Hartz IV: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

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Verfassungsbeschwerde einreichen!

Die sogenannte »Rechtsvereinfachung« bei Hartz IV“ ist seit 1. August 2016 in Kraft. Der Titel verspricht Vereinfachung. In Wahrheit werden die Rechte Erwerbsloser weiter beschnitten, die Unsicherheit bei den Betroffenen erhöht und zudem erhebliche Mehrbelastungen für die Beschäftigten der Jobcenter eingeführt. Ein wahres Glanzstück der sozialdemokratischen Arbeitsministerin Andrea Nahles.

Dieses Gesetz darf keinen Bestand haben.

Auf politischem Weg wird es schwierig, das Gesetz auszuhebeln, da die Sozialdemokraten offensichtlich mehrheitlich kein Problem damit haben, die Bezieher_innen von Grundsicherungsleistungen weiterhin zu drangsalieren. Die Grünen lehnten das Gesetz im Bundestag zwar ab, stimmten im Bundesrat jedoch zu. Einzig DIE LINKE verweigerte auf allen Ebenen konsequent die Zustimmung.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Inge Hannemann, bundesweit bekannt als „Hartz-IV-Rebellin“ und für DIE LINKE Mitglied der Bürgerschaft Hamburg, propagiert, dass die Betroffenen sich mit einer Verfassungsklage direkt an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wenden. Wie das funktionieren soll, stelle ich hier vor.

Grundsätzlich kann sich jede Bürger_in mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe wenden: „Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten verletzt glaubt“ (Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht).

Bei Beschwerden gegen ein Gesetz gibt es die sog. „Rechtssatzverfassungsbeschwerde“. Bombastisches Wort. Heißt aber nichts anderes als: Fühlt sich jemand durch ein Gesetz gegenwärtig oder unmittelbar in seinen Rechten verletzt, kann er innerhalb eines Jahres Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen.

Grundsätzlich muss die Beschwerde schriftlich begründet eingereicht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu auf seiner Seite ein Merkblatt
ins Internet gestellt.

Ausführliche Materialen zum Verlauf der 9. Gesetzesänderung in Hartz IV, wie Anhörungen, Stellungnahmen von Verbänden, Anträge usw. usf. finden sich beim Erwerbslosenverein Tacheles, der seit Jahr und Tag gegen die Hartz-IV-Gesetzgebung kämpft und Betroffene unterstützt und berät.

Musterklage verwenden

Die Vorarbeiten wurden den Betroffenen abgenommen. Es existiert eine juristisch geprüfte Musterklage, die von Betroffenen in Karlsruhe eingereicht werden kann. Die Vorlage für die Verfassungsbeschwerde gegen die "Rechtsverschärfung" wurde von der Journalistin Susan Bonath erstellt und enthält die relevanten Fakten und Argumente. Ausfüllen, unterschreiben, absenden. Einfacher geht es nicht.

Mit der Aktion soll das öffentliche Interesse auf die unsoziale Hartz-IV-Gesetzgebung gelenkt werden. Betroffene sollen ermuntert werden, ihren Unmut öffentklich mit einer Verfassungsbeschwerde zu äußern. Die Verschärfuungen der Hartz-IV-Gesetzgebung rechtfertigt den Einsatz dieses Instrumentes allemal.

Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Betroffene in dieser Form in Karlsruhe „melden“. Denn: Gerne argumentiert das Bundesverfassungsgericht bei der Ablehnung einer Verfassungs- oder Rechtssatzverfassungsbeschwerde damit, dass ein mangelndes Interesse der Öffentlichkeit besteht. Diese Ausrede soll entkräftet werden!

Die Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei.

Wer sich nicht taraut, wer weitere Fragen hat oder Hilfe benötigt: Kontaktaufnahme über info[at]widerborstig.de. Der Kreisverband DIE LINKE Marburg-Biedenkopf wird sich nach der Sommerpause ebenfalls mit dieser Kampagne beschäftigen und eigene Hilfsangebote vorstellen.

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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