Rathaus-Neubau offen....... Bürgerbefragung mit politischer Bindungswirkung

F.A.Z. 28.11.2013 ·
Der Darmstädter Oberbürgermeister will die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger ausweiten. So ist zum Neubau des Rathauses eine Befragung vorgesehen. Doch noch hat ein solches Verfahren „keine Rechtsgültigkeit.“

Der Magistrat der Stadt will im nächsten Jahr eine in Hessen bislang unbekannte Form der Bürgerbeteiligung einführen. Die Stadträte beschlossen auf ihrer Sitzung am Mittwoch, möglichst am Tag der Europawahl am 25.Mai 2014 die wahlberechtigten Bürger der Stadt zum Bau eines neuen Rathauses „zu befragen“.

Bürgerbefragungen oder Bürgerumfragen hat es in der Vergangenheit in Darmstadt zwar schon öfter gegeben, zuletzt zum Bau eines Lebensmittelgeschäfts im Stadtteil Eberstadt. Erstmals schlägt der Magistrat nun aber vor, die bei Bürgerentscheiden geltende Quorumsregelung auch bei der Rathaus-Befragung anzuwenden und das Ergebnis der Abstimmung als bindend für die Politik zu erklären. Zwar wird in dem Beschluss eingeräumt, dass ein solches Verfahren noch „keine Rechtsgültigkeit“ hat. Die Stadträte erklärten aber, für sie bestehe bei Erreichen des Quorums eine solche Bindewirkung.

Nichts tun - geht nicht

Konkrete Pläne zum Bau eines neuen Rathauses auf dem Marienplatz hatte Oberbürgermeister Jochen Partsch (Die Grünen) erstmals im Mai auf einer Bürgerversammlung vorgestellt. Das Thema selbst ist viel älter. Schon Partschs Vorgänger Walter Hoffmann (SPD) hatte das Ziel verfolgt, die Verwaltung im Kollegiengebäude auf dem Luisenplatz, in dem der Regierungspräsident residiert, zu zentralisieren, und dafür sogar Gelder im Haushalt eingeplant. Die Pläne haben sich aus verschiedenen Gründen nicht verwirklichen lassen, geblieben ist der politische Handlungsbedarf.

Nicht nur für die grün-schwarze Koalition, sondern beispielsweise auch für die SPD gilt weiterhin der Grundsatz, es gehe nicht, „nichts zu tun“, da die städtische Verwaltung ungünstig auf 16 Standorte verteilt sei und diese Gebäude entweder aufwendig saniert werden müssten oder für sie in einigen Jahren deutlich höhere Mieten zu zahlen seien.

Kaum Anklang für Neubau

Ein externes Wirtschaftlichkeitsgutachten hat ergeben, dass sich, rechnet man die Ausgaben für Miete und den Betrieb der 16 Verwaltungsstellen zusammen und addiert die Aufwendungen für anstehende Sanierungen, eine Summe ergibt, mit der sich Investitionen von 109,3 Millionen finanzieren lassen. Mit diesem Betrag kann nach Einschätzung des Magistrats nicht nur ein neues und modernes Rathaus gebaut werden. Den Berechnungen zufolge ergäben sich nach 17 Jahren sogar Einsparungen für die Stadt.

Unumstritten sind die Pläne von Grünen und CDU dennoch nicht. Auch der Vorschlag, das neue Rathaus auf dem Marienplatz zu errichten, wird von den Oppositionsfraktionen kritisch hinterfragt. Die Bürger selbst halten bislang, wie sich im Rahmen der regelmäßigen Bürgerumfragen der Stadt gezeigt hat, von den Plänen nicht viel. Ein Rathaus-Neubau rangiert für sie auf der Liste der wichtig städtischen Vorhaben ganz am Schluss.

„Selbstbindung der Politik“ an Ergebnis

Vor diesem Hintergrund hat Partsch auf der zurückliegenden Stadtverordnetensitzung überraschend den Vorschlag unterbreitet, dass strittige Thema durch einen „Bürgerentscheid“ oder „Volksentscheid“ klären zu lassen. Offensichtlich hatte der Oberbürgermeister diese Begriffe spontan gewählt, denn schon während der Aussprache benutzte er auch die Formulierung „Bürgerumfrage“. Allerdings betonte er schon damals, ihm gehe es um eine „Selbstbindung der Politik“.

In ihrem Beschluss räumen die Stadträte nun ein, dass die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einen vom Magistrat initiierten Bürgerentscheid nicht vorsieht. Der Oberbürgermeister will deshalb im Präsidium des Hessischen Städtetages die Initiative ergreifen, „dass die HGO im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes demokratischer Instrumente überprüft und reformiert wird“.

Rathaus-Umfrage am Tag der Europawahl?

Vorbild könnten nach Meinung Darmstadts die Gemeindeordnungen Bayerns und Baden-Württembergs sein, die Bürgerentscheide zulassen, die durch den Gemeinderat veranlasst werden. Unterschiede gibt es in den beiden Bundesländern nur beim Quorum. In Bayern muss die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten ausmachen, in Baden-Württemberg 25 Prozent. Dieser Anteil gilt auch für Bürgerentscheide in Hessen.

Rechtlich offen ist bislang außer der Zulässigkeit einer politischen Selbstverpflichtung, das Ergebnis der Abstimmung wie bei einem Bürgerentscheid als bindend zu betrachten, die Frage, ob Darmstadts Rathaus-Befragung am Tag der Europawahl stattfinden kann. Nach einer ersten Bewertung des Rechtsamtes ist es zumindest nicht zulässig, für beide Abstimmungen dieselben Räume zu nutzen. Sollte sich das bestätigen, hätte es „terminliche Konsequenzen“ für die Abstimmung, die der Magistrat aufgrund der „Tragweite und Bedeutung der Entscheidung“ für notwendig erachtet.

Geht das auch für NRÜ.....??????

Bürgerreporter:in:

Heinz Günter Sala aus Neustadt am Rübenberge

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