Neue Steuer-ID: Personenkennzeichnung ist doch eigentlich verboten - oder doch nicht ???

Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139 b der Abgabenordnung (AO)

16.08.2008

Etwas verwundert nehme ich täglich zur Kenntnis, wie wenig doch die Medien über den Sinn und Zweck der neuen Steuer-ID und die damit verbundenen Gefahren für den gläsernen Bürger berichten. Warum eigentlich? Ist doch die Einführung der neuen Steuer-ID eine noch viel grössere Gefahr für den Bürger als der "erste Versuch einer Volkszählung" - erinnern Sie sich noch?

Viele Gespräche mit Freunden und Bekannten spiegelten das Bild der Unkenntsnis und sogar der Dessinteresse wider.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit der Aussendung der neuen, bundesweit einheitlichen Steueridentifikationsnummer begonnen. Bis Ende des Jahres soll jeder der rund 82 Millionen Bundesbürger, vom Säugling bis zum Greis, mit der Steuer-ID versorgt sein.

Erste Pannen bei der Vergabe der neuen Steuer-ID (Verwechslung von Personendaten etc.) wurden bereits durch die Medien bekannt gemacht.

Die aus elf Ziffern bestehenden Nummer ist ein Lebenlang gültig, sogar bis 20 Jahre nach dem Tod.

Mit dieser Steuer-ID weicht der Staat den Datenschutz aller Bürger erneut auf. Bislang galt für eine staatliche Erhebung von Daten "das Gebot einer Zweckbindung." Dies bedeutet, dass jede Behörde die für ihre Aufgaben benötigten Daten selbst in einer Datei aufbaut und diese Datei nicht mit anderen Dateien anderer Behörden vermischt werden darf.

Die neue eineindeutige Steuer-ID ermöglicht nun die Zusammenführung von Datenbeständen.

Entgegen den Beteuerungen der Bundesregierung ist die Verwendung der Kennung (Steuer-ID) prinzipiell nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften für beliebige Zwecke erlaubt und nicht auf Aufgaben der Finanzbehörden beschränkt. Sogar eine Übermittlung an Stellen im Ausland ist im Gesetz vorgesehen.

Nach Auffassung von Rechtsexperten hat das Bundesverfassungsgericht (nach einem entsprechendem Musterprozess) zu prüfen, ob die Generierung und anschließende Nutzung der neuen Steuer-ID mit dem bereits bestehenden Verbot von Personenkennzeichen kollidiert.

Interessierte Leser finden weitere ausführliche Information im Internet. Besonders lesenswert ist ein Bericht vom 17.04.2008 mit dem Titel "SteuerID nur für Steuerzwecke?"
( http://www.humanistische-union.de/themen/datenschu... ). Dort sind die entsprechenden wichtigen Passagen der Gesetze/Verordnungen genannt und zitiert.

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Nachtrag vom 26.08.2008

Bürgerrechtler wollen Musterklage gegen neue bundeseinheitliche Steuer-ID durchfechten

Die Humanistische Union (HU) hat eine eigene Musterklage (Az. 2 K 2822/08) gegen die neue, einheitliche Steueridentifikationsnummer beim Finanzgericht Köln eingereicht.

Den kompletten Artikel finden Sie unter:

http://www.heise.de/newsticker/Buergerrechtler-wol...

Bürgerreporter:in:

Klaus Dieter Hotzenplotz aus Marburg

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