Die Marke "Welthölzer" gibt es seit Aufhebung des Zündholz-Monopols 1983 nicht mehr, siehe hierzu Wikipedia:
Das Zündwarenmonopol in Deutschland geht zurück auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, denen sich die Weimarer Republik in der beginnenden Weltwirtschaftskrise ausgesetzt sah. Das Deutsche Reich war damals zusätzlich geschwächt durch die Reparationszahlungen aufgrund des Ersten Weltkrieges. Da die Kreditaufnahme beschränkt war, waren Anleihen oder ähnliche Maßnahmen legitime Finanzierungsinstrumente.
Der schwedische Industrielle Ivar Kreuger bot der Reichsregierung eine Anleihe an, sofern sein Konzern Monopolrechte in Deutschland erhalte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Kreuger durch Dumpingmethoden für seine Zündhölzer einen Marktanteil von etwa 65 Prozent erreicht. Eine weitere Steigerung schien allerdings aufgrund der Konkurrenz durch sowjetische Billigzündhölzer ohne Monopolstellung kaum möglich.
Die Reichsregierung einigte sich mit Kreuger schließlich auf eine Anleihe in Höhe von 500 Millionen Reichsmark; die Laufzeit war 53 Jahre, also bis 1983. Der Zinssatz betrug 6 Prozent. Am 28. Januar 1930 verabschiedete der Reichstag mit 240 zu 143 Stimmen bei sieben Enthaltungen und einer ungültigen Stimme das Zündwarenmonopolgesetz,[1] das tags darauf ausgefertigt[2] und am 30. Januar im Reichsgesetzblatt verkündet wurde.[3] Aufgrund dieses Gesetzes durften ab da an Streichhölzer im Deutschen Reich nur von der dafür gegründeten Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden, die ihrerseits Produktions- und Abnahmekontingente zu festen Preisen an die eigentlichen Hersteller vergab. Die Abgabe an die Öffentlichkeit wurde preisgebunden festgesetzt.
Aufgrund dieses Gesetzes durften auch nach dem Zweiten Weltkrieg in der Folge in der Bundesrepublik Deutschland Zündwaren nur von der dafür gegründeten Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden; das Zündwarenmonopolgesetz galt weiter. Die Markennamen waren nach dem Zweiten Weltkrieg Welthölzer und Haushaltsware. Den deutschen Produzenten wurden weiterhin Produktionskontingente zugeteilt; Exporte oder die Neugründung von Unternehmen waren nicht erlaubt.
Die Rückzahlung jener Reichsanleihe, an die das deutsche Zündholzmonopol geknüpft war, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg den neuen Verhältnissen angepasst. Der Kreuger-Konzern und das Bonner Finanzministerium einigten sich darauf, am 15. Januar 1983 die letzte Rate in Höhe von 275.724,44 Dollar zurückzuzahlen. An diesem Tag lief das Zündwarenmonopol aus.
Der staatlich geregelte Verkauf warf ansehnliche Gewinne für das Bundesfinanzministerium ab, der erst ab den 1970er Jahren mit dem Aufkommen der Einweg-Feuerzeuge von damals 17 Millionen DM auf drei Millionen DM Anfang der 1980er Jahre zurückging. [6][7] Nach der Aufhebung des Zündwarenmonopols fielen die Preise für Zündwaren um ein Drittel.
... gibt es die Marke eigentlich noch? ... ich muss mal gucken, ob ich noch so eine Packung habe. Die brannten in jedem Fall immer und hatten nie Fehlzündungen ;-)