KJC: Sanktionen aussetzen – Menschenwürde achten

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Kreistagssitzung
Freitag, 02.10.2015, 9.00 Uhr
Kreisverwaltungsgebäude
Sitzungssaal (Raumnummer: 005)
35043 Marburg-Cappel
Im Lichtenholz 60

Bevor der Kreistag morgen in die Tagesordnung einsteigt, findet eine Feierstunde zum 25. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung statt. Die Kreistagssitzung wird gegen 11 Uhr mit der Tagesordnung fortgesetzt.

Wesentliche Themen der Tagesordnung sind weitere Beschlussfassungen auf dem Weg der Umwandlung von E.ON-Mitte zur EAM, mehrere Vorlagen zum Thema "Flüchtlinge und Migration im Landkreis", ein Umsetzungsschritt des Projektes „Misch mit! Miteinander Vielfalt (er)leben“ und ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema "Sanktionen durch das KJC aussetzen".

Tagesordnung und alle Vorlagen hier einsehen

KJC: Sanktionen aussetzen – Menschenwürde achten

In der morgigen Sitzung des Kreistages wird unter dem TOP 9 der Antrag der Fraktion DIE LINKE »Ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage „Sind Sanktionen im SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar?“ und die Handlungsoptionen des KreisJobCenters (KJC)« aufgerufen . In dem Antrag fordert DIE LINKE im Kreistag, Sanktionen gegen Erwerbslose durch das Kreisjobcenter mindestens so lange auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine anstehende Grundsatzentscheidung gefällt hat.

Bernd Hannemann (MdK DIE LINKE), Sprecher für Arbeit und Soziales der Fraktion, erklärt dazu: „Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach verkündet, dass das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip den Staat zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verpflichtet. Ob die Höhe der derzeitigen Regelleistungen dieses menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet, ist heftig umstritten.

Unumstritten ist aber, dass eine Kürzung der Leistungen um 10, 20, 30 oder gar 100 Prozent ein menschenwürdiges Dasein nicht gewährleistet. Und genau diese Kürzungen um 10, 20, 30 oder gar 100 Prozent werden vom KJC durchgeführt, um tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Erwerbslosen zu bestrafen. Das KJC ist nach Aussagen des Ersten Kreisbeigeordneten Marian Zachow hessenweit „Spitze“. Tatsächlich führt das KJC die hessische „Hitliste“ in Bezug auf die Höhe der Kürzungen an. Durchschnittlich 28,7 Prozent der Regelleistungen werden vom KJC gekürzt. Hessenweit sind es lediglich 19 Prozent, wie einer Aufstellung der „Fuldaer Zeitung“ zu entnehmen ist.

Die Kreistagsabgeordneten haben morgen die Wahl, ob sie einer Aussetzung der Sanktionen bis zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zustimmen und damit die Menschenwürde der Betroffenen achten. Oder ob sie sich hinter der formaljuristischen Floskel von „geltenden Gesetzen“ verstecken wollen, um das Prinzip „Tausche Gehorsam gegen Existenz“ – wie der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic formulierte – gegen die Erwerbslosen weiter brachial durchzusetzen.“

Bündnis für ein Sanktionsmoratorium

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium hat einen Aufruf verfasst, der eine Ende der Sanktionspraxis in den Jobcentern fordert. In dem Aufruf wird penibel dargestellt, weshalb eine Kürzung der Leistungen beim Bezug von Hartz IV in Höhe von 10, 20, 30 oder gar 100 Prozent der Regelleistungen ein Verstoß gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes darstellt. Den Aufruf können Sie hier unterstützen. Eine Liste der Erstunterzeichner_innen ist hier zu finden.

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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