Bankbetrug, Teil 7 – Fälligkeit und Prolongation

Jede Geldforderung hat eine Fälligkeit.
Die Buchungen auf unserem Girokonto – Guthaben oder Kredit – sind „täglich fällig“, also sofort. Weil das so ist, darf der Kontoinhaber das gesamte Guthaben jederzeit bar abheben oder sonst wie darüber verfügen.
Aber auch die hier gebuchten Kredite (Überziehungskredite) sind täglich fällig. Die Bank kann also jederzeit kommen und die Rückzahlung dieser Kredite in voller Höhe und sofort verlangen.
Die Bank gewährt auf Verlangen und Absprache dür diese Kredite eine „Kreditlinie“, meist das zwei- bis vierfache der laufenden Eingänge, wie zum Beispiel Gehalt. Darüber hinaus gestattet die Bank als „geduldete Überziehungen“ noch darüber hinaus gehende Kredite. Der Unterschied zwischen den Krediten unterhalb und oberhalb der Kreditlinie ist die Höhe des Zinssatzes. Oberhalb der Kreditlinie kostet der Kredit meist fünf Prozent Strafzins, der auf den normalen Kreditzins aufgeschlagen wird.
Nun kann die Bank jederzeit kommen und sagen, bitte tilge sofort die Kredite. Der Kunde wird dann in ziemliche Schwierigkeiten kommen, denn dieser Kredit ist teuer und er wird ihn nur aufnehmen, wenn er eben keine andere Art der Finanzierung hat.
Die Bank kann aber auch jederzeit die Höhe der Kreditlinie ändern. Eine Erhöhung ist meist unschädlich. Eine Senkung ist nur dann relativ unbedeutend, wenn gerade kein Kredit in Anspruch genommen wird. Liegt aber der Kredit zwar unter der alten (höheren) Kreditlinie aber über der neuen (geringeren) Kreditlinie, dann erhöhen sich plötzlich die zu zahlenden Kreditzinsen, weil ja nun ein Teil des Kredits jetzt nur noch als eine geduldete Überziehung gilt.
Mein Rat: immer auf die im Kontoauszug angegebene Höhe der Kreditlinie achten!

Prolongation
Prolongation = Verlängerung. Ein Kredit, dessen Fälligkeitstermin erreicht ist, und nach den bisherigen Vereinbarungen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber (Bank) jetzt eigentlich zurückgezahlt werden müsste, wird in einer neuen Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber (Bank) „verlängert“, es wird ein neuer in der Zukunft liegender Fälligkeitstermin vereinbart. Bei dieser Vereinbarung können auch die Kreditbedingungen neu ausgehandelt werden.
Beispiel: Ein Bauherr hat für die Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen, zu 6 Prozent Zins und 2 Prozent Tilgung, Zinsbindung 10 Jahre. Nach diesen 10 Jahren ist von dem Anfangsdarlehen noch eine Restschuld von rund 74 Prozent offen. Da der Kreditnehmer diesen Rest nicht in einem Betrag jetzt sofort zurückzahlen kann, wird der Kredit prolongiert, das heißt, der Kreditnehmer bittet um Verlängerung und der Kreditgeber (Bank) stimmt zu. Die Prolongation ist ein Rechtsgeschäft, dem beide Seiten zustimmen müssen.
Pech hat unser Darlehensnehmer, wenn die Bank der Verlängerung nicht zustimmt oder die Kreditbedingungen deutlich verschlechtert, sie also den Zinssatz und die Tilgung anhebt.
Unser Bauherr hat eigentlich recht leichtsinnig bei seiner Finanzierung gehandelt, weil er nicht sicher sein kann, was nach der Zinsbindung folgt. Unser Bauherr hat spekuliert – und so mancher hat verloren. Also Vorsicht bei solchen Finanzierungen, deren Ende undefiniert ist!
Übrigens: alle Banken handeln wie unser Bauherr, nur mit viel kürzeren Fristen, bis zu Bindungsfristen von einem Tag (Tagesgeld!) - und wenn eine Bank am andern Tag keine neuen Kredite bekommt, um die alten zu bezahlen, dann muss sie Konkurs anmelden! Und so entstehen Bankenkrisen, Kreditkrisen – und Weltwirtschaftskrisen.

03.10.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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