Urteil: Bayern dürfen per Volksbegehren über Studiengebühren entscheiden

Überraschende Wendung im Streit um die Studiengebühren im Freistaat Bayern: Der Verfassungsgerichtshof hat heute ein geplantes Volksbegehren über die Abschaffung der Studiengebühren zugelassen. Nun liegt es an den Bürgern des Freistaates.

Bayern ist neben Niedersachsen das einzige deutsche Bundesland, in denen die Universitäten noch Studiengebühren für das Erststudium verlangen. Doch das könnte sich nun schneller als erwartet ändern. Der Verfassungsgerichtshof in München hat überraschenderweise ein Volksbegehren über die Studiengebühren zugelassen. Dabei teilte das Gericht die Ansicht der Freien Wähler, die das Volksbegehren auf den Weg bringen und damit die Studiengebühren in Bayern abschaffen wollten. Das Bayerische Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, da es das Begehren für verfassungswidrig hielt. Doch mit diesem Urteil hatten die Beteiligten wohl nicht gerechnet.

Entscheidend sind nun die kommenden zwei Wochen. Sollten es die Freien Wähler schaffen, in diesem Zeitraum, zusätzlich zu den bereits gesammelten 25.000 Unterschriften zum Start des bayernweiten Volksbegehrens, die Unterschriften von weiteren 10.000 Bürgern zu erhalten, entscheidet der bayerische Landtag innerhalb von drei Monaten. Entweder das Volksbegehren wird sofort umgesetzt oder es wird abgewiesen. Sollte Letzteres der Fall sein, muss innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid erfolgen, bei dem alle Bürger Bayerns über die Zukunft der Studiengebühren abstimmen müssten. Das Ergebnis des Entscheids ist bindend.

Ihre Meinung? Sollten die Studiengebühren in Bayern abgeschafft werden?

Bürgerreporter:in:

Franziska Müller aus Hamburg

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