Danach verletzte die Frau sich selbst schwer.
Am Montag 19.Juni 2017 entschied das Dortmunder Schwurgericht, das die Beschuldigte schuldunfähig ist. Sie sei psychisch schwer Krank und werde deshalb für unbestimmte Zeit in die geschlossenen Psychatrie eingewiesen.
Fachleute rechnen bei der Beschuldigten mit einer andauernden Behandlung, die mehrer Jahre in Anspruch nehmen wird.
Das Gericht musste deshalb eine Bestrafung wegen Mordes oder Todschlags ausschließen.
dpa/gb
Bei solchen Taten fällt es mir schwer, Verständnis für psychisch Kranke zu haben. Denn ein Laie kann nicht abschätzen, wie schwer diese Krankheit ist und was sich dahinter verbirgt.