Krematorien handeln mit Edelmetallen

Immer mehr Menschen ziehen eine Feuerbestattung einem Erdbegräbnis vor. Doch nur wenige denken daran, dass nach der Verbrennung der Verstorbenen oft mehr als nur Asche übrig bleibt, wie Metallreste medizinischer Ersatzteile, Prothesen oder Zahngold.

Weil Angehörige in ihrer Trauer nur selten ihre Rechte geltend machen, hat sich daraus für viele Krematorien eine lukrative Einnahmequelle entwickelt. Sie verkaufen die Metallreste an Verwerter, ohne die Einwilligung der Angehörigen einzuholen. Was kommunale und private Krematorien mit dem Geld machen, bleibt ihnen überlassen.

Eine klare Gesetzeslage gibt es nicht. Zwar gibt es gerichtliche Entscheidungen dahingehend, dass grundsätzlich alles beizusetzen ist, was nach der Einäscherung eines Verstorbenen übrig bleibt. Die Rechtsprechung hat allerdings den Hinterbliebenen ein vorrangiges Aneignungsrecht an den Metallen eingeräumt.

Auch um etwaigen Schadensersatzforderungen vorzubeugen ist, eine eindeutige und verbindliche Regelung notwendig. Diese könnte darin bestehen, dass grundsätzlich der Bestatter mit den Angehörigen abklärt, was mit den Erlösen geschehen soll. Verzichten die Hinterbliebenen auf einen Selbstbehalt, könnten die Einnahmen den kommunalen Haushalten, der Friedhofspflege oder karitativen Zwecken zugute kommen.

Angehörige sollten keine Scheu haben, auch ungefragt das Thema mit dem Bestatter zu besprechen.

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Töpfer aus Marburg

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