Was beabsichtigt die Münchner Justiz wirklich?

Titel Internetpräsenz des Bayerischen Staatsministerium der Justiz | Foto: © Bild: www.jjustiz.bayern.de CC
3Bilder
  • Titel Internetpräsenz des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
  • Foto: © Bild: www.jjustiz.bayern.de CC
  • hochgeladen von Erich Neumann

Wenn nahezu ausnahmslos AktivistInnnen, Intellektuelle und KünstlerInnen von einer Serie an Strafbefehlen betroffen sind, zu der bei den Medien als 4. Gewalt im Staat bis hin zum ARD-Magazin monitor Einigkeit herrscht, dass sie – vorsichtig gesprochen – fragwürdig ist, dann erfordern gerade Zeiten wie die gegenwärtigen, höchste Wachsamkeit.

Die offizielle Stellungnahme der Pressestellen von Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft München I lauteten übereinstimmend, dass keine Verfahrensserie eingeordnet werden könne, die Vorsitzende Richterin am Landgericht München und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hingegen wussten sehr wohl darum. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

Vorausgeschickt: allgemeinen Kenntnisstand ist, dass die YPG in Syrien an der Seite von US-Kräften den so genannten IS, also den Islamischen Staat bekämpfte und vom Westen dafür ebenso gefeiert, als sogar ausgerüstet wurde.
Dass es – wie bei Kriegshandlungen geradezu unvermeidbar – auch zu negativen Handlungen gekommen ist, spielt – speziell verfahrensgegenständlich – keine Rolle.
Handlungsanlass für die Staatsgewalt ist alleine die Tatsache, dass die verbotene AKP dieses Symbol für sich vereinnahmt hat, was in der Schlussfolgerung der Justiz dazu führt, dass das Teilen eines Fremdbeitrages auf Facebook zur Einstufung als quasi Terrorsympathisant und daraus resultierender Bestrafung führt, ohne das de spezifischen Kriterien auch nur die geringste Berücksichtigung erfahren.
Was also, wenn die Löwen morgen die Symbolik des FC Bayern okkupieren, oder der IS das des Roten Kreuzes?

Gegen einen Strafbefehl über € 2.250.- wegen Nutzung eines Symbols der kurdischen Miliz YPG beim Teilen eines nicht von ihr verfassten Facebook-Posting hatte sich Edith Grube (56), gewandt.
Dies im ersten Schritt durch einen Schriftsatz ihres Arbeitgebers, dieser – ebenso wie sie selbst – rechtsunkundig.
Er bezog sich auf die Höhe der Tagessätze, enthielt jedoch sonst keine spezifische Beschränkung.
Unmittelbar nach dessen Versand suchte Grube anwaltschaftliche Beratung und Verteidiger Mathes Breuer, Kanzlei Wächtler und Kollegen, sorgte für termingerechte Ergänzung.

Jetzt aber zeigt sich die Justiz von einer hässlichen Seite, welche Nichts und Niemandem nützt, wie auch von keinem Vernünftigen gewünscht wird: die offenkundigen Schwächen der Rechtsmittelbelehrung werden zum Nachteil der Bürger und es fehlt jede Zivilcourage hier für eine Korrektur zu sorgen. Die hinreichend bekannte Krähe, welche der andern kein Auge aushackt, findet einmal mehr Bestätigung.
Dies stößt umso negativer auf, als die Vorsitzende Richterin gleich zu Beginn auf eine Einstellung gegen Geldauflage abzielte, da Einiges zumindest unglücklich gelaufen sei.
Dem widersetzte sich Staatsanwalt Florian Lindemann, ohne auch nur einen Hauch menschlicher Regung zu zeigen, sich stattdessen in purstem Narzissmus ergehend.
Ganz besonders pikant: zu Verhandlungsbeginn wurden zwei neue Schöffen vereidigt und dies auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie die Verfassung des Freistaats Bayern. Zwei Grundlagen unserer Altvorderen welche sehr wohl die Menschenrechte und -würde kennen!

