Ein G'schmäckle bleibt im Fall Edathy

Auch im Fall Edathy haben wir wieder gelernt, dass die moderne Form das Ablasshandels, Verfahrenseinstellung gegen ein paar Euro, gängige juristische Praxis ist und jährlich zigtausendfach in Deutschland angewendet wird. Wohlgemerkt unter Berücksichtigung der Schwere der Schuld im jeweiligen Fall.

Der dumme Bürger weiß nun auch, dass offensichtliche Kavaliersdelikte wie Kinderpornografie durchaus Aussicht auf wohlwollende Behandlung haben, zumal wenn die Opfer noch leben und sich die Täter nur irgendwie geständig zeigen. Auch haben wir gelernt, dass zwischen Schuld und Vorstrafe ein kleiner, aber feiner Unterschied besteht.

Im Übrigen sei es normal, dass immer wenn Schweinereien bei Prominenten ans Tageslicht kommen, bei den Bürgern die Emotionen hochkochen. Aber man solle auch bedenken, dass durch den damit einhergehenden Medienhype die Herrschaften vorverurteilt, Existenzen vernichtet, Familien und soziale Bindungen zerstört werden. Das Leid der unschuldigen Opfer: Nebensache.

Auch wenn juristisch gesehen kein Grund zur Aufregung bestehen mag, zum schmutzigen Metier des Herrn Edathy hat sich jetzt noch ein schmutziger Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesellt. Denn viel schwerwiegender scheint die Frage nach der undichten Stelle in der Regierungskoalition, nach der doofen Plaudertasche zu sein, die Steine und bereits Köpfe ins Rollen brachte. Ein Schelm, wer sich dazu so seine Gedanken macht und sich fragt: Wer schützt da wen?

Sicher, es gibt weitaus Schlimmeres als das Anschauen von nackten Kindern auf bunten Bildchen. Doch es bleibt ein G'schmäckle… Wann nimmt Justitia endlich die Augenbinde ab und blickt der Realität ins Auge?

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Töpfer aus Marburg

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