Menschenrechte - Menschenpflichten!

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Vor einiger Zeit stieß ich über die "Humanistische Union" auf die Diskussionsvorlage der "Allgemeinen Menschenpflichten" und habe mich gefragt - warum erfährt dies kaum einen Widerhall?

Es ist eine Initiative des InterAction Council, einem losen Zusammenschluss von ehemaligen Staats- und Regierungschefs die bereits 1997 den vereinten Nationen als Entwurf vorgelegt wurde. Sie trägt im englischen Original den Titel
Universal Declaration of Human Responsibilities
In der deutschen Übersetzung hat Helmut Schmidt das Wort „Pflichten“ gewählt, denn möglicherweise werden die deutschen Worte „Verantwortung" oder „Verantwortlichkeit“ dem Original nicht wirklich gerecht; es bedarf hier einem engen innere Zusammenhang von Verantwortung und Pflicht.

»Keine Demokratie und keine offene Gesellschaft kann auf die Dauer Bestand haben ohne das doppelte Prinzip von Rechten und Pflichten.«
Helmut Schmidt

Angelehnt an den Text der Menschenrechtserklärung beschreibt die Erklärung als Ergänzung eine Reihe von Pflichten, die allen Menschen auferlegt sein sollen, allen voran, andere Menschen menschlich zu behandeln.

»Der Ganges der Rechte entspringt im Himalaya der Pflichten.«
Mahatma Gandhi

Hier das .pdf zum Herunterladen:
http://www.global-ethic-now.de/gen-deu/0c_weltetho...

Originaltext der Erklärung:
Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten

PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist und Pflichten oder Verantwortlichkeiten (»responsibilities«) einschließt,

da das exklusive Bestehen auf Rechten Konflikt, Spaltung und endlosen Streit zur Folge hat und die Vernachlässigung der Menschenpflichten zu Gesetzlosigkeit und Chaos führen kann,

da die Herrschaft des Rechts und die Förderung der Menschenrechte abhängen von der Bereitschaft von Männern wie Frauen, gerecht zu handeln,

da globale Probleme globale Lösungen verlangen, was nur erreicht werden kann durch von allen Kulturen und Gesellschaften beachtete Ideen, Werte und Normen,

da alle Menschen nach bestem Wissen und Vermögen eine Verantwortung haben, sowohl vor Ort als auch global eine bessere Gesellschaftsordnung zu fördern – ein Ziel, das mit Gesetzen, Vorschriften und Konventionen allein nicht erreicht werden kann,

da menschliche Bestrebungen für Fortschritt und Verbesserung nur verwirklicht werden können durch übereinstimmende Werte und Maßstäbe, die jederzeit für alle Menschen und Institutionen gelten,

deshalb verkündet die Generalversammlung der Vereinten Nationen

diese Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten. Sie soll ein gemeinsamer Maßstab sein für alle Völker und Nationen, mit dem Ziel, daß jedes Individuum und jede gesellschaftliche Einrichtung, dieser Erklärung stets eingedenk, zum Fortschritt der Gemeinschaften und zur Aufklärung all ihrer Mitglieder beitragen mögen.

Wir, die Völker der Erde, erneuern und verstärken hiermit die schon durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamierten Verpflichtungen: die volle Akzeptanz der Würde aller Menschen, ihrer unveräußerlichen Freiheit und Gleichheit und ihrer Solidarität untereinander. Bewußtsein und Akzeptanz dieser Pflichten sollen in der ganzen Welt gelehrt und gefördert werden.

Fundamentale Prinzipien für Humanität

ARTIKEL 1
Jede Person, gleich welchen Geschlechts, welcher ethnischen Herkunft, welchen sozialen Status, welcher politischen Überzeugung, welcher Sprache, welchen Alters, welcher Nationalität oder Religion, hat die Pflicht, alle Menschen menschlich zu behandeln.

ARTIKEL 2
Keine Person soll unmenschliches Verhalten, welcher Art auch immer, unterstützen, vielmehr haben alle Menschen die Pflicht, sich für die Würde und die Selbstachtung aller anderen Menschen einzusetzen.

ARTIKEL 3
Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen moralischen Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter allen Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden.

ARTIKEL 4
Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen im Geist der Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber jedem und allen, Familien und Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.

Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor dem Leben

ARTIKEL 5
Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht, eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten. Dies schließt das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidigung von Individuen und Gemeinschaften nicht aus.

ARTIKEL 6
Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Individuen sollen ohne Gewalt ausgetragen werden. Keine Regierung darf Akte des Völkermords oder des Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen, noch darf sie Frauen, Kinder oder irgendwelche andere zivile Personen als Mittel zur Kriegführung mißbrauchen. Jeder Bürger und öffentliche Verantwortungsträger hat die Pflicht, auf friedliche, gewaltfreie Weise zu handeln.

ARTIKEL 7
Jede Person ist unendlich kostbar und muß unbedingt geschützt werden. Schutz verlangen auch die Tiere und die natürliche Umwelt. Alle Menschen haben die Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der gegenwärtigen Bewohner und der zukünftigen Generationen willen zu schützen.

Gerechtigkeit und Solidarität

ARTIKEL 8
Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu verhalten. Keine Person oder Gruppe soll irgend eine andere Person oder Gruppe ihres Besitzes berauben oder ihn willkürlich wegnehmen.

