Amphibienwanderung hat begonnen

Foto: LANUV/Schütz

Vier Wochen später als sonst überqueren jetzt Tausende von Erdkröten die Straßen NRWs

Die Frühjahrswanderung der Amphibien zu Teichen und Weihern (kurz: „Krötenwanderung“) wird an diesem Wochenende in vielen Landesteilen NRWs einen ihren diesjährigen Höhepunkt erreichen – etwa 4 Wochen später als sonst.

Hauptbeteiligte an den jährlichen Wanderungen ist die Erdkröte. Daneben wandern aber auch Grasfrösche, im Südwesten NRW s Springfrösche und überall bis zu vier Molch-Arten.
Die Tageslänge stimmt längst, die Nachttemperaturen liegen im Flachland über 8 Grad, und witterungsbedingt ist zurzeit die Bodenfeuchte ideal. Daher, krabbeln jetzt die braun gefärbten, nachtaktiven Tiere aus ihrem Winterquartier, zum Beispiel einer Laubschicht im Wald. Ziel ist ihr Laichgewässer, das Gewässer, in dem sie mehrheitlich selber geboren sind. Unterwegs werben die Männchen um die Weibchen und lassen sich dann huckepack von den deutlich größeren Partnerinnen zum Gewässer tragen.

Jetzt am Wochenende und in der kommenden Woche ist – laut Wettervorhersage – weiter mit wärmerem Wetter zu rechnen, bereits in den letzten beiden Tagen ist das Thermometer deutlich angestiegen.

Daher Autofahrer aufgepasst: es gibt wieder Warnschilder und vereinzelte Straßensperren.

Die Erdkröte ist die größte von drei wild lebenden Krötenarten in NRW. Arno Geiger, LANUV – Amphibienexperte: „Erdkröten haben unter den Amphibien mit den weitesten Weg zum Laichgewässer (bis zu 2 km.)! Deshalb nimmt ihre Wanderung oft ein vorschnelles Ende - manchmal auch für Auto- oder Motorradfahrer, die auf “krötenfeuchter“ Fahrbahn am Straßenbaum landen. Deshalb sollte man Verständnis für Sperrungen, Umwege und Investitionen in Krötenschutzzäune und -tunnel haben.“ Ortstreu, kehren sie immer wieder zu ihrem Geburtsgewässer zurück, um dort abzulaichen. Diesem Trieb folgen sie auch dann, wenn neue Straßen oder Gebäude den traditionellen Weg zum Gewässer kreuzen.

Nicht ohne Grund gilt die Erdkröte nach dem Bundesartenschutzgesetz als besonders geschützt, sie darf nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Sie ist zwar in NRW – im Gegensatz zu ihren Verwandten Knoblauch-, Wechsel-, Kreuz- und Geburtshelferkröte - noch häufig, muss aber immer wieder viel Nachwuchs erzeugen, um nicht auf die Rote Liste der gefährdeten Amphibien zu kommen. Denn neben dem Tod auf der Straße, in Keller- oder Gullyschächten lauern viele andere Gefahren: Graureiher, Fuchs, Igel und weitere Feinde nehmen gerne Kröten zu sich. Doch diese Gefahren hat die Natur so vorgesehen, die anderen nicht.

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Huber aus Langenfeld

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