Sex mit Schülerin – Welcher Lehrer darf das wann?

Der Skandal um den Freispruch gleich zweier Lehrer, die Sex mit 14-jährigen Schülerinnen hatten, empörte und beschäftigte Betroffene, Medien und Politiker gleichermaßen. Die Lehrer waren nur Vertretungslehrer der Mädchen und somit laut Urteil keine Schutzbefohlenen. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden. Doch dürfen Erwachsene überhaupt mit 14-Jährigen oder Jugendlichen schlafen? Und wann dürfen Lehrer mit Schülern intim werden?

Im Fall des 37-jährigen Lehrers aus dem Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz wurden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Koblenz wieder aufgenommen. Der suspendierte Hauptschullehrer hatte 2007 ein sexuelles Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin. Vergangenes Jahr wurde er zunächst zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und später wieder freigesprochen. Die Begründung: Das Obhutsverhältnis, dass den Sex illegal machen würde, bestand nicht. Der 37-Jährige war nur Vertretungs- und nicht Klassen- oder Fachlehrer. Er hatte weder Einfluss auf die Notengebung noch war das Mädchen nach § 174 des Strafgesetzbuches dem Lehrer zur Erziehung anvertraut, so das Gericht. Der Strafbestand „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“ bestehe somit nicht. Doch nun erheben auch die Schwester der damals 14-Jährigen sowie weitere ehemalige Schüler Vorwürfe gegen den Lehrer: 2006 habe er versucht, auch die Schwester um den Finger zu wickeln. Der Fall des 42-jährigen Lehrers aus dem Jahre 2011, der ebenfalls Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, wurde noch nicht wieder aufgerollt. Auch er wurde freigesprochen, da er nur vertretungsweise unterrichtete und das Mädchen zur Schulsanitäterin ausbildete.

Dürfen Erwachsene überhaupt mit 14-jährigen Kindern schlafen?

Sexuelle Handlungen jeglicher Art an, von oder vor einer Person unter 14 Jahren sind grundsätzlich verboten. Dazu gehört auch das Einwirken, zum Beispiel durch das Zeigen von pornografischen Inhalten. 14- oder 15-jährige Jugendliche dürfen Sex mit Partnern, die maximal 21 Jahre alt sind, haben. Das würde das Handeln der beiden Lehrer illegal machen. Doch laut Paragraf 182 des Strafgesetzbuches kann sexueller Kontakt mit älteren Partnern, wie im Beispiel des 37- und 43-Jährigen, erst dann geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird. Diese Klausel, die Tatsache, dass die Mädchen nicht zum Sex gezwungen wurden, sowie die Gesetzeslücke in § 174 StGB, nach dem die Mädchen laut Urteil keine Schutzbefohlenen von Vertretungslehrern sind, erklärt den Freispruch juristisch. Doch Medien und Politiker sind sich einig, dass das Urteil moralisch inakzeptabel ist und die Gesetzesgrundlage geändert werden muss. Darüber hinaus ist stets fraglich, ob 14-Jährige mit sexuellen Handlungen wirklich einverstanden sind oder auch ohne Zwang und Gewaltanwendung von Erwachsenen missbraucht werden.

Dürfen Lehrer Sex mit Schülern ab einem bestimmten Alter haben?

Grundsätzlich dürfen Lehrer mit Schutzbefohlenen, also ihren von ihnen abhängigen Schülern, nicht intim werden. Allerdings greift das Strafrecht nur bei Schülern und Schülerinnen bis zum 18. Lebensjahr. Ein Lehrer, der mit einer 18-jährigen Schülerin schläft, kann nicht zu der sonst üblichen dreimonatigen bis fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Doch dem Beamten blüht laut focus.de ein Disziplinarverfahren nach Beamtenrecht durch die Kultusministerkonferenz (KMK), auch wenn der sexuelle Kontakt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. Die Folgen sind Zurückstufung, Kürzung der Bezüge oder gar Entfernung aus dem Lehramt. Die beiden Lehrer tragen die Konsequenzen bereits. Der damals 42-Jährige beantragte sogar seine eigene Entlassung aus dem Amt.

Kultusministerkonferenz und Justizminister wollen Gesetzeslücke schließen

Und trotzdem herrscht bundesweite Empörung, auch bei Doris Ahnen, SPD-Politikerin und Kultusministerin von Rheinland-Pfalz. Sie erklärt laut news4teachers.de den Freispruch als realitätsfern: „Sexuelle Grenzüberschreitungen sind – ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz – als fundamentales Versagen von Lehrkräften, als Verstoß gegen ihr Berufsethos, ihre pädagogischen Aufgaben und gegen ihre dienstlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten zu werten. Die der Schule anvertrauten Kinder stehen unter uneingeschränktem staatlichen Schutz. Dieser Schutz im Lernort Schule hat allerhöchste Priorität.“ Die KMK prüft derzeit, ob Pragraf 174 des Strafgesetzbuches geändert werden sollte. Auch die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) kann den Richterspruch nicht nachvollziehen und kündigte eine Schließung dieser unerträglichen Gesetzeslücke an. Auf der jüngsten Justizministerkonferenz im Juni wurde beschlossen, eine Änderung im Strafrecht zu prüfen. Hierzu wird in den einzelnen Ländern gefragt, ob und welcher Änderungsbedarf besteht. Ob wohl künftig jeder Schüler jedem Lehrer zur Erziehung anvertraut ist und damit zum Schutzbefohlenen wird? Dem bundesweiten Aufsehen, dass durch die beschriebenen Fälle erregt wurde, zufolge, dürfte das viele Eltern aufatmen lassen und dafür sorgen, dass ich Kinder in der Schule ein wenig sicherer fühlen.

Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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