Will man eine Offshore-Firma gründen dann bieten sich viele Destinationen an. Welche der vielen Offshore Finanzplätze aber ist der Richtige? Wenn Sie aktiv im internationalen Umfeld von Asien (China) Handel treiben möchten, dann ist sicher für Sie eine Hongkong Offshore-Gesellschaft das ideale Firmenkonstrukt.
Honkong ist einer der größten Finanzplätze in der gesamten Welt und es gibt hier eine hervorragende Infrastruktur und die größten Banken der Welt sind vor Ort vertreten. Zu dem schirmen die Chinesen das eigene Finanzsystem aktiv von allen westlichen Ländern ab. Hongkong unterhält praktisch keinen Informationsaustausch mit den Finanzbehörden der westlichen Welt. Und natürlich das Allerwichtigste: Wenn sie keine Geschäfte innerhalb Hongkongs betreiben, sprich nur Handel von Hongkong aus mit dem Ausland betreiben, fallen keinerlei Steuerbelastungen an.Die Hongkong Limited
Die in Hongkong gängigste Gesellschaftsform ist die „Private Limited Company“. Rein von der rechtlichen Seite her gesehen gibt es in Hongkong eigentlich den Begriff Offshore Firma gar nicht, denn alle in Hongkong gegründeten Firmen oder Gesellschaften unterliegen dem gleichen Gesellschaftsrecht. Der einzige Unterschied resultiert aus der Einkommensquelle. Wenn die Einnahmen einer Firma außerhalb von Hongkong generiert werden dann sind diese steuerfrei. Für das Einkommen aus Geschäften die innerhalb Hongkongs getätigt werden, wird eine Körperschaftssteuer in Höhe von 16% erhoben.Das Gesellschaftsrecht in Hongkong
In Hongkong gilt, in Verbindung mit einigen lokalen Ergänzungen, das „English Common Law“, was heißt, dass die Hongkong-Gesellschaft in ihren grundsätzlichen Funktionen und Strukturen mit einer englischen Gesellschaft zu vergleichen ist.Das Stammkapital einer Hongkong Limited
Bezüglich des Stammkapitals einer Hongkong-Firma gibt es keinerlei Minimalanforderungen, was heißt das selbst schon ein Stammkapital von nur einem Hongkong Dollar möglich ist. Allerdings ist es ratsam eine Hongkong Limited mit mindestens 10.000 Hongkong Dollar zu gründen, da dies keine weitere finanzielle Belastung für den Firmengründer mit sich bringt, das dieser Betrag quasi nur auf dem Papier steht und das Stammkapital nicht eingezahlt werden muss.Inhaberaktien einer Hongkong-Gesellschaft
Nach dem in Hongkong gültigen Gesellschaftsrecht sind dort bei der Gründung einer Hongkong Limited keine anonymen Inhaberaktien (Bearer Shares) erlaubt. In der gesellschafterliste welche dem Handelsregister vorliegt werden alle Gesellschafter der Hongkong Limited aufgeführt. Die Anonymität kann allerdings durch die Einschaltung eines Treuhänders gewahrt werden, der dann anstelle des eigentlichen Gesellschafters im Handelsregister auftaucht. Somit bleibt der Treugeber absolut anonym.Treuhänder einer Hongkong-Firma
Bei der Gründung einer Hongkong-Limited sind Treuhandkonstruktionen ausdrücklich erlaubt und es besteht gemäß dem Gesellschaftsrecht in Hongkong keine Offenlegungspflicht des wirtschaftlichen Begünstigten.
Die Buchhaltung und die Bilanzierung einer Hongkong-Gesellschaft
So lange die Hongkong Limited als Offshore-Firma geführt wird, was heißt dass keine Geschäfte in und mit Hongkong ansässigen Firmen und Personen gemacht werden, entfällt jegliche Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht. Es muss dann lediglich am Jahresende bei der lokalen Finanzbehörde eine Null-Erklärung abgegeben werden. Theoretisch besteht auch keine Aufbewahrungspflicht von Belegen. Im Gesetzestext des Steuerrechts einer Hongkong-Limited heißt es zwar, dass auf Anfrage nachgewiesen werden muss, dass es keine lokalen Einnahmen gegeben hat, allerdings gibt es in der Praxis solche Anfragen nicht.Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Hongkong unterhält kein DBA mit Deutschland und es ist auch nicht zu erwarten, dass in den nächsten Jahren ein solche vereinbart würde.