UPDATE Corona: Maßnahmen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat einige Sonderregelungen bezüglich des Coronavirus verabschiedet. | Foto: Bild von Till Voigt auf Pixabay
  • Sachsen-Anhalt hat einige Sonderregelungen bezüglich des Coronavirus verabschiedet.
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Montag haben Bund und Länder sich in einige Punkten auf ein einheitliches Vorgehen gegen den Coronavirus geeinigt. Da dieses in den ein einzelnen Bundesländer unterschiedlich umgesetzt wird, sind hier die Maßnahmen Sachsen-Anhalts im Überblick.

In dem Bundesland sind bisher vor allem die beiden größten Städte Magdeburg und Halle (Saale) vom Coronavirus betroffen. Sachsen-Anhalt kommt seine ländliche Prägung beim Eindämmen des Virus sehr entgegen. Dennoch sind auch hier bis voraussichtlich nach Ostermontag am 13. April alle Schulen und Kitas geschlossen. Alle anderen Regelungen gelten bis zum 19. April. Allen voran wurden alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern untersagt. Für kleine Zusammentreffen gelten zudem strenge Auflagen wie das Erstellen einer Anwesenheitsliste. Die von der Bundesregierung empfohlenen eingeschränkten Öffnungszeiten von Gaststätten wird das Bundesland jedoch nicht umsetzen. Allerdings dürfen sich in diesen nicht mehr als 50 Gäste gleichzeitig aufhalten.

Öffentliches Leben

Auch Freizeit- und Kulturaktivitäten sind bis auf weiteres zu unterlassen. Deshalb bleiben Clubs, Kinos, Theater, Fitnessstudios, Zoos und ähnliches geschlossen. Diese Regelung betrifft tatsächlich auch Außenanlagen. So ist das Betreten von Spielplätzen und Sportanlagen untersagt. Für letzterer gilt allerdings eine Ausnahmeregelung für Athleten, die sich auf die diesjährigen Olympischen Spiele vorbereiten. Denn diese sollen trotz des Coronavirus planmäßig stattfinden. Außerdem hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts eine Regelung verabschiedet, die das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKWs bis Ende August aussetzt. Damit soll die Versorgung mit Lebensmittel und Hygieneartikeln gesichert werden. Denn Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Baumärkte und ähnliches bleiben geöffnet. Auch Dienstleister wie Friseure und Handwerker können unter bestimmten Maßnahmen gegen den Coronavirus weiter arbeiten.

Neuere Regelungen

Das Bundesland vermeldet mittlerweile über 700 Corona-Infektion, allerdings ist hier immer noch Halle (Saale) am stärksten betroffen. Seit letzter Woche gilt die bundesweite Ausgangsbeschränkung, die theoretisch am 5. April ausläuft. Aber alle scheinen sich einig zu sein, dass eine Verlängerung bis mindestens zum 19. April unumgänglich ist. Bis dahin bleiben die Schulen und Kitas auch sicher geschlossen. Gleiches gilt für Restaurants und Friseure. Trotz allem möchte das Bildungsministerium die Abiturienten Sachsen-Anhalts per Dekret zum sog. "Vorabitur" in die Schulen zitieren. Die eigentlichen Abschlussprüfungen am Gymnasium und der Realschule wurden hingegen schon verschoben. Ansonsten können von Corona-Betroffene Unternehmen, Selbstständige, etc. bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Hilfeleistungen beantragen.



Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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