Causa Corona: Nürnberger Kodex - schon vergessen?

Der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal. Und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Kodex. Dieser ist eine zentrale ethische Richtlinie für die Arbeit von Ärzten. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis).

Die Nürnberger Regionalgruppe von "Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung" (IPPNW) nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses "Medizin und Gewissen" 1996 mit einer Gedenkveranstaltung an die grundliegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und ihn auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen.

Der Nürnberger Kodex 1997 wurde in einer offenen Diskussion, moderiert von der IPPNW-Regionalgruppe Nürnberg, erarbeitet. Mitgewirkt haben u.a. Theresia Adelfinger, Axel Brandt, Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner, Dr. Alfred Estelmann, Prof. Dr. Hans Grewel, PD Dr. Bernd Höffken, Stephan Kolb, Prof. Dr. Hans Mausbach, Dr. Eva Schindele, Dr. Horst Seithe, Dr. Helmut Sörgel, Prof. Dr. Johann Christoph Student, Dr. Michael Wunder

  • "Es müssen Entscheidungen getroffen werden zwischen dem unablässigen Vorantreiben des medizinischen Fortschritts auf der einen Seite und dem Schutz der Unantastbarkeit des Individuums auf der anderen. Letzterer wird allerdings nur dann das ihm zustehende Recht erhalten, wenn Ärzte lernen, Patienten und Versuchspersonen als mit eigenem Verstand begabte Wesen anzuerkennen, die imstande sind, selbst zu entscheiden, wie sie ihre 'Krankengeschichte' leben wollen. Ihre Entscheidungen können von der Bereitschaft zum altruistischen Selbstopfer geleitet sein, und sie können es auch nicht sein, aber ihre Entscheidung muß Vorrang haben gegenüber dem wissenschaftlichen Fortschritt."

Jay Katz auf dem IPPNW-Kongreß "Medizin und Gewissen"

Die "informierte Zustimmung" als eine Grundlage des Gesundheitswesens


Im Absatz zwei der Erklärung von 1997 heißt es eindeutig und unmissverständlich:

»Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung ("informed consent") ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen, aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen. Nur im Falle von Notfallbehandlungen kann diese Zustimmung nachträglich eingeholt werden.

Alle medizinischen Versuche, die einen Nutzen für andere als die Versuchspersonen haben sollen, bedürfen der freiwilligen und informierten Einwilligung in besonderem Maße. Anerkannte Heilbehandlungen, sowie Heilversuche, die einen Nutzen für die betreffende Person haben sollen, können bei nicht-einwilligungsfähigen Menschen durchgeführt werden, wenn ersatzweise die informierte Einwilligung des gesetzmäßigen Vertreters nach dessen bestmöglicher Aufklärung vorliegt. Sie dürfen aber nicht durchgeführt werden, wenn der Betroffene sich in Ausübung seines natürlichen Willens widersetzt.

An nicht einwilligungsfähigen Menschen dürfen medizinische Versuche ohne Nutzen für die Betroffenen nicht durchgeführt werden. Sie sind an die persönliche, nicht ersetzbare Einwilligung gebunden. Einzige Ausnahme sind noch nicht einwilligungsfähige Kinder, die Wesen und Bedeutung des Versuches noch nicht zu beurteilen vermögen. Für sie können die gesetzlichen Vertreter die Einwilligung zu einem Medizinversuch geben. Medizinversuche an Menschen in Gefängnissen oder psychiatrischen Einrichtungen sind unzulässig, auch wenn die Betroffenen einwilligungsfähig sind.«

Eintrag ins Stammbuch für Merkel, Söder, Kretschmann & Co:

  • Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung ("informed consent") ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen

  • Ein Arzt wird die Autonomie und die Würde seiner Patientin oder seines Patienten stets respektieren.

  • Ein Arzt wird sein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden

Wer dies vergisst,
vergisst die Lehren aus der Deutschen Geschichte.

Nürnberger Kodex 1947: Hier nachlesen
Nürnberger Kodex IPPN 1997: Hier nachlesen Genfer Gelöbnis: Hier nachlesen
Arzte für Covid-Ethik - Brief an EMA: Hier nachlesen
Zusammenfassung von Peter F. Meyer: Hier nachlesen

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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