Für Corona geübt: Mindest-Abstand 1,5 m = einsfuffzig einhalten, auch zwischen Partnern im Straßenverkehr. Langenhagen-1,5-m-Warnweste hilft ...

1,5 m Abstand mindestens innerorts, 2,0 m Abstand mindestens außerorts: Die StVO-Novelle 2020 schreibt's verbindlich vor. Bußgeld deutlich teurer - bis zum Achtfachen, also acht = 8(!) mal so viel!!! Warnweste hilft.
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Warnweste pro Abstand. 

StVO 2020: Neue Regeln und verdoppelte bis veracht(!)fachte Strafen.

Das müssen alle - noch mehr - beachten:

Es gelten durch die StVO 2020 (tritt "demnächst" in Kraft!) wesentliche neue Regeln im Straßenverkehr, u.a.:

o Radfahrer sollen besser geschützt werden, 
o für Autofahrer gibt es neue Regeln,
o für Radfahrer gibt es neue Regeln.

Um einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu entgehen, schwingen sich nun immer mehr Menschen auf ihre Räder anstatt mit Bus und Bahn zu fahren. Daher ist es wichtig, die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen und so die Schwächeren im Verkehr, also die Fußgänger und die Radfahrer zu schützen. 

Änderungen der StVO:


Deutlich höhere Strafen

Abstand min 1,5 / 2,0 m

Der Abstand, der zu Fahrradfahrern gehalten werden muss, ist nun in Maßen festgelegt und muss daher betragen:
- innerorts mindestens 1,5 Meter,
- außerorts mindestens 2,0 Meter.

Zudem soll ein neues Verkehrsschild die Radler schützen: An engen Straßen soll damit das Überholen von Zweiradfahrern verboten sein. Zu enges Vorbeifahren wird drastisch bestraft, Bußgelder siehe unten.

Lokales Überholverbot

Der ADFC Langenhagen zeigt an einer Karte für seine Heimatstadt, in welchen Straßen Langenhagens das Überholen von Radfahrenden verboten ist, weil sie zu schmal zum Überholen von Radfahrern sind (Bild anklicken):

Radfahrer dürfen ab sofort nebeneinander fahren 

Was bislang oft für Hupkonzerte und Diskussionen zwischen den Parteien geführt hat, ist nun ab sofort kein Regelverstoß mehr: Radfahrern ist es ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren.Doch das hat einen Haken, denn nebeneinander auf der Straße zu fahren ist nur zulässig, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer, wie Autos gestört werden und diese die Zweiradfahrer mit ausreichendem Abstand überholen können.


Satte Strafen bereits bei falschem Halten:
StVO-Novelle soll Radfahrer vor Autofahrern schützen

Autofahrer nun bereits bestraft, wenn sie auf dem Radweg halten. Bislang war das nur beim Parken der Fall.
Bußgeld bisher:
- 30 Euro,
Bußgeld neu:
- 55 bis 100 Euro,
- mit Behinderung: Zusätzlich Punkt in Flensburg.

HIER ist der komplette neue Bußgeldkatalog mit deutlich erhöhten Strafen für ALLE am Straßenverkehr Teilnehmenden.

Appell

Der ADFC Langenhagen appelliert an alle, sich an die bestehenden / die neuen StVO-Regeln zu halten, auch wenn die Hauptunfallverursachung - nach Angaben des Statistischen Bundesamtes DESTATIS - recht ungleichmäßig verteilt ist:
Haupt-Verursacher bei Unfällen Lkw/Rad:
- 80 % Lkw,
Haupt-Verursacher bei Unfällen Pkw/Rad:
- 75 % Pkw. Details zu den Anteilen an den Unfallverursachern (Bild anklicken):


Mehr Infos, u.a. über bis zu veracht(!)fachte Strafen

Ein ADFC-Langenhagen-Beitrag ist hier,
- mit mehr über die kommenden neuen Regeln,
- mit mehr über die kommenden neuen Bußgelder:
https://www.myheimat.de/langenhagen/politik/achtung-an-alle-bussgelder-bis-zu-8-x-teurer-mehr-flensburg-punkte-fahrverbote-hier-stehts-d3150584.html

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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