Veruntreuung von Kassenvermögen?

Die GKV, die „Gesetzliche Krankenversicherung“, egal ob in Form der AOK oder der Ersatzkassen finanzieren sich im Umlageverfahren. Umlageverfahren bedeutet: alle Ausgaben werden über Zwangsbeiträge finanziert. Ausgaben sind einerseits die Versicherungsleistungen und zum anderen die Verwaltungskosten. Ob die Verwaltungskosten in der ausgewiesenen Höhe gerechtfertigt und notwendig sind, interessiert dabei nicht. Die Beitragszahler werden nicht informiert und schon gar nicht gefragt, sie haben lediglich zu zahlen.
In der FAZ vom 04. März 2011 findet sich eine interessante Notiz. Da wird berichtet, dass einige Kassen (DAK und KKH-Allianz) mit Ver.di über einen Notlagentarifvertrag verhandeln wollen. Dabei geht es um die Herabsetzung der Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden um bis zu 5 Stunden ohne Gehaltsausgleich. Dies ist eine Absenkung der Arbeitszeit um ((5/38,5)*100=) 13 Prozent. Man kann auch sagen: der Personalbestand ist um 13 Prozent zu hoch - eigentlich müssten hier Entlassungen her. Man muss aber auch fragen, warum wurde dieser offensichtliche Personalüberhang aufgebaut und so lange erhalten?
Hier werden ganz eindeutig (Zwangs-)Beiträge der Versicherten (seit Jahren?) sinnlos ausgegeben. Man muss aber auch fragen: ist dies nicht ein Fall von Veruntreuung, dem Lieblingsstraftatbestand so mancher Staatsanwaltschaft? Übrigens: Veruntreuung ist ein Offizialdelikt, es bedarf keiner Anzeige eines Geschädigten.

04.03.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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