Trinkwasser in Mittelhessen verunreinigt

(MR 1.7.2016) Das Trinkwasser ist derzeit in Teilen Mittelhessens, die vom Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) beliefert werden, bakteriell verunreinigt. Während die Stadtwerke Marburg bereits auf der Startseite ihrer Homepage Art, Umfang und örtliche Ausdehnung benennen – bis auf Michelbach das gesamte Stadtgebiet – und auch Tipps zum Umgang mit dem verunreinigten Trinkwasser veröffentlichen, müssen auf der Homepage des Zweckverbandes die Hinweise erst gesucht werden. (Die betroffenen Orte in den Landkreisen Gießen, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill entnehmen Sie bitte dieser Liste)

Hier die Hinweise von der Homepage der Stadtwerke Marburg:

Das Trinkwasser ist im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Marburg und in anderen Wasserversorgungsgebieten des Zweckverbandes Mittelhessischer Wasserwerke (ZMW) bakteriell verunreinigt, so dass die gesundheitlich unbedenkliche Qualität derzeit nicht gewährleistet ist. Diese Empfehlung gilt nicht für den Stadtteil Michelbach.

Beachten Sie deshalb bitte die folgenden Empfehlungen:

Leitungswasser nur im abgekochten Zustand trinken!

Das Leitungswasser sollte für folgende Zwecke sprudelnd aufgekocht werden:
- Zubereitung von Nahrung bzw. Essen und von Getränken, sofern die Speisen bzw. Getränke nicht ohnehin gekocht werden
- Zubereitung und Waschen von Rohkost (Salat, Obst, Gemüse)
- Zähneputzen

Falls Sie auf handelsübliches, abgepacktes Wasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass kohlensäurehaltiges Wasser für die Säuglingsernährung nicht geeignet ist.

Körperpflege / Wäsche

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) und auch für das Waschen der Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Der Kontakt mit offenen Wunden sollte vermieden werden.

Maßnahmen der Wasserversorger

Durch die Wasserversorger wurden in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern bereits Desinfektionsmaßnahmen mit Chlor eingeleitet. Bis die erforderliche Desinfektionsmittelkonzentration in allen betroffenen Gebieten erreicht ist, sollte die Abkochempfehlung eingehalten werden.

Der Genuss des gechlorten Wassers ist unbedenklich. Für die Zubereitung von Säuglings-nahrung ist das Wasser während der Chlorungsmaßnahme jedoch nicht geeignet!

Sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann, werden Sie über Rundfunk und Presse informiert.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Kundenzentrum unter der Telefonnummer 06421 205 505

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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