Kostenfrei: ♥-liche Einladung an alle zum öffentlichen Fototermin! MORGEN, Mi., 16.6., 13 Uhr: 1,5 m Abstand überholendes Kfz / Rad, mindestens!

16. Juni 2021
13:00 - 13:30 Uhr
Fototermin, 30853 Langenhagen
Schuhgröße 47 als Größenvergleich! Pressetermin: Wir brauchen Euch! Viele Autos überholen zu eng, obwohl laut StVO innerorts mindestens 1,5 m Abstand vorgeschrieben sind! Zeit: Kommt bitte, bitte am Mittwoch, 16.6. um 13 Uhr, Ort:  Einmündung der "Fahrradstraße" Karl-Kellner-Straße in die Godshorner Straße. Zweck: Foto-Pressetermin mit vielen, also richtig vielen Leuten, und mit diesem maßstabsgerechten Abstands-Banner ...
  • Schuhgröße 47 als Größenvergleich! Pressetermin: Wir brauchen Euch! Viele Autos überholen zu eng, obwohl laut StVO innerorts mindestens 1,5 m Abstand vorgeschrieben sind! Zeit: Kommt bitte, bitte am Mittwoch, 16.6. um 13 Uhr, Ort:  Einmündung der "Fahrradstraße" Karl-Kellner-Straße in die Godshorner Straße. Zweck: Foto-Pressetermin mit vielen, also richtig vielen Leuten, und mit diesem maßstabsgerechten Abstands-Banner ...
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Abstand min. 1,5 m.

♥-liche Einladung zum öffentlichen Pressetermin!

🚲-Überholen:
Innerorts NUR mit min. 1,5 m Abstand

Sicherer Radfahren = Kfz halten vorgeschriebenen Abstand ein

♥-liche Einladung an alle
- Pressetermin mit HAZ und ECHO:
- Hinweis mit 1,5-m-Banner
- der ADFC ist für mehr Abstand!
- Zeit: Mittwoch, 16. Juni 2021, 13 Uhr
- Ort: "Fahrradstraße" Karl-Kellner-Straße 1
- Anmeldung nicht erforderlich: Einfach kommen ...
Die von der Presse erstellten Fotos werden anschließend in ECHO und HAZ veröffentlicht.

Hintergrund
Viel zu eng überholen viele Kfz-Fahrer die Radfahrer und verunsichern / erschrecken / gefährden sie damit akut. Um diese Gefährdung zu verringern, arbeitet der ADFC an einer Pressekampagne zur Aufklärung über die Vorschriften der StVO und die Gefährdung der Radfahrenden selber.
Dazu hat der ADFC Region Hannover ein maßstäbliches Banner entwickelt und produzieren lassen, das die einzuhaltenden Abstände zeigt:

  • Radfahrende:
    Mindestens
    1 m Abstand von stehenden Kfz, um Dooring-Unfälle zu vermeiden,
  • Kfz-Fahrer/innen:
    Mindestens
    1,5 m Abstand beim Überholen von Radfahrenden innerorts, außerorts mindestens 2,0 m.


Rechtliches

Straßenverkehrs-Ordnung StVO § 5, Absatz (4):
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
...
Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

- - - - - - 
- - - - - - 

HIER, in unserem Online-BLOG,
da gibt's mehr Infos rund ums 🚲 ...

Dies ist eine Info des Fahrrad-Club
https://www.ADFC-Langenhagen.de

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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