Einladungen an den Stadtrat werden nicht weitergeleitet - ok?

Der Verein "Letter-fit: Miteinander-Füreinander" e.V. hatte am 2.3.17 zum Bürgergespräch geladen. Die Einladung wurde an die Stadt übermittelt, mit der Bitte, diese an den Stadtrat weiter zu leiten.
Dies wurde abgelehnt, da die Stadt nicht parteiisch sein dürfe.

Der Verein sieht das anders: die Stadt ist Dienstleister für die Bürger und hat deshalb die Einladung weiter zu leiten. Dies beinhaltet keine Stellungnahme, ist eine reine Dienstleistung. Anders ist der Rat der Stadt nicht erreichbar.

Nun soll es angeblich verboten sein, solche Einladungen zur politischen Diskussion weiter zu leiten.

Was ist die Rechtsgrundlage, aus der dies hervor geht?

Oder paßte der Stadt nur die geplante Gesprächsrunde nicht?

Das nächste Bürgergespräch ist geplant, das Problem der Einladung bleibt.

Bürgerreporter:in:

Petra Scholl aus Seelze

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