Seit 1. Januar 2017 tritt stufenweise das neue Bundesteilhabegesetz in Kraft, das Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglicht. Dazu gibt Max Dengler, Fachanwalt für Sozialrecht, einen ersten Überblick und informiert unter anderem, welche neuen Leistungen das Gesetz vorsieht, was sich bei Einkommens- und Vermögensgrenzen ändert und welche weiteren Auswirkungen die Neuregelung z.B. auf die Eingliederungshilfe sowie das Wunsch- und Wahlrecht hat. Der Referent steht anschließend für Fragen zur Verfügung.
Bürgerreporter:in:Gerlinde Weidt aus Königsbrunn |
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