Auftaktveranstaltung Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung in Marburg

Terminankündigung
Samstag, 29. April 2017
10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Erwin-Piscator-Haus Marburg

Demokratie lebt von Bürgerbeteiligung. In Marburg haben „Runde Tische“ oft lediglich eine Alibifunktion. Eine wirkliche Bürgerbeteiligung findet nicht statt. Ergebnisse werden oft nicht umgesetzt. Daher gab es folgerichtig mehrere Anläufe aus der Bürgerschaft, aber auch durch Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) die Bürgerbeteiligung in Marburg zu verbessern.

So forderte zum Beispiel die Marburger Linke mehr Bürgerbefragungen, Stadtteilkonferenzen und Bürgerversammlungen durchzuführen. Für Beteiligungsformen wie Bürgergutachten oder Bürgerpanel sollte mit der Universität kooperiert werden. Auch eine Bürgerbeteiligungssatzung, eine Bürgerfragestunde, die Erweiterung der Befugnisse der Ortsbeiräte, eine Informationsfreiheitssatzung und eine Stärkung der Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda 21 wurden angeregt.

Die Stadtverordnetenversammlung fasste am 16. September 2016 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BfM und des Vertreters der Piraten, gegen die Stimmen der FDP/MBL-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktionen B90/Die Grünen und Marburger Linke folgenden Beschluss:
 
Die Universitätsstadt Marburg entwickelt ein Konzept zur Bürger/innenbeteiligung. Der Marburger Weg der Bürger/innenbeteiligung ist dabei als Gesamtkonzept zu erarbeiten, das direkte, persönliche Beteiligungsformen und mittelbare Formen genauso berücksichtigt wie als integralen Bestandteil digitale Elemente. Bürger/innenbeteiligung bietet die Chance zur Verbesserung aller Bereiche der Politik.
 
Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Herbst die entsprechenden organisatorischen und personellen Voraussetzungen und den Rahmen für den Start eines solchen Prozesses im Zuge des Nachtragshaushalts zu schaffen.
 
Für die Universitätsstadt Marburg gelten bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und für die Erarbeitung von Standards der Bürger/innenbeteiligung die folgenden Grundsätze:
 
Bürger/innenbeteiligung muss...

     

  • inklusiv sein: aufsuchend und repräsentativ, damit die Wünsche und Vorstellungen aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Bildung, Einkommen, Herkunft, Migrationshintergrund, Alter, Geschlecht oder sozialem Status angemessen vorkommen. Barrieren in Information, Kommunikation und Beteiligung sind abzubauen.
  • dauerhaft, regelmäßig, frühzeitig, verlässlich und zuverlässig sein.
  • modern sein: transparent, ansprechend öffentlich präsentiert, digital und auf Papier, interaktiv.
  • das Bestehende mit dem Neuen verbinden: mit bewährten Formen wie Beiräten oder Kommissionen arbeiten und sie ggf. fortentwickeln, neue Instrumente für die jeweils passende Aufgabenstellung vereinbaren, aber auch spontan und individuell möglich sein.
  • im repräsentativen Quatrolog entwickelt werden: Stadtverordnetenversammlung, Bürgerinnen und Bürger, Magistrat/Stadtverwaltung und Wissenschaft arbeiten auf Augenhöhe miteinander. Das setzt Offenheit und Vertrauen voraus.
  • sich dem Bürger/innenurteil stellen und Anregungen sowie repräsentative Meinungen regelmäßig auch zwischen Wahlen aufnehmen. Zusätzliche Ideen stärken so die kommunalen Entscheidungsträger, bieten ihnen bessere Abwägungsmöglichkeiten und den Bürger/innen die Möglichkeit, mitzugestalten und ihre Anregungen sowie ihr Wissen an die Stadt heranzutragen.
  • transparent sein: Entscheidungsprozesse, Vorhaben, Informationen und beispielsweise Kartenmaterial sowie Expert/innenwissen müssen verständlich zur Verfügung gestellt werden und auch online einsehbar sein.
  • von einer festen Koordination verlässlich begleitet werden.
  • Themen betreffen, die Gestaltungsspielräume zulassen.
  • Bürger/innenbeteiligung setzt eine professionelle Analyse des Bestandes (Bürger/innenbeteiligungsbericht) voraus.
     
    In Marburg hat Bürger/innenbeteiligung eine lange Tradition. Bei der Weiterentwicklung von Standards sind deshalb die Erfahrungen der bereits vorhandenen über 50 Marburger Bürger/innenbeteiligungsverfahren, die Modelle anderer Städte und neueste Forschungsergebnisse einzubeziehen.
     
    In Kooperation mit dem Fachgebiet/der Professur Demokratieforschung des Instituts für Politikwissenschaft der Philipps-Universität Marburg ist daher die umfangreiche bestehende Marburger Bürger/innenbeteiligung auszuwerten, um so eine vollständige und systematische Basis für einen nachhaltigen Bürger/innenbeteiligungsprozess zu schaffen. Die entsprechenden Daten wurden gemäß Stadtverordnetenbeschluss zur Auswertung qualitativ und quantitativ abgefragt.
     
    Welche Form der Bürger/innenbeteiligung an welcher Stelle und für welche Fragestellung für die Zukunft die richtige ist, um Barrieren abzubauen und eine größtmögliche, repräsentative Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen zu sichern, erarbeiten Stadtverordnetenversammlung, Bürgerinnen und Bürger, Magistrat/Stadtverwaltung und Wissenschaft im Quatrolog - das heißt im Austausch gemeinsam.
     
    Bürger/innenbeteiligung soll die politische Repräsentation und Verantwortung gewählter oder anderweitig eingesetzter Entscheidungsgremien nicht ersetzen, aber Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten bieten, an Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Dabei soll den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung an Entscheidungen nur insoweit zugemutet werden, wie eine angemessene Information und Aufklärung sichergestellt werden kann.
     
    Bürger/innenbeteiligung fängt mit Bürger/innenbeteiligung an. Sie erfordert dabei Zeit, Ressourcen sowie eine professionelle Koordination, Steuerung und Moderation des als Querschnittsaufgabe angelegten zweijährigen Prozesses, an dessen Ende eine auf Marburg zugeschnittene Systematik für Bürger/innenbeteiligungsstandards stehen soll.
     
    Die Steuerung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung, vertreten durch die Stadtverordnetenvorsteherin/den Stadtverordnetenvorsteher sowie den Ältestenrat.
     
    In der Verantwortung und Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung  liegt es, auf der Basis des Quatrologs über den Umfang und den Rahmen für die Bürger/innenbeteiligung zu entscheiden und die jeweils dementsprechende Finanzierung zur Realisierung sicherzustellen.

    Weiterführende Links:

    Hessischer Landtag
    Petitionsausschuss Landtag
    Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz
    Wahlen in Hessen
    Kommunale Demokratie
    Netzwerk Bürgerbeteiligung
    Informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung

  • Bürgerreporter:in:

    Hajo Zeller aus Marburg

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