Ärztliche Schweigepflicht ab dem 01.10.2008 faktisch aufgehoben...

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04.10.2008

Morgeninformationen

Ärztliche Schweigepflicht ab dem 01.10.2008 faktisch aufgehoben...

Ab dem 01.10.2008 trat die beschlossene Änderung in den Bundesmantelverträgen in Kraft. Ärzte geben seitdem Analysematerial nicht mehr anonym an die entsprechenden Labore und Laborgemeinschafen. Vielmehr müssen neuerdings zu Abrechnungszwecken alle persönlichen Daten des Patienten zusammen mit dem Analysematerial eingereicht werden. Dies bedeutet, da das untersuchende Labor die ermittelden Ergebnisse über Jahre hinweg in Datenbanken aufbewahrt, einen für Dritten sichtbaren gläsernen Patienten. Hinzu kommt, das die Untersuchungsergebnisse inklusiv den persönlichen Daten des Patienten der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zwecks Abrechnung übermittelt werden. Dort wird dann wieder alles in Datenbanken über Jahre hinweg aufbewahrt. Das Prinzip "Nur der Arzt, meine Krankenkasse und ich wissen über meine Krankheiten bescheid" gilt seit dem 01.10.2008 nicht mehr...

Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema können Sie lesen unter:
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=3387...

Bildquelle: jules / www.pixelio.de
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Bürgerreporter:in:

Klaus Dieter Hotzenplotz aus Marburg

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