufende Flüssigkeiten direkt von der neugebauten Anlage,
und nun der Verstoß gegen das Nachtfahrverbot.
Abgesehen davon fehlt immer noch eine Einzäunung der Anlage, um den Auflagen der Störfallverordnung gerecht zu werden.
Die "Energiewende und das Klimaschutzprogramm" sind in Springe angekommen.

Aber die Anwohner brauchen sich nicht zu sorgen.
Fürsorglich kümmert sich der erste Stadtrat nun höchst selbst um diese Verstöße gegen die Regelungen des städtebaulichen Vertrages.
Schließlich teilte er im selben Schreiben mit: „Falls es zukünftig zu weiteren Verstößen gegen die vertraglich vereinbarten Anlieferzeiten, bzw. das Nachtfahrverbot kommen sollte,
bitte ich darum, mich unmittelbar zu informieren. Damit kann vermieden werden, dass mich etwaige Anzeigen an die Polizei oder das Ordnungsamt unter Umständen gar nicht oder unnötig spät erreichen.“ Das scheint zunächst ehrenhaft, hat aber aktuell ein sehr faden Beigeschmack.
Denn dieser Schlusssatz ist unmissverständlich.
Er muss für die Polizei und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Schlag ins Gesicht sein, weil er unterstellt, das dort etwas vernachlässigt werden könnte.
Was bezweckt der Erste Stadtrat damit, Verstöße gegen den Städtebaulichen Vertrag selbst zu ahnden?
In der derzeitigen Finanzsituation der Stadt sollte sich der erste Stadtrat als oberster Wirtschaftsförderer wichtigeren Aufgaben widmen,
als um das Ausstellen von „Knöllchen“ für die Betreiber der Biogasanlage.
Dafür gibt es in dieser Stadt ein Ordnungsamt.
Weiß man dort um diesen städtebaulichen Vertrag?
Sind die Mitarbeiter in diesen Vertrag eingebunden?
Oder soll man nichts davon wissen?

Dann hätte diese „lautlose Reaktion“ und das persönliche Kümmern eine ganz andere Dimension – oder?

Bürgerreporter:in:

Mathias Lange-Gandyra aus Springe

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