Erschreckend vor allen Dingen auch die massive faktische Inkompetenz, welche den Entscheidungsfindungen zu Grunde liegt.

Gab schon die Verhandlung 840 Cs 111 Js 120835/18 am 17. Oktober 2018, vor dem Amtsgericht München beredtes Beispiel dazu, indem 4 Justiz-Sicherheitskräfte vor und auch während der Verhandlung im Saal absolut exemplarisch die völlige Fehleinschätzung der Situation aufzeigten, traten als weitere Defizite zu Tage, dass den Medien ein halber Schritt in Richtung Klägerbank zur besseren Fotoperspektive bzgl. der Zuschauer verwehrt und Fotos bzgl. Gericht – entgegen sonstigen Gepflogenheiten – auch vor Verhandlungsbeginn gänzlich untersagt wurden, sowie die Notizen in ein Handy die beobachtende Beistellung eines Justizbeamten auslösten, während der daneben sitzende Medienvertreter mit aufgeklapptem Laptop ebenso unbemerkt, als ungehindert dessen Kamerafunktion hätte einsetzen können.

Größtes Übel jedoch: die augenscheinlich undurchdachte Anschuldigung. Hierzu wurde im Plädoyer der Staatsanwaltschaft mehrmals von der Kenntnis seitens der weltweiten Facebook-Gemeinschaft schwadroniert, während hinreichend bekannt ist, dass über den dortigen Algorithmus nur ein Bruchteil des eigenen Freundesnetzwerkes erreicht wird.
Dennoch ging dies ohne jedes Hinterfragen in den Entscheidungshorizont der Einzelrichterin über, was die Einschätzung nährte, dass ohnehin mit einer vorgefertigten Entscheidung in das Verfahren gegangen worden war und diese letztlich auch beibehalten wurde.

In der jetzigen Berufungsverhandlung war dieser völlig lebens- und tatsachenfremde Horizont dann bereits der des Landgerichtes München.

Eine Straftat ist im Deutschen Rechtskreis aus drei Bestandteilen aufgebaut: dem Tatbestand, der Rechtswidrigkeit und der Schuld.
Zur Rechtswidrigkeit des vorgehaltenen Tatbestandes, über welchen selbst Monitor berichtete https://www.facebook.com/monitor.wdr/videos/gef%C3... gibt es – zumindest bislang (noch) – keine verbindliche Rechtsprechung.
Phantasie und pure Konstrukte der Staatsanwaltschaft sind einfach zu wenig, zumal deren Qualität erheblichste Mängel aufweisen.

In ihrer polizeilichen Einvernahme hatte sich Edith Grube unmissverständlich dazu geäußert, dass ihr eine Strafbewehrtheit ihres Handelns unbekannt war. Was sollte auch Anderes möglich sein, denn der Staat selbst konterkariert ja durch sein eigenes Handeln – wie bsw. Waffenlieferungen – die hier herangezogenen Verbotsentscheidung, welche weder wirklich zu allgemeiner Kenntnis gelangt, noch hier tatsächlich greift/greifen kann.
Dass es dann in der schriftlichen – unübersehbar auch von Eigeninteressen geprägten – Einlassung des Arbeitgebers heißt, die Ermittlungen erfolgen zu Recht und es wurden Vorkehrungen zum künftigen Vermeiden ergriffen, sind – ebenso wie eine Entschuldigung für Fehlverhalten – Merkmale absolut korrekten staatsbürgerlichen Verhaltens, keinesfalls jedoch Schuldfaktoren!
Hieraus einen Strick zu drehen und ins Gegenteil zu verkehren, nämlich Schuldeingeständnisse zu konstruieren, sowie jeglichen Ermessenspielraum auszublenden, wirft Fragen nach den tatsächlichen Motiven der Münchner Justiz auf.
Vor Allem auch – und diesen Vorwurf muss sich die Münchner Justiz machen lassen, wurde in keinster Weise in Erwägung gezogen, dass es sich mit Edith Grube um eine der engagiertesten AktivistiInnen der Landeshauptstadt überhaupt handelt und dies insbesonders gegen Antisemitismus und Antiziganismus, sodass der Tatvorwurf alleine schon vor diesem Hintergrund als höchst bizarr anzusehen ist.

