Das unfehlbare Bundesverfassungsgericht

. . . .

Zum aktuellen Urteil des BVerfG,

dass die Besteuerung der Renten nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, ist folgendes zu beachten:

Die Kläger (einer davon: http://rentenbesteuerung-2005.de/ ) sind von vornherein nicht auf das eigentliche Problem eingegangen: . . . . Auf die Idee, die Argumentation des BVerfG grundsätzlich zu hinterfragen, an die eigentliche Substanz, nämlich die falschen Daten und Argumente des BVerfG will niemand ran.
Das BVerfG gibt zwar Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So verwendet das Gericht Rentenhöhen (Wer hatte 1996 eine Monatsrente von 3.848,64 DM?), die es angeblich aus einer Bundestagsdrucksache hat.
Dort steht allerdings, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Und so niedrige Pensionen, wie sie das BVerfG teilweise annimmt, gibt es auch nicht. Das widerspricht der Mindestversorgung nach § 63 des Beamtenversorgungsgesetzes. Dass das zu versteuernde Zusatzeinkommen viermal höher ist als in einer anderen gerichtseigenen Quelle, hat das BVerfG auch nicht wahrgenommen. In diesem Stil macht das Gericht einfach weiter.
Der Artikel von Gert Flegelskamp dazu:
Das hat Gert Flegelskamp in seinem Artikel sehr gut herausgearbeitet

Kann man nicht vom Bundesverfassungsgericht verlangen, dass es richtig aus seinen eigenen Quellen abschreibt?
Gilt das einwandfreie Zitieren zwar für Promovierende, aber nicht für Bundesverfassungsrichter?

Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Abgeordnetenbezügen/steuerlicher Alimentation/Ruhestandsgelder. Über Rentenfragen sprechen bei uns öffentlich in der Regel ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, daran etwas zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.
Einschneidende Reformen immer nur bei gesetzl. Versicherten – bei Beamten „ steht uns doch zu „. Wenn es um Veränderungen geht, wird auf das uralte bestehende Beamtenrecht verwiesen, dagegen werden alle Annehmlichkeiten der Neuzeit eingefordert und weitgehend durchgesetzt. Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 !! Willkommen im 21. Jahrhundert!

Auf die Idee, die Argumentation des BVerfG zu hinterfragen, kommt wohl keiner.

. . . . Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch "Macht Geld Politik" im STERN vom 13.11.14:
. . . "Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte "Reform der Reform". Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
"Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: "Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (...)
Ab Januar 2005 tritt das neue !!! Alterseinkünftegesetz (Besteuerung der Renten) !!! in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (...) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen." Der AWD-Chef frohlockte: "Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud."

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Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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