Biogas Springe: Wer ist Verlierer, wer Gewinner

Für die Springer Stadtverwaltung mag die IG Schwarzer Koppelweg Verlierer sein. Wer am Ende aber Verlierer sein wird, wird die Zukunft zeigen. Der am 29. September letzten Jahres als Satzung beschlossene Bebauungsplan konnte im Rahmen eines angestrengten Normenkontrollverfahrens mit Eilantrag nicht außer Vollzug gesetzt werden. Die Ratschluss der Richter des OVG Lüneburg erging ohne Revisionsmöglichkeit. Allerdings bleibt das eigentliche Verfahren von diesem Urteil unberührt.

Es ist also noch nichts entschieden. Allerdings darf gebaut werden. Die Planierungen haben begonnen. Und wie es der Zufall wollte, stellte das Gewerbeaufsichtsamt Hannover nur wenige Tage später die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das unerlaubt aufgestellte BHKW auf der Biogasanlage in Aussicht. Für die IG Schwarzer Koppelweg ist das mit hohem finanziellen Engagement betriebene Eilverfahren aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, wie Sprecher Mathias Lange-Gandyra wissen ließ.

Die Begründung des Gerichts ist allerdings nicht nachvollziehbar. Es argumentierte: „Den Begutachtungen wurde eine Maximalauslastung von 1,3 MWel elektrisch zugrunde gelegt. Das ist nach derzeit absehbaren Stand der Dinge als realistische, allenfalls eher sogar als übertriebene Ausnutzungsmöglichkeit … anzusehen.“ Weiter heißt es: „Das zeigt schon der Umstand, dass die Beigeladene selbst mit dem zweiten Genehmigungsantrag die den Planüberlegungen zugrunde gelegte Konfiguration (1,3 MWel) um gut 600 kWel unterschreitet.“

Soweit so gut oder soweit, so schlecht? Was die Richter nicht realisiert haben, dass als Grundlage des Bebauungsplans 81 ein 250 kWel BHKW den Eigenbedarf an Wärme und Strom abdecken sollte. Die mit 1.300 Kilowatt angegebene Leistung der Biogasanlage bezieht sich auf die Produktion von Methangas, mit dem BHKWs mit bis zu 1.300 Kilowatt Leistung voll betrieben werden können. Das Gericht hat nicht erkannt, dass die Biogasanlage Schwarzer Koppelweg allein für die Gasproduktion konzipiert war. Mit dem Methangas sollten sogenannte Satelliten-BHKWs, die nach den Plänen in funktionaler Nähe zu großen Wärmesenken stehen, über Pipelines versorgt werden. Das BHKW an der Wolfgang-Maguerre-Allee, aus dem Wärme für die Blutbank ausgekoppelt werden soll, ist sichtbares Beispiel. Vor diesem Hintergrund ist das Gericht von anderen Voraussetzungen ausgegangen, indem es lediglich das größere Anlagen-BHKW in Relation zur genehmigten Gasleistung des Reaktors stellte. Dass die Realität anders aussieht, wissen wir.

Für den Springer Bürgermeister Jörg-Roger Hische mag das Urteil der Lüneburger Richter als Bestätigung für der Verwaltungsarbeit dienen. Aber sind Verwaltung und Rat deshalb Gewinner? Die Damen und Herren der IG Schwarzer Koppelweg dürfen sich in der Sache als Gewinner betrachten. Sie haben die Köpfe nicht in den Sand gesteckt, haben sich nicht weggeduckt, haben nicht mit den Wölfen geheult, sondern haben sich wie Bürger verhalten, die sich in eigener Sache wie auch für das Gemeinwohl engagierten und es auch weiterhin tun werden. Sie werden das Geschehen am Schwarzer Koppelweg kritisch verfolgen und bei Bedarf öffentlich Lärm schlagen. Es ist davon auszugehen, dass sich immer mehr Springer Bürger mit dem Baufortschritt der Biogasanlage auf die Seite der IG Schwarzer Koppelweg stellen werden. Denn Grund genug wird es dafür geben:

In der öffentlichen Informationsveranstaltung der IG Schwarzer Koppelweg im August letzten Jahres, an der auch die Bündnisgrüne Bürgermeisterkandidatin Elke Thielmann-Dittert teilnahm, wurde sie von einer besorgten Bürgerin gefragt, ob in naher Zukunft Mastbetriebe für Schweine in der Nachbarschaft der Biogasanlage angesiedelt werden sollen. Daraufhin äußerte sich die Bündnisgrüne sinngemäß, es würden keine Schweinemastbetriebe gebaut werden. Den jüngsten Presseberichten zufolge sieht die Realität anders aus. Danach sind Schweinemastbetriebe schon länger im Gespräch, wie aus Landwirtskreisen und jetzt auch aus dem Rathaus verlautete. Überdies wird im Rathaus bereits über weitere Biogasprojekte nachgedacht.

Mathias Lange-Gandyra stellt sich vor, dass der Rat alle diesbezüglichen Pläne nicht nur kritisch hinterfragt, sondern sie mit den Bürgern auch außerhalb der Pflichttermine erörtert, und zwar bevor neue Sondergebiete Biogas oder Mastställe aufgestellt werden. Der B-Plan 81 hat gezeigt, wie rücksichtslos mit Bürgerinteressen umgegangen worden ist. Ohne stärkere Bürger- und Verbändebeteiligung dürften solche Projekte nicht mehr den Rat passieren. Diese Auffassung vertraten die Unterstützer der IG Schwarzer Koppelweg in einer Informationsveranstaltung in der vergangenen Woche.

Bürgerreporter:in:

Friedrich Schröder aus Springe

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