Ein weit höheres Maß an Fingerspitzengefühl allerdings ist von der Justiz noch aus einem ganz anderen Aspekt zu verlangen. Und dies gerade in Zeiten, wie den jetzigen, in denen braun-rechter Ungeist immer mehr um sich greift und mit Jenen, welche dagegen auf- und einstehen, die absolut Falschen zu unliebsamen Personen für die Obrigkeit werden.
Abläufe, welche wir schon einmal hatten und die sich nie mehr wiederholen dürfen!
Denken wir daran, dass Roland Freisler und seine Kollegen am Volksgerichtshof, sich an die von einem Unrechtsstaat negativ beeinflussten, jedoch gültigen Gesetze hielten und entsprechend diesen Recht sprachen, welches nicht rechtens war und verheerende Folgen auslöste.
Im Keim daher ist zu ersticken, dass heute auch nur der Anschein erweckt werden könnte, dass die Justiz bereit sein könnte – auch wenn die Folgen natürlich in keinem Verhältnis stehen – bestehendes und grundsolides Gesetz auszuhöhlen, um anderen Interessen Raum zu geben.
Angesichts der Historie und besonderen Empfindlichkeit der Beklagten und ihres Umfeldes ein nicht ganz von ungefähr aufkeimender Verdacht.
Nicht von ungefähr stellte Rechtsanwalt Mathes Breuer in seinem Plädoyer darauf ab, dass das Vertrauen der BürgerInnen in die Gerichte möglich sein muss, diese deshalb hier eine Aufgabe haben, welche sich nicht auf verurteilen beschränken kann und darf!

Wenn es das Volk, respektive dessen Willen gar nicht gibt, welches mit dem in seinem Namen verkündeten Urteilsspruch konform geht, ist man nicht nur an das TV-Erfolgsformat vergangener Tage “Wie würden Sie entscheiden?“ erinnert, sondern mit leider sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor einem Gericht in Bayern.

Wehmutsvoll klingt der Amtsgerichts-Landler in den Ohren und kommt der legendäre Vorspann eines weiteren TV-Erfolgsformates ins Gedächtnis: “Es war eine liebe Zeit, die gute, alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch, denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen war’n typisch, die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch Vieles in Ordnung damals. Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.“. Eine Rückbesinnung darauf ist uns Allen zu wünschen, denn es wäre unser Aller Vorteil!

Zu eben diesem: dem Vorteil für die Allgemeinheit geht Edith Grube auch in Revision um – ggfs. auch erst beim Bundesverfassungsgericht – eine Modifikation der Rechtsbehelfsbelehrungen zu erreichen, sowie letztlich Raum für Entscheidungen, welche nicht nur im Namen des Volkes getroffen werden, sondern diesem auch entsprechen!

Angesichts der Tatsache, dass es in zu dem ihren vergleichbaren Fällen bereits Einstellungen gab, wie weitere solche noch anhängig sind, mehr als im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung nur zu wünschen!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
über DFJ Deutsche-Foto-Journalisten e. V. www.dfj-ev.de
Medienunternehmer im Gesundheits- und Justizbereich
Postfach 11 11, 67501 Worms
GSM +49 160 962 86 676
e-Mail e.neumann@cmp-medien.de
www.cmp-medien.de

© Bild: www.jjustiz.bayern.de CC – Justiz ist für die Menschen da
© Bild: www.swr.de CC – Edith Grube bei Monitor
© Bild: www.tv.de CC – Königlich Bayerisches Amtsgericht

Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.