ARTIKEL 9
Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

ARTIKEL 10
Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und Anstrengung zu entwickeln; sie sollen gleichen Zugang zu Ausbildung und sinnvoller Arbeit haben. Jeder soll den Bedürftigen, Benachteiligten, Behinderten und den Opfern von Diskriminierung Unterstützung zukommen lassen.

ARTIKEL 11
Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung mit der Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll verwendet werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel zur Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher Gerechtigkeit und sozialer Ordnung.

Wahrhaftigkeit und Toleranz

ARTIKEL 12
Jeder Mensch hat die Pflicht, wahrhaftig zu reden und zu handeln. Niemand, wie hoch oder mächtig auch immer, darf lügen. Das Recht auf Privatsphäre und auf persönliche oder berufliche Vertraulichkeit muß respektiert werden. Niemand ist verpflichtet, die volle Wahrheit jedem zu jeder Zeit zu sagen.

ARTIKEL 13
Keine Politiker, Beamte, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler, Schriftsteller oder Künstler sind von allgemeinen ethischen Maßstäben entbunden, noch sind es Ärzte, Juristen und andere Berufe, die Klienten gegenüber besondere Pflichten haben. Berufsspezifische oder andersartige Ethikkodizes sollen den Vorrang allgemeiner Maßstäbe wie etwa Wahrhaftigkeit und Fairness widerspiegeln.

ARTIKEL 14
Die Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und gesellschaftliche Einrichtungen wie Regierungsmaßnahmen zu kritisieren – was für eine gerechte Gesellschaft wesentlich ist –, muß mit Verantwortung und Umsicht gebraucht werden. Die Freiheit der Medien bringt eine besondere Verantwortung für genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung mit sich. Sensationsberichte, welche die menschliche Person oder die Würde erniedrigen, müssen stets vermieden werden.

ARTIKEL 15
Während Religionsfreiheit garantiert sein muß, haben die Repräsentanten der Religionen eine besondere Pflicht, Äußerungen von Vorurteilen und diskriminierende Handlungen gegenüber Andersgläubigen zu vermeiden. Sie sollen Haß, Fanatismus oder Glaubenskriege weder anstiften noch legitimieren, vielmehr sollen sie Toleranz und gegenseitige Achtung unter allen Menschen fördern.

Gegenseitige Achtung und Partnerschaft

ARTIKEL 16
Alle Männer und alle Frauen haben die Pflicht, einander Achtung und Verständnis in ihrer Partnerschaft zu zeigen. Niemand soll eine andere Person sexueller Ausbeutung oder Abhängigkeit unterwerfen. Vielmehr sollen Geschlechtspartner die Verantwortung für die Sorge um das Wohlergehen des anderen wahrnehmen.

ARTIKEL 17
Die Ehe erfordert – bei allen kulturellen und religiösen Verschiedenheiten – Liebe, Treue und Vergebung, und sie soll zum Ziel haben, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung zu garantieren.

ARTIKEL 18
Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung eines jeden Paares. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige Liebe, Achtung, Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Weder Eltern noch andere Erwachsene sollen Kinder ausbeuten, mißbrauchen oder mißhandeln.

ARTIKEL 19
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für den Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 angeführten Pflichten, Rechte und Freiheiten abzielen.

»Wir leben in einer Gesellschaft, in der einzelne Gruppen nur zu oft Rechte gegen andere geltend machen, ohne für sich selber irgendwelche Pflichten zu erkennen.«
Hans Küng

Es ist ja nun nicht so daß sich dies ein paar Spinner oder politische Aussenseiter ausgedacht hätten - zu den Erstunterzeichnern gehören

Helmut Schmidt (Ehrenvorsitzender), Bundeskanzler der BRD a.D.
Malcolm Fraser (Vorsitzender), Premierminister von Australien a.D.
Andries A. M. van Agt, Premierminister der Niederlande a.D.
Anand Panyarachun, Premierminister von Thailand a.D.
Oscar Arias Sanchez, Präsident von Costa Rica a.D.
Lord Callaghan of Cardiff, Premierminister von Großbritannien a.D.
Jimmy Carter, Präsident der Vereinigten Staaten a.D.
Miguel de la Madrid Hurtado, Präsident von Mexiko a.D.
Kurt Furgler, Bundespräsident der Schweiz a.D.
Valery Giscard d'Estaing, Staatspräsident von Frankreich a.D.
Felipe Gonzalez Marquez, Premierminister von Spanien a.D.
Michail S. Gorbatschow, Präsident der UDSSR a.D.
Selim Hoss, Premierminister von Libanon a.D.
Kenneth Kaunda, Präsident von Zambia a.D.
Lee Kuan Yew, Premierminister von Singapore a.D.
Kiichi Miyazawa, Premierminister von Japan a.D.
Misael Pastrana Borrero, Präsident von Kolumbien a.D.
Shimon Peres, Premierminister von Israel a.D.
Maria de Lourdes Pintasilgo, Premierministerin von Portugal a.D.
Jose Sarney, Präsident von Brasilien a.D.
Shin Hyon Hwak, Premierminister von Korea a.D.
Kalevi Sorsa, Premierminister von Finnland a.D.
Pierre Elliott Trudeau, Premierminister von Kanada a.D.
Ola Ullsten, Premierminister von Schweden a.D.
George Vassiliou, Präsident von Zypern a.D.
Franz Vranitzky, Bundeskanzler von Österreich a.D.

Bürgerreporter:in:

Edgard Fuß aus Tessin

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